Seit 1. Juli ist die neue KfW-Förderung in Kraft getreten. Die sogenannte „neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ersetzt die bisherige Förderung und bringt einige Vorteile mit sich.
Zuschuss statt Kredit
Die Bundesregierung fördert energiesparende Gebäude um im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 den Energiebedarf von Wohngebäuden durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien stark zu reduzieren. Statt Kredite zu gewähren erhält dem „Bauherren“ nun Zuschüsse in Höhe von bis zu 55%, die er nicht zurückzahlen muss.
Wissenswertes
- Der Zuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahmen / Sanierungsmaßnahmen gezahlt
- Sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude werden bezuschusst
- Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, der/die bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistet ist. Hier geht es zur Expertensuche.
- Es wird nur noch ein Antrag gestellt. Die Kosten für die Baubegleitung werden im Antrag aufgeführt und sind zu 50% gefördert.
- Es gibt sechs verschiedene Effizienzklassen für Sanierungen: KfW 40, 55, 70, 85, 100 und “Denkmal” – diese werden unterschiedlich gefördert
- Einige der vorher angebotenen Programme können seit 1.7.2021 nicht mehr beantragt werden. Das finden Sie ganz unten auf dieser KfW-Seite.
Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung zu beantragen
Es gibt einiges zu berücksichtigen, wenn man die BEG-Zuschüsse beantragen möchte. Welche davon für Sie in Frage kommen und was Sie beachten müssen, erarbeiten wir in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen. Rufen Sie an: +49 (7251) 3812618. Wir freuen uns auf Ihre Aufgabe.