Ausbeutung von Mietern durch überteuerte, möblierte Wohnungen

Immer mehr Vermieter in deutschen Großstädten bieten möblierte Wohnungen an, um die Mietpreisbremse zu umgehen und höhere Mieten zu erzielen – dies kann als Mietwucher bezeichnet werden. Laut einer Auswertung von Immoscout sind mittlerweile in den fünf größten Städten mehr als ein Drittel aller Angebote möbliert. In Berlin wird schon jede zweite Wohnung auf diese Weise angeboten. Einige Vermieter nutzen diese Praxis, um eine höhere Miete zu verlangen, beispielsweise steigt die Miete für eine kleine Einzimmerwohnung von 350 Euro auf 850 Euro monatlich.

Die Mieten für möblierte Wohnungen stiegen in den letzten vier Jahren wesentlich stärker als die für unmöblierte Wohnungen. Ein weiterer Faktor, durch den Vermieter die Miete erhöhen können, ist der undurchsichtige “Möblierungszuschlag”. Gemäß dem Mietrecht ist es erlaubt, dass der Vermieter für die zur Nutzung überlassenen Möbel einen Aufschlag auf die Miete erhebt. Dieser Aufschlag kann variieren, je nachdem, wie teuer die Möbel sind, die der Vermieter in die Wohnung stellt. Obwohl der Zuschlag sich am Wert der Möbel orientieren sollte, haben Vermieter dennoch einen erheblichen Spielraum bei der Festlegung des Betrags. Es besteht nicht einmal eine Verpflichtung, den Zuschlag gesondert im Mietvertrag auszuweisen.

Eigentlich gilt für möblierte Wohnungen das gleiche wie für nicht möblierte Wohnungen: eine Mietpreisbremse. Diese lässt sich durch eine zeitlich begrenzte Vermietung wie beispielsweise Studienaufenthalte oder Dienstreisen umgehen. Mieterschützer kritisieren, dass Vermieter den “vorübergehenden Gebrauch” von möblierten Wohnungen häufig nur auf dem Papier begrenzen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Vermieter haben hier eine Grauzone entdeckt, denn das Bewerben von Wohnen auf Zeit ist legal und somit auch das Umgehen der Mietbremse.

Beratungsangebote zu Immobilien und Baufinanzierung können helfen, Mietern und Käufern bei der Wohnungssuche und -finanzierung zu unterstützen.

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