Die verschiedenen Formen der Immobilienverrentung haben wir in einem früheren Beitrag erläutert. Die Immobilienverrentung ist vor allem für Rentner geeignet, deren Vermögen in einer abbezahlten Immobilie steckt, während die Altersbezüge nur gerade so zum Leben reichen. Sie verkaufen dann ihr Eigenheim oder ihre Wohnung auf Rentenbasis und können im Gegenzug weiter darin wohnen bleiben, haben dabei ein höheres Einkommen.
Dabei gibt es sehr viele Komponenten zu beachten. Allein bei der Nutzungsdauer und Nutzungsart muss man sich umfassend und genau beraten lassen. Eine ausführliche Beratung und ein exzellenter Service ist also extrem wichtig. Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat sieben Anbieter von Immobilienverrentungen getestet: Das Urteil ist durchwachsen. Auch wenn die telefonische Beratung insgesamt gut ausfällt, ließen andere Servicebereiche bei den meisten getesteten Anbietern zu wünschen übrig. Der Gesamtsieger ist das Unternehmen DEGIV (70,8 Punkte), gefolgt von der Münchner Immobilienverrentung (69,5 Punkte) und der VMT Immofinanz (68,0 Punkte). Dokumentation und genaue Ergebnisse finden Sie hier
Sie können sich bei Interesse gerne an uns wenden. Im Dickicht der Anbieter geht es darum, das Modell, das zu Ihnen passt, zu finden. Als neutrale Berater sind wir an kein Unternehmen gebunden und Sie können darauf vertrauen, dass wir sie völlig unabhängig beraten. Interesse? Dann vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 07251-3812618
Die Immobilienrente ist in den USA ein verbreitetes Modell. In Deutschland ist sie noch weitgehend unbekannt, doch die Anbieter berichten von deutlich wachsendem Interesse.
Die Immobilienrente ist im Grunde die Option, die eigene Immobilie in ein Alterseinkommen zu verwandeln, meist verbunden mit lebenslangem Wohnrecht. Immer weniger Rentner kommen mit ihren Altersbezügen über die Runde. Zugleich verfügen viele Renter über eine eigene Immobilie, die sie äußerst ungern verlassen würden.
Die Immobilienrente mcht es möglich, das Alterseinkommen aufzustocken und gleichzeitig in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Voraussetzung ist natürlich, dass diese nicht noch vererbt werden sollen. Denn das Kapital (Immobilie) wird für die Altersvorsorge nach und nach “aufgebraucht”.
Es gibt verschiedene Modelle der Vertragsgestaltung, und man muss aufpassen, denn manche bergen Fallstricke. So sollte beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang im Grundbuch eingetragen werden. Das Lebenlange Wohnrecht schmälert in der Regel aber auch den Verkaufspreis. Für den Fall, dass irgendwann ein Umzug ins Pflegeheim sein muss, sollte man unbedingt eine Ausgleichszahlung festschreiben. Alternativ ist auch die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts möglich, um die Immobilie vermieten zu können – mit allen Rechten und Pflichten.
Es gibt unterschiedliche Wege seine Immobilie zu Geld zu machen, ohne auszuziehen:
Leibrente bis ans Lebensende,
Leibrente auf Zeit,
Verkauf mit Nießbrauchrecht,
Verkauf mit Mietvertrag,
Teilverkauf mit Nutzungsentgelt,
eine zeitlich begrenzte Umkehrhypothek.
Stiftung Warentest hat Immobilienrenten verglichen und Interessantes, Tipps und Hintergründe zusammengestellt. Hier geht es zum Test
Lassen Sie sich vor einem Vertragsabschluss gründlich unabhängig beraten, da es sich um eine langfristige Weichenstellung handelt und sehr viele Faktoren in die Entscheidung mit einfließen.
Bei der Sofortrente zahlen Sie einen höheren Geldbetrag an die Versicherung und erhalten direkt im Anschluss die ersten Rentenzahlungen. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalbetrag beginnt die Auszahlung erst zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt.
Stiftung Warentest hat 21 klassische Sofortrenten-Tarife von ebenso vielen Anbietern unter die Lupe genommen. Der Vergleich wurde vorgenommen am Beispiel einer 65-jährigen versicherten Person, welche 100.000 Euro in eine sofort beginnende lebenslange Altersrente mit dynamischer Überschussverwendung einzahlt. Dabei wird eine Mindestdauer der Rentenzahlung von 20 Jahren vereinbart.
Für den Vergleich wurden verschiedene Kriterien herangezogen. Beispielsweise die Höhe der Rente im ersten Auszahlungsjahr (für die eingezahlte Summe bekommt der Versicherte je nach Anbieter im ersten Jahr monatlich zwischen 294 und 319 Euro), der Anlageerfolg des Versicherers (wie viel erwirtschaftet ein Versicherer mit dem Kundenguthaben und wieviel von den Ertrag erhält der Kunde) und Transparenz / Flexibilität (welche Unterlagen bekommt man / wie sind die Gebühren und Kosten/ kann man Kapital entnehmen und zu welchen Kosten).
Wer sich für Details interessiert: Das Finanztest-Heft 10/2020 enthält weitere Informationen zum Rentenvergleich und dort kann man die genaue Aufschlüsselung der Kriterien nachvollziehen.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, die auf Ihre Begebenheiten zugeschnitten ist, beraten wir Sie gerne kostenlos und neutral zu den Möglichkeiten einer Sofortrente. Rufen Sie an: 07251- 3812618
Sparbücher sind out. Schon lange gibt es keine guten Verzinsungen mehr für Sparbeträge. Doch welche Alternativen gibt es? Bei den vielzähligen Angeboten, die auf dem Markt sind, fällt es schwer, das Richtige zu finden. Natürlich gibt es tolle Möglichkeiten, bei dem jetzigen Zinstief in Immobilien zu investieren. Aber was ist, wenn das notwendige Startkapital fehlt, oder man flexibler sein möchte? Anbieter reagieren auf diese Situation mit tollen Alternativen. Es gibt neue Modelle am Markt, flexible , transparente Altersvorsorge, die sich an Ihr Leben anpasst. Das heißt, Sie können je nach Lebenssituation jederzeit Geld herausnehmen oder einzahlen. Die Verzinsung ist gut: Es gibt Anbieter, die über 3% Zinsen bieten und man kann jederzeit, ähnlich einem Onlinebanking-Konto, den Stand der Einzahlungen und Verzinsungen aufrufen.
Verbrennen Sie nicht Ihre Kohle – Wir informieren Sie gerne ausführlich über die neuen, innovativen Modelle, die Ihnen größtmögliche Flexibilität und Sicherheit bieten. Jetzt Termin vereinbaren: 07251-3812618
Verbrennen Sie nicht Ihr Geld (Bild Harry Hautumm / pixelio)
Verbraucherschützer bemängeln, dass Vergleichsportale wie zum Beispiel Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es uns die Werbung suggeriert. Sogar das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich trotzdem bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Finanzierungen , Versicherungen, Strom oder Telekommunikation macht, sollte folgende fünf Tipps beachten:
Achtung: Ein zweites Portal zu “befragen” bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
Stellen Sie den Filter richtig ein: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – denn oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
Klicken Sie Zusatzangebote weg: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen kann das zum Beispiel eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. In der Regel bekommt man sie jedoch anderswo günstiger, wenn man sie benötigt.
Lassen Sie sich von Niedrigzinsen nicht blenden: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, der niedrigere Wert bestimmt hier die Rankingposition. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende jedoch eher auf den höheren Wert hinaus.
Vorsicht beim Ranking. Beachten Sie die sogenannte „Position 0“: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.
Vorsicht bei Vergleichsportalen Bild: Thorben-Wengert/pixelio
Eine Übersicht der Angebote aller Anbieter, die für Ihr Anliegen in Frage kommen, erhalten Sie auch bei Ihrem neutralen Finanzberater. Er sucht unverbindlich die passendsten Angebote mit Ihnen heraus – und hilft Ihnen im Dickicht der verschiedenen Faktoren, die in die Berechnungen einfließen, nicht den Überblick zu verlieren. Das erleichtert den Vergleich und kostet Sie nur einen Besuch.
Riester-Sparer aufgepasst. Hat sich Ihre familiäre oder berufliche Situation geändert? Dann melden Sie sich am Besten noch im Dezember bei ihrem Riester-Anbieter.
Im Wesentlichen betrifft das die nachfolgenden Änderungen:
Familienstand
Veränderungen im Einkommen
Veränderung im beruflichen Status
Veränderung im Bezug von Kindergeld
Wichtige Information: IM DEZEMBER haben Sie die Möglichkeit, durch Nachzahlungen Ihre Zulagen zu sichern!
Ein Beispiel:
Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie 4% Ihres Jahresbruttoeinkommens in Ihren Riestervertrag einzahlen (4% abzüglich der staatlichen Zulagen). Hatten Sie eine Gehaltserhöhung? Fällt das Kindergeld für eines Ihrer Kinder weg? In dem Fall kann es sein, dass Sie Ihren monatlichen Beitrag leicht erhöhen müssen, um die Zulagen weiterhin zu erhalten. Die gute Nachricht: Durch eine Nachzahlung im Dezember sichern Sie sich noch die Zulagen für 2018.
Grundsätzlich können die Zulagen jeweils bis zu zwei Jahre lang beantragt werden. Also für das Jahr 2016 müssen Sie jetzt spätestens 2018 die Zulagen beantragen.
Experten-Tipp:
Erteilen Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag – dann werden die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt.
Kinderzulagen
Die Kinderzulage erhält die förderberechtigte Person, die auch das Kindergeld bekommt. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage für die Zukunft gestrichen. Für das Jahr in dem das Kindergeld entfällt, bekommen Sie jedoch die volle Förderung, wenn wenigstens für einen Monat im Jahr das Kindergeld an Sie gezahlt wurde.
Beispiel
Ihr Kind hat in 2018 seine Ausbildung beendet und Sie haben für das Kind bis Juli 2018 Kindergeld erhalten. Sie erhalten die volle Kinderzulage für das Jahr 2018 aber in 2019 erhalten Sie keine Kinderzulage für dieses Kind.
Lassen Sie sich beraten: Was muss ich einzahlen? Was erhalte ich? Welche Anbieter gibt es? Eine kurze Übersicht gibt unser Kalkulator
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und neutral. Rufen Sie an und vereinbaren Sie noch im Dezember einen Termin. +49 (7251) 3812618
Eine von einem großen Versicherer in Auftrag gegebene Umfrage erhob vor Kurzem die Einstellung der Deutschen zu verschiedenen Arten von Versicherungen. Dabei kam Überraschendes zutage: Beispielsweise halten 85 Prozent eine private Pflegezusatzversicherung nicht für wichtig. Und das, obwohl die Gesetzliche Pflegeversicherung bekanntermaßen nur eine Ausschnittsdeckung bietet – die Lücke müssen entweder die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige mit privatem Vermögen bzw. Einkommen die Lücke füllen.
Auch bei der Altersvorsorge herrscht Sorglosigkeit, hier winken drei Viertel ab. Angesichts der wachsenden Altersarmutsgefährdung eine ebenfalls sehr hohe Ablehnungsquote. Sehr unterschätzt wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit,deren Absicherung 61 Prozent der berufstätigen Umfrageteilnehmer nicht wichtig finden. Auch hier sprechen die Fakten eine andere Sprache: Rund jeder vierte Arbeitnehmer muss vor dem Rentenalter krankheitsbedingt aufhören; die staatliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich aber allenfalls auf die Hälfte des vorherigen Nettoeinkommens.
Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Ein unabhängiger Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in jedem Fall angeraten. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
Die relevanten Zahlen liegen auf dem Tisch und werden auch von keiner ernst zu nehmenden Partei bezweifelt. Ihnen zufolge wird es in einigen Jahren eng mit der gesetzlichen Rente; entweder muss das Rentenniveau langfristig auf unter 40 Prozent sinken oder die Beiträge klettern in nicht mehr sozialverträgliche Höhen.
Die Regeln solch einfacher Arithmetik scheinen 31 Prozent der Deutschen jedoch nicht zu überzeugen: An eine zukünftige Rentenlücke wollen sie einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage zufolge nicht glauben. Und nicht nur das: 92 Prozent von ihnen gehen davon aus, dass sie ihren Lebensstandard im Ruhestand beibehalten könnten. Vor allem junge Menschen zwischen 16 und 29 Jahren geben sich immun gegen die Aussagekraft der Zahlen, die ihnen allerdings auch in weiten Teilen gar nicht bekannt sind – die Studie attestiert dieser Gruppe fehlendes Interesse und Informationsmangel. Dabei hat gerade sie die besten Karten für die notwendige private Vorsorge, denn ein früher Einstieg bürgt für hohe Erträge bei Rentenbeginn.
Laut Umfragen empfiehlt sich eine unabhängige Beratung zum Thema Altersvorsorge, um konkrete Maßnahmen an die Hand zu bekommen & sich ein Bild zu machen, wie sich die Situation im Alter verhält. Auch Themen wie zum Beispiel die Fragestellung, wie sich den Altersvorsorge darstellen lassen soll, wenn das dazu notwendige Kapital und die Einahmen -wenn auch temporär- einmal nicht fließen, durch z.B. Berufsunfähigkeit oder Unfall gehören zu einem ganzheitlichen Gesprächsansatz.
Pathetische Reden von Politikern, vermeintlichen ‘ Experten’ und sogenannten ‘Verbraucherschützern’ in Talkshows o.ä. ohne konkrete Lösungsvorschläge und Beleuchtung der Fakten helfen dem Vebraucher meist wenig bis gar nicht.
Im Gegenteil, aus Unsicherheit wird die Altersvorsorge dann gerade bei der jüngeren Generation auf die lange Bank geschoben.
Artikel ohne Wertung und Haftung aus procontra- online vom Joachim Haid:
Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Riester-Rente nicht schon allein auf Grund der Bruttobeitragsgarantie nicht zu teuer ist. Schließlich muss der Anbieter zum Rentenbeginn sicherstellen, dass mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Initiative pro Riester (www.proriester.de) habe ich hierzu Walter Riester am 20.01.2016 in Heidelberg interviewt. Ich wollte von ihm wissen, ob diese Bruttobeitragsgarantie noch zeitgemäß ist und ob es nicht sinnvoller wäre, eine flexible Beitragsgarantie, in der Höhe dem Absicherungswunsch des Kunden entsprechend, zu ermöglichen.
Hierzu führte Herr Riester aus, dass er auch in der aktuellen Phase diese gesetzliche Regelung für sehr wichtig hält. Die Garantie ist bereits in der aktuellen Ausgestaltung sehr flexibel, da sie nicht dauerhaft vorhanden ist, sondern eben zum Rentenbeginn ihre Wirkung zeigt. Kündigt der Kunde z.B. vorher seinen Riester-Vertrag, verfällt die Garantie. Ein langfristiges Produkt, welches teilweise über Jahrzehnte läuft, wird immer wieder einmal Phasen niedriger Zinsen erleben und diese auch überstehen, ohne großen Schaden zu erleiden. Es wird aber auch wieder Zeiten steigender Zinsen geben. So lange aber die Menschen in dem hohen Maße wie aktuell Angst haben, ihr Kapital verlieren zu können, ist es außerordentlich wichtig, ihnen sagen zu können, dass ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, außer man kündigt vor Rentenbeginn, so Riester weiter.
Sparer sollten selbst entscheiden.
Persönlich würde ich es bevorzugen, wenn der Sparer entsprechend seinem Risikoprofil selbst entscheiden könnte, welches Absicherungsniveau er wünscht. Hierzu können dem Gesetzgeber gegenüber Anregungen gemacht werden. Dem Verbraucher von der Riester-Rente pauschal abzuraten, solange dieser Punkt nicht erfüllt ist, halte ich für einen großen Fehler.
Man muss aber auch anerkennen, dass durch die aktuelle gesetzliche Regelung kein Sparer zum Rentenbeginn, trotz mehrerer Finanzkrisen bisher, Geld verloren haben wird. Schließlich wurde die Riester-Rente nicht nur eingeführt, um die seit 1957 etwa verdoppelte Rentenbezugszeit, bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen der Rentner im Alter, mit finanzieren zu können, sondern auch, um die Auswirkungen der damaligen Rentenreform durch private, staatlich geförderte Altersvorsorge ausgleichen zu können.
Nicht pauschal von Riester-Renten abraten
Berücksichtigt man die Zulagen- und in vielen Fällen die zusätzliche steuerliche Förderung, so gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen sich die Riester-Rente selbst rein unter Betrachtung des Verhältnisses von selbst eingezahlten Beiträgen und dem bei Rentenbeginn vorhandenen Garantiekapital rechnet. Der Kunde sollte durch den Berater/Vermittler objektiv zu den Vorteilen und der Funktionsweise der Riester-Rente informiert werden. Dazu gehören natürlich auch die „Spielregeln“, die in den Medien gerne pauschal als Nachteil dargestellt werden. Anschließend kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die Riester-Rente als einen Baustein seiner Altersvorsorgeplanung nutzen möchte, oder nicht. Von der Riester-Rente pauschal abzuraten, halte ich für einen klaren Beratungsfehler, für den der Vermittler haftbar zu machen ist.
Rechenbeispiele ohne Wertentwicklung
In den folgenden zwei Rechen-Beispielen habe ich ganz bewusst eine Wertentwicklung außen vor gelassen. Betrachtet werden also Worst-Case-Fälle, die das Greifen der Bruttobeitragsgarantie bei Riester veranschaulichen sollen. Vorteil: Es kann niemand kritisieren, dass eine angenommene Wertentwicklung von x% zu hoch sei. Auch Diskussionen über unterschiedliche Riester-Produktkosten entfallen. Denn laut Gesetzgeber müssen bei Rentenbeginn die eingezahlten Riester-Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen, egal wie hoch die Kosten waren, egal, wie die Wertentwicklung war, selbst wenn diese negativ wäre.
Beispiel 1, Single, 35 Jahre alt, Jahresbruttoeinkommen € 40.000.-, keine Kinder, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel wird unterstellt, dass sich das Einkommen die nächsten 32 Jahre weder erhöht, noch verringert. Je näher das Einkommen dem maximalen Brutto kommt, aus dem sich aktuell der maximale Riester-Beitrag errechnet (€ 52.000.- X 4% = € 2.100.- Jahresbeitrag inkl. Zulagen), desto höher würde der Steuervorteil und damit die prozentuale Förderung.
Garantie-Guthaben zum Rentenbeginn
51.200,00 €
./.Riester-Zulagen (€ 154,- X 32)
4.928,00 €
./. Steuervorteile
12.492,16 €
Eigenleistung des Kunden
33.779,84 €
Natürlich basiert die Berechnung des Steuervorteils auf der heutigen Steuergesetzgebung. Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, wie sich die Steuersätze in den nächsten 32 Jahren entwickeln. Hochrechnungen kann man immer nur basierend auf der aktuellen Gesetzgebung machen. Das gilt aber natürlich für alle Produkte, mit denen man die Riester-Rente gegenüberstellen könnte.
Zusammenfassung:
Bei Rentenbeginn sind garantiert € 51.200,00 Guthaben vorhanden. Davon hat der Sparer selbst lediglich € 33.779,84 bezahlt, die Differenz in Höhe von € 17.420,16 sind staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Das entspricht einer Förderung in Höhe von 34,02% im Verhältnis zum Garantieguthaben.
Über die Vertragslaufzeit erhält dieser Riester-Sparer eine Rendite von 51,57%, was einer mittleren Jahresrendite von 1,61% entspricht. Wie gesagt: im Worst-Case-Fall, also bei 0% Wertentwicklung und nach allen Kosten!
Selbst diese extreme Worst-Case-Betrachung liefert also eine bessere Rendite, als aktuell Tagesgeldkonten.
Hinzu kommt, dass der Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent förderunschädlich kapitalisieren könnte. Vor Steuern wären das, wieder unter der Annahme, es hätte keine Wertentwicklung gegeben, € 15.360.- Unterstellen wir in dem Jahr, in dem diese Kapitalisierung als Rentner stattfindet z.B. einen Grenzsteuersatz von 30% und rechnen diesen, grob vereinfacht, auf diese € 15.360.-, blieben netto € 10.752.- übrig.
Setzen wir diesen Betrag ins Verhältnis zu seinen selbst eingezahlten Beiträgen in Höhe von € 33.779,84 entspricht dies einem knappen Drittel. Das bedeutet, der Kunde hätte bei Rentenbeginn über die Kapitalisierungsmöglichkeit bereits ca. 1/3 seiner selbst eingezahlten Beiträge zurück.
Beispiel 2: Mutter alleinerziehend, ledig, 30 Jahre, 2 Kinder (geboren 2011 und 2013), Jahresbruttoeinkommen: € 9.000.-, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel müsste man berücksichtigen, dass die jährliche Kinderzulage in Höhe von insgesamt € 600.- spätestens dann wegfällt, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Fallen die Kinderzulagen weg, würde sich der Eigenbeitrag der Mutter entsprechend erhöhen. Unterstellten wir den unrealistischen Fall, dass die Mutter dann immer noch € 9.000.- Brutto verdienen würde, ergäbe sich ein monatlicher Eigenbeitrag in Höhe von 4% X € 9.000.- abzüglich € 154.- Grundzulage der Mutter /12 = € 17,17 im Monat, aktuell zahlt sie den Sockelbeitrag in Höhe von € 5.- im Monat.
Es ist aber auf der anderen Seite auch unwahrscheinlich, dass die Mutter während die Kinder älter werden, nicht mehr Einkommen erhält. Irgendeine Annahme muss ich treffen, um eine Berechnung für eine alleinerziehende Frau darstellen zu können, deshalb habe ich folgendes gemacht:
Einkommen bis zum Rentenbeginn unverändert gelassen, was wohl auch wieder eher ein Worst-Case ist. Die Kinderzulagen fallen mit Erreichen des 25. Lebensjahres der Kinder weg, also einmal im Jahr 2036 und einmal im Jahr 2038.
2016 bis 2036 (20 Jahre): Eigenleistung im Jahr = € 60.-, gesamt: € 1.200,00
Zulagen pro Jahr: € 754.-, gesamt: € 9.048,00
2037 bis 2038 (2 Jahre): Eigenleistung im Jahr: € 60.-, gesamt: € 120,00
Zulagen pro Jahr: € 454.-, gesamt: € 908,00
2039 bis 2053 (14 Jahre): Eigenleistung im Jahr: 206.- (€ 9.000.- X 4% abzgl. € 154.- Zulage), gesamt: € 2.884,00
Zulagen pro Jahr: € 154.-, gesamt: € 2.156,00
Zusammenfassung:
Gesamte Eigenleistungen bis Rentenbeginn
4.204,00 €
Gesamte Zulagenförderungen bis Rentenbeginn
12.112,00 €
Garantiekapital
16.316,00 €
Das ist etwa viermal so viel Guthaben im Worst-Case-Fall, als von der Frau selbst eingezahlt wurde!
Nimmt man die Berechungen von Heydorn (http://www.n-heydorn.de/riesterrendite.html) zur Hilfe, ergeben sich etwas andere Werte, da hier die Kinderzulage mit 20 entfällt ( „Beiträge und Kosten anzeigen“ anklicken):
Garantiekapital zu Rentenbeginn: € 20.892,00
Eigenleistung: €4.994,00
Riester-Zulagen: € 15.898,00
Über die Vertragslaufzeit ergibt sich damit eine Rendite von 318,34 Prozent und eine mittlere Jahresrendite von 8,60 Prozent (im Worst-Case-Fall!). Auch hier hat die Frau zum Rentenbeginn etwa 4 mal so viel Garantieguthaben, als sie selbst eingezahlt hat.
Damit haben wir zwei typische Fälle betrachtet, den Single ohne Kinder, der etwas besser verdient (ein Topverdiener ist er mit € 40.000.- Jahresbrutto auch nicht, das ist fast deutschlandweites Durchschnittsbrutto, bzw. nur leicht darüber) und den zweiten Fall einer alleinerziehenden Frau, die nur sehr wenig Einkommen hat. Das alles rein im Worst-Case-Szenario betrachtet.
Artikel vom 01.02.2016 aus procontra- online/ Autor Joachim Heid
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