In vielen deutschen Städten verschärft sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zunehmend und entwickelt sich zu einer erheblichen sozialen Herausforderung. Gleichzeitig stehen zahlreiche Bürogebäude leer – insbesondere ältere Immobilien, die hinsichtlich ihrer Raumaufteilung, Lage oder Ausstattung den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Derzeit werden deutschlandweit mehr als zwölf Millionen Quadratmeter Bürofläche nicht genutzt. Daher bietet sich die Umnutzung dieser Bestandsgebäude zu Wohnraum als sinnvolle Lösung an. Viele Immobilieninvestoren schrecken jedoch aufgrund der hohen Kosten für den erforderlichen Umbau vor solchen Projekten zurück.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm eingeführt. Seit Anfang Juli 2026 können Investoren für jede neu geschaffene Wohneinheit einen Zuschuss von 30.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 300.000 Euro pro Investor.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung bestimmter Vorgaben zur energetischen Sanierung der Gebäude. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz stehen für das Programm insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Verkaufswert von Wohnungen in besseren Energieeffizienzklassen (A/A+) ist heute durchschnittlich rund 650 Euro pro Quadratmeter höher als in den Klassen D/E.
Eine energetische Sanierung kann den Immobilienwert laut Beobachtungen einer großen Bausparkasse um bis zu 25 Prozent steigern.
Hauptgrund ist langfristig niedrigere Betriebskosten bei energieeffizienten Gebäuden; dieser Vorteil dürfte künftig noch stärker ins Gewicht fallen.
Die CO2-Abgabe steigt voraussichtlich weiter (von 25 €/t im Jahr 2021 auf aktuell 55 €/t und danach weiterer Anstieg).
Um eine höhere Energieeffizienzklasse zu erreichen, empfehlen KfW und Förderbank Maßnahmen wie:
Wärmepumpen
Biomasseheizungen
Anschluss an zukunftsfähige Wärmenetze
Photovoltaikanlagen (PV) zur Energiebilanzverbesserung
Eine energieeffiziente Immobilie zahlt sich auf mehreren Ebenen aus. Nicht nur sinken die laufenden Betriebskosten spürbar, auch Finanzierungskonditionen können sich durch staatliche Förderprogramme deutlich verbessern. Banken berücksichtigen heute vermehrt den Energieeffizienzgrad eines Gebäudes bei der Kreditvergabe, was zu günstigeren Zinssätzen und besseren Tilgungsoptionen führen kann.
Wichtige Förderwege und Vorteile:
KfW- und BAFA-Förderungen: Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen für Maßnahmen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, effiziente Heizungs- und Lüftungstechnik sowie energetische Sanierungen.
Energetische Sanierung als Werttreiber: Ein höherer Effizienzstandard (z. B. von D/E zu A/A+) kann den Immobilienwert steigern und die Finanzierungsaussichten verbessern.
Niedrigere Zinsen durch Bonitäts- und Effizienzbonus: Banken gewähren oft bessere Konditionen, wenn das Objekt eine gute Energiekennzeichnung besitzt oder konkrete Modernisierungspläne vorliegen.
Zinsbindung und Tilgung: Längere Zinsbindungen bei energieeffizienten Immobilien sind zunehmend verfügbar, oft verbunden mit Tilgungszuschüssen oder Sondertilgungsmöglichkeiten.
Praxis-Tipps:
Vorab prüfen: Kläre mit der Bank oder besser noch mit einer unabhängigen Finanzierungsberatung die verfügbaren Förderprogramme und die damit verbundenen Anforderungen (Energiestandard, Nachweise, Fördersummen).
Energieausweis beachten: Eine gute Energieeffizienzklasse erleichtert den Zugang zu Fördermitteln und kann die Kreditkonditionen verbessern.
Modernisierungsplan erstellen: Konkrete Maßnahmen (Heizung, Dämmung, PV-Anlage) mit Kosten, Einsparungen und Zeitplan dokumentieren.
Förderberatung nutzen: Unabhängige Förderberatungen helfen, das passende Paket aus Zuschüssen, Darlehen und Zinsvergünstigungen zu wählen.
Langfristige Gesamtkosten vergleichen: Berücksichtige neben Zinssatz auch Tilgung, Zuschüsse, Einsparungen bei Energieverbrauch und potenzielle Förderlaufzeiten.
Wenn Sie Fragen zum Immobilienwert Ihre Immobilie in Bruchsal, Bretten, Karlsruhe, Heidelberg & dem Kraichgau aus unabhängiger Hand beantwortet bekommen möchten wenden Sie sich gerne an uns: www.stritzelberger.net .
Auch bei Fragen rund um das Thema unabhängige Finanzierungsberatung stehen wir Ihnen entweder vor Ort in Bruchsal oder auch gerne online zur Verfügung:
Wohneigentum kauft man in der Regel nicht sehr häufig im Leben, deshalb ist es ratsam, einen Makler hinzuzuziehen, damit man an die wichtigsten Sachen beim Hauskauf denkt. Darauf sollten Sie besonders achten:
Auswahl, Standort und Besichtigung
Bei der Auswahl einer Wohnung oder eines Hauses spielen viele Faktoren eine Rolle. Wie ist die Infrastruktur? Wie weit entfernt sind Kindergarten, Schule und Einkaufsmöglichkeiten? Das sind Fragen, die man sich üblicherweise stellt, bevor man ein Haus besichtigt. Wichtig ist es jedoch auch, zu erfahren, wie die Nachbarn sind, oder wie laut es dort zu verschiedenen Zeiten ist: Ist ein Objekt sehr interessant, dann besuchen Sie es zu Stoßverkehrszeiten unter der Woche oder mal am Sonntagnachmittag.
Der Preis ist ein weiterer Punkt, der sehr entscheidend ist. Zahlen Sie nicht zu viel!
Erkundigen Sie sich nach dem Preis der durchschnittlich in der Gegend für Grundstücke und vergleichbare Häuser oder Wohnungen bezahlt wird. Einen ersten Anhaltspunkt für Quadratmeterpreise für Häuser und Wohnungen finden Sie hier. Doch schauen Sie sich in der Gegend am besten ein paar Objekte live an, um ein Gefühl dafür zu bekommen.
Mängel und Schäden beeinflussen den Preis. Schauen Sie genau hin und fragen Sie den Verkäufer, denn er ist verpflichtet, Sie über alle bekannten Schäden und Mängel zu informieren. Wir empfehlen, einen Makler mitzunehmen. Makler haben Erfahrung und wissen, wo man genauer hinsehen muss. Bestehen Zweifel, lässt sich bei ernstem Interesse an dem Gebäude gegebenenfalls ein Gutachter hinzuziehen.
Notieren Sie, was es ungefähr kosten würde, die Mängel oder Schäden zu beseitigen und nehmen Sie diese Kostenrechnung mit in die Kaufverhandlung. Dokumentieren Sie alles mit Fotos.
Es gibt einiges beim Hauskauf zu beachten. (Bild Tim Reckmann / pixelio.de)
Die Entscheidung für eine Immobilie
Sie haben sich für eine Immobilie entschieden? Dann sollten Sie diese in jedem Fall reservieren. Sicher ist es, wenn der Verkäufer eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lässt, so kann die Immobilie nicht einfach an jemand anderen verkauft werden.
Kaufvertrag und Finanzierung
Hier raten wir dazu, auf jeden Fall einen Fachmann hinzuzuziehen. Sie benötigen für die Abwicklung des Kaufvertrags und die Vorbereitung der Finanzierung sehr viele Dokumente. Der Fachmann (Makler und/oder Finanzberater) wird dafür sorgen, dass alle relevanten Punkte im Vertrag enthalten sind und hilft Ihnen nicht nur bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente, sondern rechnet mit Ihnen verschiedene Modelle der Finanzierung (passend zu Ihrer Situation) durch. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch Unterstützung bei den Terminen mit den Banken und beim Notar.
Die Übergabedes Wohneigentums
Sie haben sich für ein Haus oder eine Wohnung entschieden und erfolgreich den Kaufvertrag geschlossen? Dann sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen, das Sie und der/die Verkäufer/in unterschreiben. Denken Sie daran, Schäden und Mängel (auch an Fenster, Türen, Installationen sowie Schimmelbefall) zu protokollieren, sowie die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Stritzelberger Immobilien und unabhängige Finanzberatung ist Spezialist für Immobilienfinanzierung. Dadurch, dass wir unabhängig und neutral arbeiten, erhalten Sie das bestmögliche, auf Sie zugeschnittene Angebot. Rufen Sie an: +49 (7251) 3812618.
Seit 1. Juli ist die neue KfW-Förderung in Kraft getreten. Die sogenannte „neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ersetzt die bisherige Förderung und bringt einige Vorteile mit sich.
Ob Sanierung oder Neubau: Erneuerbare Energien spielen eine immer größere Rolle und werden gefördert (Bild: Tim Reckmann / pixelio.de)
Zuschuss statt Kredit
Die Bundesregierung fördert energiesparende Gebäude um im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 den Energiebedarf von Wohngebäuden durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien stark zu reduzieren. Statt Kredite zu gewähren erhält dem „Bauherren“ nun Zuschüsse in Höhe von bis zu 55%, die er nicht zurückzahlen muss.
Wissenswertes
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahmen / Sanierungsmaßnahmen gezahlt
Sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude werden bezuschusst
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, der/die bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistet ist. Hier geht es zur Expertensuche.
Es wird nur noch ein Antrag gestellt. Die Kosten für die Baubegleitung werden im Antrag aufgeführt und sind zu 50% gefördert.
Es gibt sechs verschiedene Effizienzklassen für Sanierungen: KfW 40, 55, 70, 85, 100 und „Denkmal“ – diese werden unterschiedlich gefördert
Einige der vorher angebotenen Programme können seit 1.7.2021 nicht mehr beantragt werden. Das finden Sie ganz unten auf dieser KfW-Seite.
Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung zu beantragen
Es gibt einiges zu berücksichtigen, wenn man die BEG-Zuschüsse beantragen möchte. Welche davon für Sie in Frage kommen und was Sie beachten müssen, erarbeiten wir in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen. Rufen Sie an: +49 (7251) 3812618. Wir freuen uns auf Ihre Aufgabe.
Sie haben eine Immobilie mit Wohnrecht (das heißt die Immobilie wird von einer Person mit lebenslangem oder befristetem Wohnrecht benutzt)? Falls Sie die Immobilie verkaufen möchten, ist das durchaus möglich. Ein paar Dinge sollten Sie jedoch dabei berücksichtigen:
Ihre Immobilie kann auch dann verkauft werden, wenn an dieser ein Wohnrecht besteht. Die Zustimmung des Wohnberechtigten ist dafür nicht erforderlich, denn ein Verkauf wirkt sich nicht auf das Wohnrecht aus.
Eine Immobilie, in der eine wohnberechtigte Person lebt, kann von dem Käufer nur eingeschränkt genutzt werden und das hat negative Auswirkungen auf den Wert der Immobilie. Es handelt sich um eine Wertminderung durch bestehendes Wohnrecht.
Der zu erzielende Erlös bei einem Verkauf reduziert sich etwa um den Mietbetrag, welcher dem Käufer durch das bestehende Wohnrecht entgeht. Bei der Berechnung der Höhe der Verkaufserlösminderung, wird daher die voraussichtliche Lebenserwartung des Wohnberechtigten zugrunde gelegt, die aus den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung: Anruf an +49 (7251) 3812618
Ein Wohnrecht kann zwischen dem Eigentümer und dem Wohnberechtigten vertraglich vereinbart werden aber nur mit einem offiziellen Grundbucheintrag ist der Wohnberechtigte vor den Ansprüchen von Dritten geschützt.
Immobilien mit Wohnrecht verkaufen – es gibt einiges zu beachten (Bild: Shutterstock)
Und wenn ich einen Teil meiner Immobilie verkaufen möchte? Sofern sich das Wohnrecht auf den Teil eines Gebäudes bezieht, ist dem Wohnberechtigten die Nutzung vorhandener gemeinschaftlicher Räume und Gegenstände gestattet, sofern diese für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt wurden. Immobilien-Experten können Sie in Bezug auf die Eintragung eines Wohnrechts kompetent beraten und beantworten alle Fragen zum Thema Immobilien-Teilverkauf. Es gibt unterschiedliche Modelle der Immobilienverrentung und die Vorteile durch einen Teilkauf lassen sich schnell berechnen.
Hintergrundwissen
Das Wohnrecht ist im § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und bezeichnet das Recht, eine Immobilie oder einen Teil einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.
Ein Wohnrecht kann einer Person sowohl gegen Zahlung eines bestimmten Betrags als auch unentgeltlich eingeräumt werden. Es kann befristet oder unbefristet, bzw. lebenslang sein (in diesem Fall endet es mit dem Tod der Person)
Ein Wohnrecht ist steuerfrei, da die wohnberechtigte Person keine Einnahmen damit erzielt.
Im Unterschied dazu ist der Nießbrauch für die berechtigte Person gegebenenfalls steuerpflichtig (hier darf der / die Berechtigte eine Immobilie selbst bewohnen, darf sie allerdings auch vermieten und die daraus entstehenden Mieteinnahmen behalten). Dafür trägt diese Person allerdings auch die Verantwortung für die Immobilie und muss sämtliche anfallenden Kosten übernehmen.
Benötigen Sie guten Rat von einem unabhängigen Finanzberater? Wir helfen Ihnen weiter. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin. Online oder persönlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:+49 (7251) 3812618
Eine Übersicht über die derzeit geltenden TOP-Zinsen finden Sie hier
Wer auf seinem Dach eine Solarstromanlage betreibt, profitiert gleich an zwei Fronten:
Sparen durch Eigenverbrauch. Einen (möglichst großen) Teil des Solarstroms verbrauchen Sie selbst und sparen damit jede Menge Geld gegenüber dem „regulären Kauf“ vom Netzbetreiber.
Gewinn durch Netzeinspeisung. Den Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht wird, vergütet der Netzbetreiber mit gesetzlich festgelegten Centbeträgen pro kWh.
Staatliche Förderung
Der Staat garantiert diese sogenannte Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Solarstromanlage. In den letzten Jahren wurde die festgelegte Einspeisevergütung zwar immer geringer, Anlagenbetreiber haben jedoch laut Stiftung Warentest gute Chancen, in den kommenden 20 Jahren eine Rendite von mehr als 4% zu erzielen. Je mehr der Strompreis steigt, desto mehr profitiert der Solaranlagenbetreiber.
Für April 2021 liegt die Einspeisevergütung für Solar-Anlagen bei einer Höchstleistung der Solarstromanlage von bis zu zehn Kilowattpeak bei 7,81 Cent pro Kilowattstunde über die nächsten 20 Jahre. Die Einspeisevergütung ändert sich monatlich.
Größere Anlagen werden attraktiver: Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt (kW) entfällt seit Anfang 2021 die EEG-Umlage, die Eigentümer auf den selbst verbrauchten Solarstrom zahlen mussten, wenn die Anlage größer 10 Kilowatt war.
Vorher war es so, dass kleinere Anlagen manchmal rentabler waren, da man hierfür keine Abgaben zahlen musste. Die optimale anteilige Mischung zwischen Eigenverbrauch und Stromeinspeisung ist individuell und von der Leistung der Solaranlage abhängig, doch es lohnt sich, alles durchzurechnen, denn die richtige Mischung zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung ist der Schlüssel zum Ertrag.
„Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bleibt auch 2021 eine rentable Geldanlage für Hausbesitzer – wenn diese einen möglichst hohen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Berechnungen von Finanztest zeigen: Trotz gesunkener Einspeisevergütung haben Anlagenbetreiber gute Chancen, in den kommenden 20 Jahren eine Rendite von mehr als 4 Prozent zu erzielen. Auch bei einem Betrieb mit Batteriespeicher ist inzwischen ehr als eine schwarze Null möglich.“
Quelle: Stiftung Warentest
Apropos Speicher:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den erzeugten Strom zu speichern, doch wann lohnt sich ein Solar-Stromspeicher? Auch hier hängt es von der jeweiligen Situation ab. Am häufigsten wird ein Blei-Akku verwendet, auch wenn es effizientere Akkus gibt. Letztere sind in der Anschaffung jedoch auch teurer. Wichtig sind vor allem zwei Sachen:
Der Solar-Stromspeicher sollte beim Neukauf einer Photovoltaikanlage gleich mitgekauft werden, um eine lange Laufzeit zu haben.
Der gespeicherte Strom sollte für die Eigennutzung verbraucht werden.
Schon mal darüber nachgedacht, Ihr Dach zu vermieten? Sie können selbst keine Solar-Anlage betreiben? Dann überlassen Sie Ihr Dach doch einem Investor. Es gibt im Internet sogenannte „Dachbörsen“, auf denen Dachflächen verschiedener Größen für Photovoltaik-Investoren angeboten werden. In dem Fall erhalten Sie einfach eine Pacht für Ihre Dachfläche. Interessiert? Infos und Empfehlungen zu Dachbörsen finden Sie hier
Noch Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Investition in eine passende Anlage. Einfach anrufen und Termin vereinbaren. Tel. +49 (7251) 3812618
Immobilienkauf für Kapitalanleger 2021: Steigende Immobilienpreise machen den Markt weiterhin interessant für Kapitalanleger. Trotz der Auswirkung der Pandemie auf viele Bereiche des Lebens, wie zum Beispiel das Einkommen vieler Bürger in Zeiten von Kurzarbeit und das zeitweise Schließen von Ladengeschäften, Dienstleistungsbetrieben und der Gastronomie, steigen gerade in den meisten Großstädten die Preise für Wohneigentum weiter. Das liegt laut Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD, daran, dass es dort immer noch mehr Nachfrage als Angebot gibt.
Kapitalanlage Immobilie 2021: Immer noch eine beliebte Anlageform. (Bild: Rainer Sturm / pixelio.de)
Natürlich spielen auch die unverändert sehr niedrigen Zinsen eine Rolle. Das begünstigt die Wohninvestments und hohen Preise, weil Anleger kaum mehr lohnende Alternativen zum Betongold finden.
Als Kapitalanleger muss ich jedoch auf ein paar Dinge achten. Zum Beispiel:
In welche Lage investiere ich? Man sollte sich überlegen, wie hoch das Risiko ist, in teure Lagen der Großstädte zu investieren. Es gibt gute, mittlere Lagen in denen das Verhältnis von Kaufpreis zu Miethöhe vernünftig ist und Gefahr vor Preisübertreibungen geringer als in Premiumlagen. Zum Beispiel: Offenbach statt Frankfurt am Main oder Reinickendorf statt Berlin.
Wer heute investiert, profitiert von den sehr niedrigen Zinsen. Doch kann die Situation sich nach Ablauf der Zinsbindungsfrist verändern und man kommt ausgerechnet in ein Zins-Hoch. Daher bietet es sich an, eine möglichst lange Zinsbindung zu wählen und eine möglichst hohe Tilgung von Anfang an zu leisten. So lässt sich nach Ablauf der Zinsbindung auf jeden Fall eine Lösung finden.
Vor Jahren waren die Renditen als Anleger höher, ABER die Zinsen waren ebenfalls höher. Deshalb lohnt sich heute meist schon eine recht niedrige Nettomietrendite (Rendite nach Abzug der laufenden Kosten, die sich nicht auf Mieter umlegen lassen, z.B. Verwaltungskosten oder Kosten für Instandhaltung). Sie muss höher liegen als die Zinsen. Wer also als Kapitalanleger zum Beispiel eine Nettomietrendite von rund 3 Prozent erzielt, und 1,5 Prozent Zinsen für sein Darlehen zahlt, kann so eine Kostendeckung erreichen – und es bliebt genügend Spielraum für die Tilgung der Immobilie übrig.
Beratung ist hier wichtig
Für eine umfassende, neutrale Beratung, wie Sie als Kapitalanleger jetzt handeln können, rufen Sie bei uns an. Wir nehmen uns die Zeit, alle Aspekte zu beleuchten und eine gute Anlagemöglichkeit für Sie zu finden. Einen unverbindlichen Termin erhalten Sie unter Tel. +49 (7251) 3812618
Die verschiedenen Formen der Immobilienverrentung haben wir in einem früheren Beitrag erläutert. Die Immobilienverrentung ist vor allem für Rentner geeignet, deren Vermögen in einer abbezahlten Immobilie steckt, während die Altersbezüge nur gerade so zum Leben reichen. Sie verkaufen dann ihr Eigenheim oder ihre Wohnung auf Rentenbasis und können im Gegenzug weiter darin wohnen bleiben, haben dabei ein höheres Einkommen.
Dabei gibt es sehr viele Komponenten zu beachten. Allein bei der Nutzungsdauer und Nutzungsart muss man sich umfassend und genau beraten lassen. Eine ausführliche Beratung und ein exzellenter Service ist also extrem wichtig. Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat sieben Anbieter von Immobilienverrentungen getestet: Das Urteil ist durchwachsen. Auch wenn die telefonische Beratung insgesamt gut ausfällt, ließen andere Servicebereiche bei den meisten getesteten Anbietern zu wünschen übrig. Der Gesamtsieger ist das Unternehmen DEGIV (70,8 Punkte), gefolgt von der Münchner Immobilienverrentung (69,5 Punkte) und der VMT Immofinanz (68,0 Punkte). Dokumentation und genaue Ergebnisse finden Sie hier
Im Alter im eigenen Haus bleiben und eine höhere Altersrente bekommen: Die Immobilienverrentung. (Bild: Rosel Eckstein/pixelio.de)
Sie können sich bei Interesse gerne an uns wenden. Im Dickicht der Anbieter geht es darum, das Modell, das zu Ihnen passt, zu finden. Als neutrale Berater sind wir an kein Unternehmen gebunden und Sie können darauf vertrauen, dass wir sie völlig unabhängig beraten. Interesse? Dann vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 07251-3812618
Immobilienpreise in den Stadtrandgebieten holen auf. Zur Zeit wohnt es sich rund um die großen Metropolen noch deutlich günstiger als direkt in den Metropolen. Im Umland von Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart ist Wohnraum im Durchschnitt weniger als halb so teuer wie innerhalb der jeweiligen Stadtgrenzen. Die Schere schließt sich jedoch immer weiter, insbesondere in den letzten drei Jahren, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft festgestellt hat. Lange Jahre zogen die Preise stärker in den sieben größten deutschen Städten an als bundesweit. Diese Entwicklung hat sich nun jedoch umgekehrt: Im dritten Quartal 2020 blieb das Preiswachstum auf Jahressicht in den Top-7-Metropolen (3,8 Prozent) deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt zurück (7,1 Prozent).
Was könnte der Grund hierfür sein? Das Angebot ist knapp und die Preise in den Großstädten sind deshalb sehr hoch. Viele Interessenten nehmen lieber längere Pendlerwege in Kauf, um sich mehr Wohnraum leisten zu können. Durch den Homeoffice-Trend dürfte sich das noch einmal verstärken. In Pandemiezeiten kommt die Enge und Gedrängtheit und das dadurch höhere Infektionsrisiko in den Großstädten noch hinzu. Das heizt den Trend, in die Randgebiete zu ziehen, zusätzlich an.
Sind auch Sie in Zeiten von Home-Office auf der Suche nach einer schönen Immobilie? Bei den immer noch historisch niedrigen Zinsen gibt es durchaus interessante und bezahlbare Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen bei der Baufinanzierung oder dem Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Hier geht es zu der aktuellen Zinstabelle.
Wenn man darüber nachdenkt, ein Denkmalschutzgebäude zu kaufen, stehen oft zunächst mal Gedanken an Richtlinien und Aufwand im Vordergrund. Was darf ich, was darf ich nicht? Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass sich die Investition in eine solche Immobilie steuerlich sehr lohnen kann.
Denkmalschutzimmobilie vor- und nach der Renovierung
So eine Immobilie ist renoviert besonders schön und bietet attraktive, gesetzlich garantierte Steuervorteile. Unserem Staat ist es durchaus ein eichtiges Anliegen, dass unser Kulturgut erhalten bleibt.
Folgende Steuervorteile erwarten die Anleger:
Gewinne nach 10 Jahren steuerfrei!
bis zu 35% des Kaufpreises vom Finanzamt zurück
Abgeltungssteuerfrei
Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises möglich
Nachfolgend ein Musterbeispiel inklusive Nebenkosten: -Wohnung 3 Zimmer, Wohnfläche 93,59 Quadratmeter -Einkommen Brutto 90.000 Euro pro Jahr, verheiratet -kein Eigenkapital (allerdings empfehlen wir, die Kaufnebenkosten als Eigenkapital einzubringen)
Quelle Musterrechnung: denkmalimmobilien.info
Der reale Kaufpreis lässt sich durch einen KFW Tilgungszuschuss, den man nicht zurückzahlen muss, nochmals reduzieren. Bis zu 16875 € bekommt man vom Staat geschenkt. Info hier
Außerdem können Arbeitnehmer den Betrag, den Sie netto ab 2021 mehr erhalten, da der Solidaritätsbeitrag entfällt, ebenfalls für eine Finanzierung verwenden (erfahren Sie hier im Soli-Rechner, ob der Soli für Sie entfällt).
Gerne berechnen wir für Sie mit ihren persönlichen Daten Ihren Steuervorteil und helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Denkmaschutzgebäude. Termine unter +49 (7251) 3812618 oder per E-Mail an immobilien@stritzelberger.net
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