Häufige Fragen zur Pflegeimmobilie: 4 Irrtümer bei der beliebten Kapitalanlage
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare06.03.2020
Unser Beratungsunternehmen hat in letzter Zeit verstärkt Anfragen und Fragen zur Pflegeimmobilie. In Zeiten niedriger Zinsen, erfreut sich die Pflegeimmobilie immer größerer Beliebtheit, denn langfristige und sichere Mieteinnahmen sind attraktiver als je zuvor. Bei der Investition in eine Pflegeimmobilie erwirbt der Investor eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Pflegeeinrichtung. Zusammen mit anderen Käufern von Räumlichkeiten dieser Immobilie bildet er eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Gemeinsam verpachten die Besitzer ihre Immobilie an einen Betreiber, der sie dann an pflegebedürftige Personen vermietet. Welche Vorteile das bringt, erklärt Ihnen dieser kurze Film.
Doch gibt es immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf die Investition in eine Pflegeimmobilie. Wir räumen damit auf.
1) Ich brauche viel Erfahrung um so eine Immobilie zu verwalten…
Sie benötigen für eine Pflegeimmobilie deutlich weniger Erfahrung als für eine Eigentumswohnung, denn die Verwaltung der Immobilie wird vom Betreiber übernommen.
2) Wenn die Immobilie nicht in der Nähe ist, dann kann ich mich nicht um die Instandhaltung kümmern…
Auch hier Entwarnung: Die Instandhaltung wird vom Betreiber übernommen. Je nach Vertrag werden anteilig zum Beispiel Renovierungskosten anteilig fällig, doch für diese kann man Rücklagen aus den Mieteinnahmen bilden und die Organisation der Instandhaltungsmaßnahmen übernimmt der Betreiber komplett für Sie.
3) Vermietete Immobilien sind immer mit einem hohen Risiko verbunden…
Pflegeimmobilien haben ein eher geringes Anlagerisiko. Das hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen:
-Zur Zeit sind Finanzierungen günstig durch den niedrigen Zinssatz
-Bei der Pflegeimmobilie erhalten Sie Ihre Miete garantiert immer. Auch wenn die Wohnung nicht besetzt ist. Denn das ist Sache des Betreibers
-Durch die zunehmende Alterung der deutschen Gesellschaft wächst die Anzahl der benötigten Pflegeplätze exponetiell
-Zu vielen Anlagen dieser Art gibt es Förderungen, wie zum Beispiel Zuschüsse der staatlichen Sozialhilfeträger
4) Und wenn ich meine Pflegeimmobilie selbst benötige? Kann ich meine Immobilie verwenden?
Abhängig vom Vertrag, können Sie ein Vorbelegungsrecht erhalten. Mindestens jedoch werden Sie oder ein naher Angehöriger bei Bedarf auf den ersten Platz der Warteliste des Betreibers gesetzt.
Als neutraler Finanzberater erläutern wir gerne detailliert die Vorteile der Pflegeimmobilie, suchen für Sie unverbindlich passende Objekte und – wenn Sie möchten- kümmern wir uns professionell um eine günstige Finanzierung. Rufen Sie an! 07251-3812618