
(Bildquellenangabe: uschi dreiucker / pixelio.de )
(Bildquellenangabe: uschi dreiucker / pixelio.de )
Unabhängige Beratung Baufinanzierung Karlsruhe, Bruchsal, Heidelberg & bundesweit
www.stritzelberger.net
Das Leben verläuft bekanntlich nicht immer nach Plan: Ein plötzlicher Jobwechsel oder gar der Verlust der Arbeitsstelle können natürlich nicht auf den Immobilienkauf abgestimmt werden. Doch ein bewusster Wechsel des Jobs und damit einhergehend ein Umzug in eine andere Stadt sollten vor den Immobilienplänen abgeschlossen sein. Denn bei der Entscheidung, ob angehende Bauherren einen Kredit erhalten, wird nur das ständige Einkommen, das bereits nachweisbar über längere Zeit verdient wird, berücksichtigt. Wer keine unbefristete Stelle hat oder Kinder plant, der muss im Zweifel nach Alternativen suchen. So können zum Beispiel Eltern auch als Bürgen aushelfen.
Bei jeder soliden Finanzierung sollten mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln bestritten werden. Jeder Euro, den man sich leihen muss, verteuert die Finanzierung. Zum Eigenkapital werden Bargeld, Bank- und Bausparguthaben sowie sonstige Vermögenswerte gerechnet. Seit Inkrafttreten der neuen Vorgaben dürfen sich Banken nicht mehr maßgeblich darauf stützen, dass die Immobilie im Wert steigt. Beim Immobilienkauf sollen auch Nebenkosten berücksichtigt werden.
Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbsteuer können sich insgesamt auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises summieren.
Es ist natürlich immer noch möglich, ohne Eigenkapital zu finanzieren, jedoch wurde dieser Weg durch die neue Richtlinie deutlich erschwert.
Die Banken prüfen die Einkommenssituation jetzt sehr genau. Ein ausreichendes Einkommen ist gegeben, wenn die monatlichen Raten für Zins und Tilgung ungefähr ein Drittel der Einkünfte nicht überschreiten und der Kredit dennoch bis zum Renteneintritt abbezahlt werden kann. Wer seine Finanzierung hingegen nicht bis dahin tilgen kann, muss genau nachweisen, dass er auch dann weiterhin seinen Zins- und Tilgungsleistungen nachkommen kann.
Das Alltagsleben geht auch für Bauherren weiter. Unvorhergesehene Ausgaben, wie etwa eine größere Autoreparatur, müssen problemlos bezahlbar bleiben. Darum nicht den letzten Cent des Nettoeinkommens verplanen und sicherheitshalber eine Reserve in Höhe von rund drei Monatsgehältern bilden.
Werdende Eltern stellen sich oft die Frage, ob der Nachwuchs privat oder gesetzlich krankenversichert werden muss oder kann. Je nach vorliegender Konstellation kann ein Kind automatisch ab der Geburt gesetzlich krankenversichert sein. Doch auch wenn sich bestimmte Faktoren ändern, wie die berufliche Tätigkeit oder das Einkommen eines Elternteils, kann dies Auswirkungen darauf haben, inwieweit ein Kind in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern ist.
Grundsätzlich hängt es von verschiedenen Kriterien ab, inwieweit ein Kind über die private oder gesetzliche Krankenversicherung abzusichern ist.
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, ist deren Kind ab Geburt automatisch im Rahmen der Familienmitversicherung gesetzlich krankenversichert.
Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil pflichtversichert und der andere nicht berufstätig oder geringfügig beschäftigt ist und ebenfalls im Rahmen der Familienmitversicherung bereits beim Ehepartner mitversichert ist.
In der GKV pflichtversichert sind gemäß § 5 SGB V unter anderem Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro im Monat und unter der Versicherungspflicht-Grenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze) von aktuell 56.250 Euro im Jahr verdienen, aber auch Auszubildende.
Wer im Rahmen der Familienmitversicherung beitragsfrei in der GKV versichert ist, regelt der § 10 SGB V. Eine kostenfreie Familienmitversicherung gilt unter anderem für alle minderjährigen leiblichen oder adoptierten Kinder beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlicher Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Das minderjährige Kind darf jedoch kein oder nur ein geringes Gesamteinkommen von bis zu 415 Euro im Monat (in 2016) – das entspricht einem Siebtel der sogenannten Bezugsgröße – haben, außer es ist geringfügig beschäftigt.
Zum Gesamteinkommen zählen regelmäßige Einkünfte aus Miet- oder Zinserträgen, aus einer selbstständigen Tätigkeit sowie Renteneinkünfte – Bafög-Leistungen zählen nicht dazu. Kinder, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen, dürfen maximal monatlich 450 Euro verdienen, um weiterhin in der GKV familienversichert zu bleiben.
Volljährige Kinder können ebenfalls kostenlos familienmitversichert bleiben, sofern sie nicht erwerbstätig sind und das 23. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, zum Beispiel in einem Studium befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, ist eine beitragsfreie Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Über das 25. Lebensjahr hinaus ist eine Familienversicherung für Kinder längstens um weitere zwölf Monate nur möglich, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung für folgende Tätigkeiten entsprechend lange unterbrochen oder verzögert haben: für den Freiwilligen Wehrdienst, die Tätigkeit als Entwicklungshelfer, den Freiwilligendienst wie Bundesfreiwilligen-Dienst, den Jugendfreiwilligen-Dienst oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst.
Nur für Kinder, die seit der Geburt oder ab einem Zeitpunkt während einer bestehenden Familienversicherung behindert sind und nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, besteht eine altersunabhängige Familienversicherung.
Studenten, die einen dualen Studiengang absolvieren, gelten als Auszubildende, wenn sie ein Arbeitsentgelt (Gehalt), Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten. Sie sind somit in der GKV pflichtversichert. Die Beiträge, die sie für die gesetzliche Krankenversicherung entrichten müssen, werden in der Regel automatisch von ihrem Einkommen durch den Arbeitgeber abgezogen und an die jeweilige Krankenkasse weiterleitet.
Wer als Student 25 Jahre alt wird und damit die Altersgrenze für eine beitragsfreie Familienversicherung überschritten hat, kann sich bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für einen festgelegten Beitrag weiterversichern.
Für 2016 sind das derzeit monatlich 61,01 Euro für die gesetzliche Kranken- und 14,03 Euro beziehungsweise bei Kinderlosen 15,52 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt eventuell noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag.
Diese vergünstigte GKV-Versicherung ist maximal bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, höchstens jedoch bis zum 30. Lebensjahr möglich. Studierende können aber auch eine private Krankenvollversicherung abschließen. Die privaten Krankenversicherer bieten hierfür in der Regel vergünstigte Studententarife an, die im Gegensatz zur GKV auch über das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr hinausgehen können.
Wenn beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, ist auch das Kind privat abzusichern. In diesem Fall sollten werdende Eltern sich möglichst noch vor der Geburt um einen entsprechenden privaten Krankenvollversicherungs-Schutz für das Kind kümmern.
Zwar ist die Absicherung in der PKV im Gegensatz zur GKV nicht kostenlos, dafür kann bei der privaten Krankenversicherung aber ein besserer Versicherungsschutz im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung vereinbart werden.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss dann einen Aufnahmeantrag beim privaten Krankenversicherer gestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Geburt.
Voraussetzung ist nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert ist, bei dem auch das Kind versichert werden soll.
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert, hängt es unter anderem von der jeweiligen Einkommenshöhe der Elternteile ab, ob ein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden kann.
Ist ein Elternteil privat krankenversichert und verdient zum einen mehr als 56.250 Euro (Versicherungspflicht-Grenze) im Jahr und zum anderen mehr als der in der GKV versicherte Elternteil, besteht zwar ein Wahlrecht, das Kind über die PKV oder die GKV zu versichern.
Allerdings ist in diesem Fall eine beitragsfreie Familienversicherung über die GKV ausgeschlossen. Das Kind kann also entweder in der PKV oder als freiwillig versichertes Mitglied gegen einen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden.
Anders verhält es sich, wenn der in der PKV-versicherte Elternteil weniger verdient als der Elternteil, der über die GKV abgesichert ist: Hier kann das Kind entweder im Rahmen der Familienmitversicherung kostenlos in der GKV oder aber kostenpflichtig, dafür aber optional mit einem besseren Versicherungsschutz über die PKV krankenversichert werden.
Das Gleiche gilt, wenn ein Elternteil, beispielsweise ein Selbstständiger, in der PKV versichert ist, sein Einkommen aber unterhalb der Versicherungspflicht-Grenze liegt und der andere Elternteil GKV-Mitglied ist.
20.08.2016
Sommerzeit ist Bauzeit. Für Bauherren und solche, die es möglichst bald werden wollen, haben wir fünf wichtige Tipps zusammengestellt. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Bauprojekt und die dafür meist notwendige Baufinanzierung kostengünstig und klug angehen.
Budget richtig kalkulieren: Beim Bauen gilt es noch mehr als beim Kaufen, das Budget richtig zu kalkulieren. Denken Sie an alle Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten für die Baugenehmigung, Erschließungskosten, Baustrom, Versicherungen fürs Haus ( z.B. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder auch Versicherungen für die Bauzeit wie z.B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung etc.) . Kosten für Planung und Bau sollten Sie sich vom Planer gut abschätzen und belegen lassen. Bei der Ermittlung des nötigen Darlehens sollten Sie einen Puffer von etwa zehn Prozent der Baukosten für Unvorhergesehenes einplanen. Viele Banken bieten die Möglichkeit, dass man gegen Ende der Bauphase einen Teil des Darlehens stornieren kann. Und auch wenn diese Stornierung nicht möglich ist, kann man das Geld, das man nicht braucht, oft als Sondertilgung in die Finanzierung einbringen.
Objekt finden: Neubauprojekte und Immobilien lassen sich über gängige Portale wie Immobilienscout, Immonet und Immowelt und spezielle Online-Portale für Bauprojekte wie Neubaukompass oder Bauplatz gut recherchieren. Sinnvoll ist es auch, bei Kommunen nachzufragen. Gemeinden verkaufen neu erschlossene Grundstücke oft recht günstig.
Bauzeiten planen: Passen Sie die Auszahlung Ihres Darlehens am besten an die vereinbarten Zahlungsfristen nach Baufortschritt an. Natürlich kann es Verzögerungen beim Bau geben. Deshalb sollten Sie sich nach Darlehen von Banken umsehen, die für eine relativ lange Zeit keine Bereitstellungszinsen verlangen. Das sind Zinsen, die für nicht abgerufene Darlehensteile bezahlt werden müssen. Eine bereitstellungszinsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten wird von vielen Banken angeboten. Vereinzelt sind auch 24 Monate möglich.
KfW-Programme nutzen: Die staatliche Förderbank KfW bietet günstige Kredite für Bauherren an, etwa das Wohneigentumsprogramm und das Programm Energieeffizient Bauen mit zum Teil sehr günstigen Krediten. Lesen Sie mehr auf unseren Seiten über die KfW-Programme.
Fördermittel von Städten und Gemeinden: Fördermittel gibt es oft auch vom Land oder von Städten und Gemeinden. Informieren Sie sich bei uns.
Tipp: Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie persönlich und umfassend, damit Sie eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben finden.
Egal, ob für 5, 10, 15 oder 20 Jahre: Wir zeigen Ihnen, wo das Zinsniveau heute liegt – Sie sehen damit zum Beispiel, wie groß der Zinsunterschied je nach Wahl der Zinsbindung in etwa ausfallen wird.
So sind Sie sicher, dass Sie das Marktniveau gut einschätzen können. Allerdings: Der individuelle Zins kann variieren, je nach den gewählten Eckdaten, etwa dem Postleitzahlengebiet oder auch dem Anteil der Finanzierung am Kaufpreis. Für den individuellen Zins eignet sich als Orientierung auch der Zins-Check .
11.08.2016
Analysten waren sich sicher: Nach dem Referendum in Großbritannien würden die Finanzmärkte erst einmal zur Ruhe kommen. Analysten waren sich allerdings auch sicher, dass Großbritannien in der EU bleiben würde. Nun haben die Briten anders entschieden, und von Ruhe ist weit und breit nichts zu merken. Im Gegenteil: „Die Finanzmärkte werden mit längerer Unsicherheit leben müssen“, sagt Kasten Junius, Chefvolkswirt der Schweizer Bank J. Safra Sarasin. Marktbeobachter rechnen für die kommende Zeit mit kräftigen Marktschwankungen. Noch ist der Fahrplan für den Brexit unklar, auch seine langfristigen Folgen müssen sich erst zeigen. In den vergangenen Tagen bekamen Anleger schon mal einen Vorgeschmack darauf, welche Probleme in den kommenden Monaten drohen.
Für britische Fluggesellschaften haben sich die Aussichten bereits jetzt deutlich verschlechtert. Das Brexit-Votum und der Absturz des britischen Pfunds dürften vielen Briten im laufenden Jahr die Lust auf Flugreisen vergällen. Der britische Billigflieger Easyjet warnte deshalb jüngst vor einem Gewinnrückgang. In der Folge brach sein Aktienkurs um mehr als 30 Prozent ein.
Investmenthäuser warnen Anleger davor, Panikverkäufe zu tätigen. Sie weisen darauf hin, dass eventuelle weitere Kursstürze bei britischen Aktien Chancen für Schnäppchenjäger bieten. Manch einer setzt indes auf einen geordneten Rückzug. So hat Rob Smith, Manager des Fonds „German Growth Trust“ beim Fondsanbieter Barings, zuletzt Aktien von Unternehmen verkauft, die in Großbritannien aktiv sind. „Insgesamt wurde das Engagement des Fonds in der britischen Wirtschaft auf ein unerhebliches Maß reduziert“, sagt er.
Grundsätzlich sei der Brexit eine politische Krise, keine finanzielle, betont der französische Fondsanbieter Amundi. Die Lage sei nicht mit der Situation vor dem Ausbruch der Finanzkrise in den Jahren 2007 und 2008 zu vergleichen. Dies ist unbedingt bezüglich einer Geldanlage derzeit zu beachten.
Das heißt indes nicht, dass Großbritanniens EU-Austritt keine Auswirkungen auf die Weltwirtschaft hätte. „Das globale Wachstum wird wahrscheinlich durch den Brexit beeinträchtigt“, heißt es von Amundi. Kaum verwunderlich also, dass Anleger vorsichtig sind.
Der Goldpreis, der bereits seit Jahresbeginn kräftig gestiegen war, sprang am Tag nach dem Referendum in die Höhe und tendiert seitdem auf dem neuen, höheren Niveau seitwärts. „Seit dem Brexit-Referendum konnten wir Mittelzuflüsse in Höhe von 279 Mio. US-Dollar in unsere Gold-Produkte verbuchen“, berichtet Townsend Lansing, Produktspezialist beim britischen Indexfonds-Anbieter ETF Securities. „Seit Anfang des Jahres liegen wir somit bei Gold-Zuflüssen von insgesamt 2,3 Mrd. Dollar. Derartige Summen waren seit dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise 2012 nicht mehr zu beobachten.“
Goldpreisentwicklung in Dollar
Viele Anleger bemühen sich, ihre Portfolios für die kommenden Monate wetterfest zu machen und Risiken zu reduzieren. Neben Gold sind derzeit auch deutsche Staatsanleihen als sicherer Hafen gefragt. Ihre Kurse sind seit dem Brexit-Votum geklettert. Bei Staatsanleihen aus Südeuropa wiederum sind die Risikoaufschläge gestiegen. „Die Rentenmärkte werden ihre Aufmerksamkeit darauf richten, ob sich andere EU-Länder vom Brexit-Votum anstecken lassen“, sagt Kommer van Trigt, Portfoliomanager beim Fondsanbieter Robeco.
Name | Beschreibung |
---|---|
PHPSESSID |
Name | Beschreibung |
---|
Name | Beschreibung |
---|---|
_ga | |
_gid |
Name | Beschreibung |
---|---|
NID | |
SID |
Name | Beschreibung |
---|