Nach bereits üppigen 407 Milliarden Euro im Vorjahr rechnen Experten für 2024 mit
Dividendenzahlungen der MSCI-Europe-Unternehmen in Höhe von über 430 Milliarden Euro. Die
DAX-Konzerne werden voraussichtlich mehr als 55 Milliarden Euro an ihre Shareholder
ausschütten. Das wirft für viele Anleger die Frage auf, ob verstärkt Dividendenaktien ins
Portfolio geholt werden sollten.
Die Studienlage zu dieser Strategie ist uneindeutig. Einige Ökonomen haben errechnet, dass
Aktiengesellschaften, die regelmäßig Dividenden auszahlen, weniger im Wert schwanken – unter
anderem weil die Ausschüttungen die Treue der Aktionäre erhöhen. Im günstigen Fall aber vor
allem wegen eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells. Andere Analysten sehen weder bei
der Volatilität noch bei der langfristigen Performance eindeutige Vorteile aufseiten der
Dividendenaktien. Gerade bei kleineren Unternehmen bestehe die Gefahr, dass Dividenden auf
Kosten von Zukunftsinvestitionen und damit der Substanz gehen. Ein zu starker Anlegerfokus auf
sie berge überdies das Risiko, dass die Diversifikation eines Portfolios geschmälert wird.
Die derzeit hohen Zinsen, die schwierige Wirtschaftslage und die Unsicherheit über zukünftige Heizmethoden beeinflussen den Immobilienmarkt. Sie führen vielerorts zu fallenden Immobilienpreisen. Daher stellt sich die Frage: Was ist eine Immobilie jetzt noch wert?
Früher bestimmte die Lage den Wert einer Immobilie in Deutschland. Heute spielt jedoch auch der energetische Zustand einer Immobilie eine entscheidende Rolle.
Trotz politischer Debatten und Widerständen bleibt das Heizungsgesetz von Bundesminister Robert Habeck bestehen. Die Ära fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas neigt sich dem Ende zu, was sich auch auf die Immobilienwerte auswirkt. Besonders Gas wird in den kommenden Jahren wohl knapp und teuer bleiben.
Wärmepumpen werden immer beliebter und beeinflussen bereits den Immobilienmarkt. Dennoch sind die meisten Immobilien in Deutschland noch mit Gas- und Ölheizungen ausgestattet. Laut einer Studie der Deutschen Bank aus dem Jahr 2022 nutzen etwa die Hälfte der Bewohner bestehender Wohnungen Gasheizungen, ein Viertel Heizöl und 14% Fernwärme.
Es lässt sich leicht vorstellen, dass diese Verhältnisse in Zukunft umgekehrt sein könnten. Bei Neubauten, die aufgrund der hohen Zinssätze und teuren Baustoffe momentan weniger attraktiv sind, ist die Wärmepumpe schon jetzt führend. Diejenigen, die trotz der aktuellen Zinssituation den Bau eines Hauses in Erwägung ziehen und sich diesen leisten können, berücksichtigen bereits die anfänglichen Mehrkosten für die Installation einer Wärmepumpe in ihren Finanzplänen.
Für Käufer und Verkäufer von Bestandsimmobilien gibt es neue Aspekte zu bedenken. Die Präsenz einer älteren Ölheizung kann den Wert einer Immobilie senken, selbst wenn diese ansonsten attraktive Merkmale aufweist. Immobilien mit hoher Energieeffizienz erzielen oft höhere Preise. Dieser Trend wird voraussichtlich anhalten. Verkäufer einer Immobilie mit Öl- oder Gasheizung sollten erwägen, dass sich dies auf den Verkaufspreis auswirken könnte. Sobald Klarheit über staatliche Unterstützung für den Einbau von effizienten Heizsystemen besteht, könnte sich die Preisentwicklung stabilisieren oder verbessern.
Investitionen in Effizienz könnten einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Es ist ratsam, dass Immobilienbesitzer, die einen Verkauf in einigen Jahren in Betracht ziehen, detaillierte Kalkulationen durchführen. Es ist durchaus möglich, dass es für sie wirtschaftlich sinnvoll ist, zunächst in energetische Sanierungen zu investieren und ihre Immobilie auf den neuesten Stand in Bezug auf Klima-Effizienz zu bringen. Eine fundierte Entscheidung erfordert in jedem Fall eine transparente und objektive Bewertung des Immobilienwerts.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIA) stehe ich Ihnen mit meiner Fachkenntnis und Erfahrung zur Verfügung. Sind Sie auf der Suche nach dem perfekten Zuhause oder planen Sie, Ihre Immobilie zu verkaufen? Gerne nehme ich eine Immobilienbewertung vor, damit Sie den optimalen Wert Ihrer Immobilie ermitteln können und den besten Marktpreis erzielen. Ich biete meine Immobilienvermittlungsdienste in den Regionen Bruchsal, Bretten, Karlsruhe und Heidelberg an.
Nehmen Sie gerne heute noch Kontakt auf!
Ausbeutung von Mietern durch überteuerte, möblierte Wohnungen
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare13.03.2023
Immer mehr Vermieter in deutschen Großstädten bieten möblierte Wohnungen an, um die Mietpreisbremse zu umgehen und höhere Mieten zu erzielen – dies kann als Mietwucher bezeichnet werden. Laut einer Auswertung von Immoscout sind mittlerweile in den fünf größten Städten mehr als ein Drittel aller Angebote möbliert. In Berlin wird schon jede zweite Wohnung auf diese Weise angeboten. Einige Vermieter nutzen diese Praxis, um eine höhere Miete zu verlangen, beispielsweise steigt die Miete für eine kleine Einzimmerwohnung von 350 Euro auf 850 Euro monatlich.
Die Mieten für möblierte Wohnungen stiegen in den letzten vier Jahren wesentlich stärker als die für unmöblierte Wohnungen. Ein weiterer Faktor, durch den Vermieter die Miete erhöhen können, ist der undurchsichtige “Möblierungszuschlag”. Gemäß dem Mietrecht ist es erlaubt, dass der Vermieter für die zur Nutzung überlassenen Möbel einen Aufschlag auf die Miete erhebt. Dieser Aufschlag kann variieren, je nachdem, wie teuer die Möbel sind, die der Vermieter in die Wohnung stellt. Obwohl der Zuschlag sich am Wert der Möbel orientieren sollte, haben Vermieter dennoch einen erheblichen Spielraum bei der Festlegung des Betrags. Es besteht nicht einmal eine Verpflichtung, den Zuschlag gesondert im Mietvertrag auszuweisen.
Eigentlich gilt für möblierte Wohnungen das gleiche wie für nicht möblierte Wohnungen: eine Mietpreisbremse. Diese lässt sich durch eine zeitlich begrenzte Vermietung wie beispielsweise Studienaufenthalte oder Dienstreisen umgehen. Mieterschützer kritisieren, dass Vermieter den “vorübergehenden Gebrauch” von möblierten Wohnungen häufig nur auf dem Papier begrenzen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Vermieter haben hier eine Grauzone entdeckt, denn das Bewerben von Wohnen auf Zeit ist legal und somit auch das Umgehen der Mietbremse.
Beratungsangebote zu Immobilien und Baufinanzierung können helfen, Mietern und Käufern bei der Wohnungssuche und -finanzierung zu unterstützen.
Frostgefahren – Tipps für einen schadenfreien Winter
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare01.12.2022
Die eisigen Wintermonate bieten mit ihren frostigen Temperaturen eine große Schadensfalle: die Leitungswasserschäden. Jährlich werden rund 40.000 Schäden auf diese Art verursacht. Einmal nicht richtig gewartet, schon ist der Schaden entstanden. Wenn Sie gut versichert sind, übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung natürlich die Kosten. Den ganzen Ärger drumherum möchte man aber natürlich trotzdem vermeiden.
Wir zeigen euch deswegen heute einige Tipps und Ratschläge, wie ihr jetzt in den kalten Monaten eure Leitungswasserrohre schützen könnt.
Tipps für einen schadenfreien Winter:
- Wärme ist und bleibt das wirksamste Frostschutzmittel. Deswegen sollte das gesamte Gebäude ausreichend beheizt werden. Das gilt auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Dachböden, Abstellräume oder das Gäste-WC.
- Achtung: Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil, welche häufig mit dem Symbol eines Eiskristalls versehen ist, reicht nicht aus, um die Raumtemperatur konstant zu halten. Der sogenannte Frostwächter schützt nur den Heizkörper selbst vor dem Einfrieren.
- Wartung der Heizungsanlage nicht vernachlässigen! Eine Heizung schützt nur, wenn sie voll funktionsfähig ist und ausreichend Wärme erzeugt. Ist zu wenig Wasserdruck in der Anlage oder hat sich Luft in den Heizkörpern angesammelt, vermindert das die Wärmeleistung.
- Fenster und Türen auf undichte Stellen prüfen und gegebenenfalls abdichten. Eisige Zugluft kann die Raumtemperatur in kurzer Zeit stark abkühlen.
- Wasserrohre und -speicher (z. B. Regentonnen) außerhalb eines Gebäudes vorm Winter entleeren und Zulauf verschließen.
- Der Frostschutz von Solaranlagen in der kalten Jahreszeit regelmäßig überprüfen.
Schutz und Wartung im Außenbereich nicht vernachlässigen
Besonders heimtückisch wird der Frost, wenn er Schäden anrichtet, mit denen man nicht rechnet. Nämlich dort, wo eigentlich kein Wasser sein sollte. Zieht Schmelzwasser beispielsweise als Feuchtigkeit in die Bausubstanz und gefriert bei Frost erneut, kann es Wände, Dächer und Böden von innen heraus aufsprengen. So entstehen Risse, Putz bröckelt, Farbe blättert ab – all das können Anzeichen von Frostschäden sein. Und wo die Bausubstanz erst einmal aufgebrochen ist, dringt schnell noch mehr Feuchtigkeit ein. Besonders bei häufigen Wechseln zwischen Tauwetter und Frost ist das ein wahrer Teufelskreis. Deshalb gilt es wachsam zu bleiben, damit Schäden früh entdeckt oder im besten Fall ganz abgewendet werden.
- Risse und Löcher in Außenwänden mit Fugenmasse abdichten, sodass kein Wasser ins Mauerwerk eindringen und Frostschäden verursachen kann.
- Dachrinnen, Fallrohre und sonstige Entwässerungssysteme regelmäßig reinigen, um Verstopfungen und Rückstau zu vermeiden.
- Das Dach eines Hauses auf undichte Stellen prüfen, beschädigte Ziegel austauschen und die Befestigung von Schneefanggittern kontrollieren.
Zugefrorene Leitungen vorsichtig auftauen
Wenn trotz aller Vorsicht doch eine Leitung zufriert, ist das noch kein Grund zu verzweifeln. Mit einfachen Mitteln lassen sich die meisten Leitungen gefahrlos auftauen. Zuvor sollte der zugehörige Leitungsteil abgesperrt oder der Haupthahn geschlossen werden. Zum Auftauen selbst lässt sich heißes Wasser oder ein Heizlüfter nutzen.
Wichtig: Aufgetaut wird immer vom geöffneten Wasserhahn der betroffenen Leitung bis zur blockierten Stelle. Dabei gilt es, langsam und vorsichtig vorzugehen. Keinesfalls sollten dafür offene Flammen wie Kerzen, Gasbrenner oder Lötlampen genutzt werden. Die starke Hitzeentwicklung kann nicht nur die Leitung zum Platzen bringen, sondern auch einen Brand verursachen. Im Fall eines Rohrbruchs sollte das Wasser schnell abgepumpt und der Raum ausreichend gelüftet und getrocknet werden. So lassen sich Folgeschäden begrenzen.
Frostschäden können also überall im Haus entstehen, deshalb ist es zusätzlich zu all den Schutzmaßnahmen wichtig, das Gebäude gut zu versichern. Gerne beraten und unterstützen wir Sie zu dem Thema Wohngebäudeversicherung und sichern Ihr Zuhause gegen Frost und weitere Schadensquellen ab!
Bauherren aufgepasst: Diese Fördertöpfe sind noch nicht ausgeschöpft!
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare03.08.2022
Um im Dschungel der Fördergelder und Zuschüsse den Überblick zu behalten, raten wir Bauherren grundsätzlich zu einer guten Finanzberatung, um keine finanzielle Unterstützung zu verpassen.
Trotzdem haben wir euch einen kleinen Überblick zusammengestellt, welche Fördermittel momentan noch zur Verfügung stehen und auch Sie bei Ihrer Finanzierung unterstützen können.
- Wohneigentumsprogramm der KfW (124)
- Förderung energieeffizienter Einzelmaßnahmen durch BAFA -> aufgepasst, diese Gelder werden oft erst spät ausgezahlt, sollten also nicht direkt in die Finanzierung mit eingebunden werden
- Bausparverträge
- Wohn-Riester
- Baukindergeld (läuft Ende 2023 aus)
- Regionale Förderprogramme -> Übersicht finden Sie hier
Auch wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Baufinanzierung und schaffen mit Ihnen gemeinsam einen Überblick über alle Möglichkeiten der Förderung und Bezuschussung. Machen Sie noch heute einen Termin bei uns aus und wir liefern Ihnen eine unabhängige Finanzberatung.
Fünf Punkte auf die Sie beim Hauskauf achten sollten
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare10.08.2021
Wohneigentum kauft man in der Regel nicht sehr häufig im Leben, deshalb ist es ratsam, einen Makler hinzuzuziehen, damit man an die wichtigsten Sachen beim Hauskauf denkt. Darauf sollten Sie besonders achten:
Auswahl, Standort und BesichtigungBei der Auswahl einer Wohnung oder eines Hauses spielen viele Faktoren eine Rolle. Wie ist die Infrastruktur? Wie weit entfernt sind Kindergarten, Schule und Einkaufsmöglichkeiten? Das sind Fragen, die man sich üblicherweise stellt, bevor man ein Haus besichtigt. Wichtig ist es jedoch auch, zu erfahren, wie die Nachbarn sind, oder wie laut es dort zu verschiedenen Zeiten ist: Ist ein Objekt sehr interessant, dann besuchen Sie es zu Stoßverkehrszeiten unter der Woche oder mal am Sonntagnachmittag.
Der Preis ist ein weiterer Punkt, der sehr entscheidend ist. Zahlen Sie nicht zu viel!
- Erkundigen Sie sich nach dem Preis der durchschnittlich in der Gegend für Grundstücke und vergleichbare Häuser oder Wohnungen bezahlt wird. Einen ersten Anhaltspunkt für Quadratmeterpreise für Häuser und Wohnungen finden Sie hier. Doch schauen Sie sich in der Gegend am besten ein paar Objekte live an, um ein Gefühl dafür zu bekommen.
- Mängel und Schäden beeinflussen den Preis. Schauen Sie genau hin und fragen Sie den Verkäufer, denn er ist verpflichtet, Sie über alle bekannten Schäden und Mängel zu informieren. Wir empfehlen, einen Makler mitzunehmen. Makler haben Erfahrung und wissen, wo man genauer hinsehen muss. Bestehen Zweifel, lässt sich bei ernstem Interesse an dem Gebäude gegebenenfalls ein Gutachter hinzuziehen.
- Notieren Sie, was es ungefähr kosten würde, die Mängel oder Schäden zu beseitigen und nehmen Sie diese Kostenrechnung mit in die Kaufverhandlung. Dokumentieren Sie alles mit Fotos.
Die Entscheidung für eine Immobilie
Sie haben sich für eine Immobilie entschieden? Dann sollten Sie diese in jedem Fall reservieren. Sicher ist es, wenn der Verkäufer eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lässt, so kann die Immobilie nicht einfach an jemand anderen verkauft werden.
Kaufvertrag und Finanzierung
Hier raten wir dazu, auf jeden Fall einen Fachmann hinzuzuziehen. Sie benötigen für die Abwicklung des Kaufvertrags und die Vorbereitung der Finanzierung sehr viele Dokumente. Der Fachmann (Makler und/oder Finanzberater) wird dafür sorgen, dass alle relevanten Punkte im Vertrag enthalten sind und hilft Ihnen nicht nur bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente, sondern rechnet mit Ihnen verschiedene Modelle der Finanzierung (passend zu Ihrer Situation) durch. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch Unterstützung bei den Terminen mit den Banken und beim Notar.
Die Übergabe des Wohneigentums
Sie haben sich für ein Haus oder eine Wohnung entschieden und erfolgreich den Kaufvertrag geschlossen? Dann sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen, das Sie und der/die Verkäufer/in unterschreiben. Denken Sie daran, Schäden und Mängel (auch an Fenster, Türen, Installationen sowie Schimmelbefall) zu protokollieren, sowie die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Stritzelberger Immobilien und unabhängige Finanzberatung ist Spezialist für Immobilienfinanzierung. Dadurch, dass wir unabhängig und neutral arbeiten, erhalten Sie das bestmögliche, auf Sie zugeschnittene Angebot. Rufen Sie an: +49 (7251) 3812618.
So generieren Sie Einnahmen mit einer Solarstromanlage
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare14.04.2021
Wer auf seinem Dach eine Solarstromanlage betreibt, profitiert gleich an zwei Fronten:
- Sparen durch Eigenverbrauch. Einen (möglichst großen) Teil des Solarstroms verbrauchen Sie selbst und sparen damit jede Menge Geld gegenüber dem „regulären Kauf“ vom Netzbetreiber.
- Gewinn durch Netzeinspeisung. Den Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht wird, vergütet der Netzbetreiber mit gesetzlich festgelegten Centbeträgen pro kWh.
Staatliche Förderung
Der Staat garantiert diese sogenannte Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Solarstromanlage. In den letzten Jahren wurde die festgelegte Einspeisevergütung zwar immer geringer, Anlagenbetreiber haben jedoch laut Stiftung Warentest gute Chancen, in den kommenden 20 Jahren eine Rendite von mehr als 4% zu erzielen. Je mehr der Strompreis steigt, desto mehr profitiert der Solaranlagenbetreiber.
Für April 2021 liegt die Einspeisevergütung für Solar-Anlagen bei einer Höchstleistung der Solarstromanlage von bis zu zehn Kilowattpeak bei 7,81 Cent pro Kilowattstunde über die nächsten 20 Jahre. Die Einspeisevergütung ändert sich monatlich.
Ökosteuer entfällt für größere Hausdachanlagen
Größere Anlagen werden attraktiver: Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt (kW) entfällt seit Anfang 2021 die EEG-Umlage, die Eigentümer auf den selbst verbrauchten Solarstrom zahlen mussten, wenn die Anlage größer 10 Kilowatt war.
Vorher war es so, dass kleinere Anlagen manchmal rentabler waren, da man hierfür keine Abgaben zahlen musste. Die optimale anteilige Mischung zwischen Eigenverbrauch und Stromeinspeisung ist individuell und von der Leistung der Solaranlage abhängig, doch es lohnt sich, alles durchzurechnen, denn die richtige Mischung zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung ist der Schlüssel zum Ertrag.
Wir zitieren an dieser Stelle Stiftung Warentest (Sonderheft Solaranlage vom 13.03.2021):
„Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bleibt auch 2021 eine rentable Geldanlage für Hausbesitzer – wenn diese einen möglichst hohen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Berechnungen von Finanztest zeigen: Trotz gesunkener Einspeisevergütung haben Anlagenbetreiber gute Chancen, in den kommenden 20 Jahren eine Rendite von mehr als 4 Prozent zu erzielen. Auch bei einem Betrieb mit Batteriespeicher ist inzwischen ehr als eine schwarze Null möglich.“
Quelle: Stiftung Warentest
Apropos Speicher:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den erzeugten Strom zu speichern, doch wann lohnt sich ein Solar-Stromspeicher? Auch hier hängt es von der jeweiligen Situation ab. Am häufigsten wird ein Blei-Akku verwendet, auch wenn es effizientere Akkus gibt. Letztere sind in der Anschaffung jedoch auch teurer. Wichtig sind vor allem zwei Sachen:
- Der Solar-Stromspeicher sollte beim Neukauf einer Photovoltaikanlage gleich mitgekauft werden, um eine lange Laufzeit zu haben.
- Der gespeicherte Strom sollte für die Eigennutzung verbraucht werden.
Schon mal darüber nachgedacht, Ihr Dach zu vermieten?
Sie können selbst keine Solar-Anlage betreiben? Dann überlassen Sie Ihr Dach doch einem Investor. Es gibt im Internet sogenannte „Dachbörsen“, auf denen Dachflächen verschiedener Größen für Photovoltaik-Investoren angeboten werden. In dem Fall erhalten Sie einfach eine Pacht für Ihre Dachfläche. Interessiert? Infos und Empfehlungen zu Dachbörsen finden Sie hier
Noch Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Investition in eine passende Anlage. Einfach anrufen und Termin vereinbaren. Tel. +49 (7251) 3812618
In 2021 gibt es viele Neuerungen, doch was ändert sich 2021 zum Guten? Manche Sachen werden teurer: so erhöht sich zum Beispiel der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung und die Mehrwertsteuer steigt wieder von 16% auf 19% (von 5% auf 7% ermäßigt) aber andere versprechen eine Verbesserung. Nachfolgend ein paar interessante Neuerungen:
Grundrente
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Grundrente eingeführt. Die Neuerung betrifft Menschen mit geringem Renteneinkommen. Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre lang ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Tätigkeiten wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen werden dabei auch berücksichtigt. Ob man einen Anspruch auf Grundrente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Infos und Fragen gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag
Der Grundfreibetrag, für den keine Steuern anfallen, wird von 9408 Euro auf 9696 Euro erhöht. Außerdem wird das Kindergeld um 15 Euro pro Monat auf 219 Euro (erstes und zweites Kind), 225 Euro (drittes Kind), 250 Euro (viertes und jedes weitere Kind) angehoben. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 576 Euro auf 8388 Euro angehoben. Quelle: Bundesfinanzministerium.
Auch der monatliche Höchstbeitrag des Kinderzuschlags für Einkommensschwache Familien wird auf 205 Euro pro Kind angehoben. Quelle: Arbeitsagentur.
Steigerung des Mindestlohns
Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2021 von 9,35 Euro/Std auf 9,50 Euro/Std erhöht- so die Bundesregierung. Bis 1. Juli 2022 wird er Schrittweise auf 10,45 Euro erhöht. Mehr Infos gibt es auf der Seite der Bundesregierung.
Kein Soli mehr
Ab Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Bürger weg. Personen mit sehr hohem Einkommen werden weiter zur Kasse gebeten. Mehr Info gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Das KfW Sonderprogramm wird verlängert
Hilfen und Schnellkredite auch für kleinstunternehmen und Solounternehmer. Quelle und Infos: KFW
Sie profitieren von vielen Neuerungen und möchten zum Beispiel die Gelegenheit der Steuerentlastung und der Niedrigzinsen wahrnehmen, um Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen? Wir beraten Sie gerne zu den besten Möglichkeiten, sich Eigentum zu erwerben. Einfach Termin vereinbaren unter: 07251- 3812618 und schauen Sie sich gerne unsere aktuelle Zinsübersicht an.
Jetzt informieren: Ab 2021 den freigewordenen Solidaritätsbeitrag investieren. Wir zeigen wie es geht!
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare28.10.2020
Ab 2021 zahlen den Soli nur noch Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, Besserverdienende sowie GmbHs und andere Körperschaften. Für rund 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Soli.
Wenn für Sie der Soli entfällt, bedeutet das, dass Sie einen freiwerdenden Betrag haben, den Sie gut anlegen können.
Meine Empfehlung an Sie: Den Nettozuwachs sofort reinvestieren!
Die Investition in eine Pflegeimmobile oder Denkmalschutzimmobilie beispielsweise, könnte nun auch ohne Eigenkapital sehr interessant für Sie sein. Durch Steuervorteile, Einnahmen aus Vermietung, KFW-Tilgungszuschuss und Reinvestition des Nettozuwachses durch entfallenen Soli wird es für viele, die gerne in eine Immobilie investieren wollen, möglich. Im besten Fall, kann sich Ihre vermietete Immobilie ab dem Jahr 2021 ganz von alleine abbezahlen. Dann hätten Sie eine Immobilie als Kapitalanlage für 0 € Aufwand pro Monat!
Müssen Sie ab 2021 Soli bezahlen? Hier geht es zum Soli-Rechner und Information darüber, wie viel Sie sparen.
Die durchschnittliche Ersparnis ab 01.01.2021 bei alleinstehenden mit 40.000 € Jahreseinkomen brutto= ca. 465 €/ Jahr.
Musterbeispiel:
Constantin Meier, alleinstehend, erhält 2020 ein Jahreseinkommen von 40.000 EUR brutto. Seine Einkommensteuer beträgt 8.452,00 EUR. Da sein Einkommen 2020 noch oberhalb der Freigrenze liegt, fällt für Herrn Meier der volle Soli-Satz an, also (8.452,00 EUR x 5,5 %=) 464,86 EUR.
Mit der Anhebung der Freigrenzen liegt das Einkommen von Herrn Meier ab 2021 unterhalb der Freigrenze. Für Herrn Meier bedeutet das, er muss ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Damit spart er 464,86 EUR im Jahr.
Wie Sie diese Ersparnis sinnvoll für das eigene Vermögen einsetzen können, erfahren Sie beim unabhängigen Experten. Unterhalten wir uns über dieses spannende Thema. Jetzt Termin vereinbaren: +49 (7251) 3812618
Kapitalanlage Denkmalschutzgebäude: Wie wandle ich einen Teil meiner Steuerlast in Vermögen um? Immobilie für 0 Euro Aufwand ab 2021!
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare24.10.2020
Wenn man darüber nachdenkt, ein Denkmalschutzgebäude zu kaufen, stehen oft zunächst mal Gedanken an Richtlinien und Aufwand im Vordergrund. Was darf ich, was darf ich nicht? Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass sich die Investition in eine solche Immobilie steuerlich sehr lohnen kann.
So eine Immobilie ist renoviert besonders schön und bietet attraktive, gesetzlich garantierte Steuervorteile. Unserem Staat ist es durchaus ein eichtiges Anliegen, dass unser Kulturgut erhalten bleibt.
Folgende Steuervorteile erwarten die Anleger:
- Gewinne nach 10 Jahren steuerfrei!
- bis zu 35% des Kaufpreises vom Finanzamt zurück
- Abgeltungssteuerfrei
- Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises möglich
Nachfolgend ein Musterbeispiel inklusive Nebenkosten:
-Wohnung 3 Zimmer, Wohnfläche 93,59 Quadratmeter
-Einkommen Brutto 90.000 Euro pro Jahr, verheiratet
-kein Eigenkapital
(allerdings empfehlen wir, die Kaufnebenkosten als Eigenkapital einzubringen)
Der reale Kaufpreis lässt sich durch einen KFW Tilgungszuschuss, den man nicht zurückzahlen muss, nochmals reduzieren. Bis zu 16875 € bekommt man vom Staat geschenkt. Info hier
Außerdem können Arbeitnehmer den Betrag, den Sie netto ab 2021 mehr erhalten, da der Solidaritätsbeitrag entfällt, ebenfalls für eine Finanzierung verwenden (erfahren Sie hier im Soli-Rechner, ob der Soli für Sie entfällt).
Gerne berechnen wir für Sie mit ihren persönlichen Daten Ihren Steuervorteil und helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Denkmaschutzgebäude. Termine unter +49 (7251) 3812618 oder per E-Mail an immobilien@stritzelberger.net