Die Immobilienrente ist in den USA ein verbreitetes Modell. In Deutschland ist sie noch weitgehend unbekannt, doch die Anbieter berichten von deutlich wachsendem Interesse.
Die Immobilienrente ist im Grunde die Option, die eigene Immobilie in ein Alterseinkommen zu verwandeln, meist verbunden mit lebenslangem Wohnrecht. Immer weniger Rentner kommen mit ihren Altersbezügen über die Runde. Zugleich verfügen viele Renter über eine eigene Immobilie, die sie äußerst ungern verlassen würden.
Die Immobilienrente mcht es möglich, das Alterseinkommen aufzustocken und gleichzeitig in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Voraussetzung ist natürlich, dass diese nicht noch vererbt werden sollen. Denn das Kapital (Immobilie) wird für die Altersvorsorge nach und nach “aufgebraucht”.
Es gibt verschiedene Modelle der Vertragsgestaltung, und man muss aufpassen, denn manche bergen Fallstricke. So sollte beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang im Grundbuch eingetragen werden. Das Lebenlange Wohnrecht schmälert in der Regel aber auch den Verkaufspreis. Für den Fall, dass irgendwann ein Umzug ins Pflegeheim sein muss, sollte man unbedingt eine Ausgleichszahlung festschreiben. Alternativ ist auch die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts möglich, um die Immobilie vermieten zu können – mit allen Rechten und Pflichten.
Es gibt unterschiedliche Wege seine Immobilie zu Geld zu machen, ohne auszuziehen:
Leibrente bis ans Lebensende,
Leibrente auf Zeit,
Verkauf mit Nießbrauchrecht,
Verkauf mit Mietvertrag,
Teilverkauf mit Nutzungsentgelt,
eine zeitlich begrenzte Umkehrhypothek.
Stiftung Warentest hat Immobilienrenten verglichen und Interessantes, Tipps und Hintergründe zusammengestellt. Hier geht es zum Test
Lassen Sie sich vor einem Vertragsabschluss gründlich unabhängig beraten, da es sich um eine langfristige Weichenstellung handelt und sehr viele Faktoren in die Entscheidung mit einfließen.
Bei der Sofortrente zahlen Sie einen höheren Geldbetrag an die Versicherung und erhalten direkt im Anschluss die ersten Rentenzahlungen. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalbetrag beginnt die Auszahlung erst zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt.
Stiftung Warentest hat 21 klassische Sofortrenten-Tarife von ebenso vielen Anbietern unter die Lupe genommen. Der Vergleich wurde vorgenommen am Beispiel einer 65-jährigen versicherten Person, welche 100.000 Euro in eine sofort beginnende lebenslange Altersrente mit dynamischer Überschussverwendung einzahlt. Dabei wird eine Mindestdauer der Rentenzahlung von 20 Jahren vereinbart.
Für den Vergleich wurden verschiedene Kriterien herangezogen. Beispielsweise die Höhe der Rente im ersten Auszahlungsjahr (für die eingezahlte Summe bekommt der Versicherte je nach Anbieter im ersten Jahr monatlich zwischen 294 und 319 Euro), der Anlageerfolg des Versicherers (wie viel erwirtschaftet ein Versicherer mit dem Kundenguthaben und wieviel von den Ertrag erhält der Kunde) und Transparenz / Flexibilität (welche Unterlagen bekommt man / wie sind die Gebühren und Kosten/ kann man Kapital entnehmen und zu welchen Kosten).
Wer sich für Details interessiert: Das Finanztest-Heft 10/2020 enthält weitere Informationen zum Rentenvergleich und dort kann man die genaue Aufschlüsselung der Kriterien nachvollziehen.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, die auf Ihre Begebenheiten zugeschnitten ist, beraten wir Sie gerne kostenlos und neutral zu den Möglichkeiten einer Sofortrente. Rufen Sie an: 07251- 3812618
Sparbücher sind out. Schon lange gibt es keine guten Verzinsungen mehr für Sparbeträge. Doch welche Alternativen gibt es? Bei den vielzähligen Angeboten, die auf dem Markt sind, fällt es schwer, das Richtige zu finden. Natürlich gibt es tolle Möglichkeiten, bei dem jetzigen Zinstief in Immobilien zu investieren. Aber was ist, wenn das notwendige Startkapital fehlt, oder man flexibler sein möchte? Anbieter reagieren auf diese Situation mit tollen Alternativen. Es gibt neue Modelle am Markt, flexible , transparente Altersvorsorge, die sich an Ihr Leben anpasst. Das heißt, Sie können je nach Lebenssituation jederzeit Geld herausnehmen oder einzahlen. Die Verzinsung ist gut: Es gibt Anbieter, die über 3% Zinsen bieten und man kann jederzeit, ähnlich einem Onlinebanking-Konto, den Stand der Einzahlungen und Verzinsungen aufrufen.
Verbrennen Sie nicht Ihre Kohle – Wir informieren Sie gerne ausführlich über die neuen, innovativen Modelle, die Ihnen größtmögliche Flexibilität und Sicherheit bieten. Jetzt Termin vereinbaren: 07251-3812618
Verbrennen Sie nicht Ihr Geld (Bild Harry Hautumm / pixelio)
Riester-Sparer aufgepasst. Hat sich Ihre familiäre oder berufliche Situation geändert? Dann melden Sie sich am Besten noch im Dezember bei ihrem Riester-Anbieter.
Im Wesentlichen betrifft das die nachfolgenden Änderungen:
Familienstand
Veränderungen im Einkommen
Veränderung im beruflichen Status
Veränderung im Bezug von Kindergeld
Wichtige Information: IM DEZEMBER haben Sie die Möglichkeit, durch Nachzahlungen Ihre Zulagen zu sichern!
Ein Beispiel:
Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie 4% Ihres Jahresbruttoeinkommens in Ihren Riestervertrag einzahlen (4% abzüglich der staatlichen Zulagen). Hatten Sie eine Gehaltserhöhung? Fällt das Kindergeld für eines Ihrer Kinder weg? In dem Fall kann es sein, dass Sie Ihren monatlichen Beitrag leicht erhöhen müssen, um die Zulagen weiterhin zu erhalten. Die gute Nachricht: Durch eine Nachzahlung im Dezember sichern Sie sich noch die Zulagen für 2018.
Grundsätzlich können die Zulagen jeweils bis zu zwei Jahre lang beantragt werden. Also für das Jahr 2016 müssen Sie jetzt spätestens 2018 die Zulagen beantragen.
Experten-Tipp:
Erteilen Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag – dann werden die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt.
Kinderzulagen
Die Kinderzulage erhält die förderberechtigte Person, die auch das Kindergeld bekommt. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage für die Zukunft gestrichen. Für das Jahr in dem das Kindergeld entfällt, bekommen Sie jedoch die volle Förderung, wenn wenigstens für einen Monat im Jahr das Kindergeld an Sie gezahlt wurde.
Beispiel
Ihr Kind hat in 2018 seine Ausbildung beendet und Sie haben für das Kind bis Juli 2018 Kindergeld erhalten. Sie erhalten die volle Kinderzulage für das Jahr 2018 aber in 2019 erhalten Sie keine Kinderzulage für dieses Kind.
Lassen Sie sich beraten: Was muss ich einzahlen? Was erhalte ich? Welche Anbieter gibt es? Eine kurze Übersicht gibt unser Kalkulator
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und neutral. Rufen Sie an und vereinbaren Sie noch im Dezember einen Termin. +49 (7251) 3812618
Artikel ohne Wertung und Haftung aus procontra- online vom Joachim Haid:
Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Riester-Rente nicht schon allein auf Grund der Bruttobeitragsgarantie nicht zu teuer ist. Schließlich muss der Anbieter zum Rentenbeginn sicherstellen, dass mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Initiative pro Riester (www.proriester.de) habe ich hierzu Walter Riester am 20.01.2016 in Heidelberg interviewt. Ich wollte von ihm wissen, ob diese Bruttobeitragsgarantie noch zeitgemäß ist und ob es nicht sinnvoller wäre, eine flexible Beitragsgarantie, in der Höhe dem Absicherungswunsch des Kunden entsprechend, zu ermöglichen.
Hierzu führte Herr Riester aus, dass er auch in der aktuellen Phase diese gesetzliche Regelung für sehr wichtig hält. Die Garantie ist bereits in der aktuellen Ausgestaltung sehr flexibel, da sie nicht dauerhaft vorhanden ist, sondern eben zum Rentenbeginn ihre Wirkung zeigt. Kündigt der Kunde z.B. vorher seinen Riester-Vertrag, verfällt die Garantie. Ein langfristiges Produkt, welches teilweise über Jahrzehnte läuft, wird immer wieder einmal Phasen niedriger Zinsen erleben und diese auch überstehen, ohne großen Schaden zu erleiden. Es wird aber auch wieder Zeiten steigender Zinsen geben. So lange aber die Menschen in dem hohen Maße wie aktuell Angst haben, ihr Kapital verlieren zu können, ist es außerordentlich wichtig, ihnen sagen zu können, dass ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, außer man kündigt vor Rentenbeginn, so Riester weiter.
Sparer sollten selbst entscheiden.
Persönlich würde ich es bevorzugen, wenn der Sparer entsprechend seinem Risikoprofil selbst entscheiden könnte, welches Absicherungsniveau er wünscht. Hierzu können dem Gesetzgeber gegenüber Anregungen gemacht werden. Dem Verbraucher von der Riester-Rente pauschal abzuraten, solange dieser Punkt nicht erfüllt ist, halte ich für einen großen Fehler.
Man muss aber auch anerkennen, dass durch die aktuelle gesetzliche Regelung kein Sparer zum Rentenbeginn, trotz mehrerer Finanzkrisen bisher, Geld verloren haben wird. Schließlich wurde die Riester-Rente nicht nur eingeführt, um die seit 1957 etwa verdoppelte Rentenbezugszeit, bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen der Rentner im Alter, mit finanzieren zu können, sondern auch, um die Auswirkungen der damaligen Rentenreform durch private, staatlich geförderte Altersvorsorge ausgleichen zu können.
Nicht pauschal von Riester-Renten abraten
Berücksichtigt man die Zulagen- und in vielen Fällen die zusätzliche steuerliche Förderung, so gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen sich die Riester-Rente selbst rein unter Betrachtung des Verhältnisses von selbst eingezahlten Beiträgen und dem bei Rentenbeginn vorhandenen Garantiekapital rechnet. Der Kunde sollte durch den Berater/Vermittler objektiv zu den Vorteilen und der Funktionsweise der Riester-Rente informiert werden. Dazu gehören natürlich auch die „Spielregeln“, die in den Medien gerne pauschal als Nachteil dargestellt werden. Anschließend kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die Riester-Rente als einen Baustein seiner Altersvorsorgeplanung nutzen möchte, oder nicht. Von der Riester-Rente pauschal abzuraten, halte ich für einen klaren Beratungsfehler, für den der Vermittler haftbar zu machen ist.
Rechenbeispiele ohne Wertentwicklung
In den folgenden zwei Rechen-Beispielen habe ich ganz bewusst eine Wertentwicklung außen vor gelassen. Betrachtet werden also Worst-Case-Fälle, die das Greifen der Bruttobeitragsgarantie bei Riester veranschaulichen sollen. Vorteil: Es kann niemand kritisieren, dass eine angenommene Wertentwicklung von x% zu hoch sei. Auch Diskussionen über unterschiedliche Riester-Produktkosten entfallen. Denn laut Gesetzgeber müssen bei Rentenbeginn die eingezahlten Riester-Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen, egal wie hoch die Kosten waren, egal, wie die Wertentwicklung war, selbst wenn diese negativ wäre.
Beispiel 1, Single, 35 Jahre alt, Jahresbruttoeinkommen € 40.000.-, keine Kinder, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel wird unterstellt, dass sich das Einkommen die nächsten 32 Jahre weder erhöht, noch verringert. Je näher das Einkommen dem maximalen Brutto kommt, aus dem sich aktuell der maximale Riester-Beitrag errechnet (€ 52.000.- X 4% = € 2.100.- Jahresbeitrag inkl. Zulagen), desto höher würde der Steuervorteil und damit die prozentuale Förderung.
Garantie-Guthaben zum Rentenbeginn
51.200,00 €
./.Riester-Zulagen (€ 154,- X 32)
4.928,00 €
./. Steuervorteile
12.492,16 €
Eigenleistung des Kunden
33.779,84 €
Natürlich basiert die Berechnung des Steuervorteils auf der heutigen Steuergesetzgebung. Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, wie sich die Steuersätze in den nächsten 32 Jahren entwickeln. Hochrechnungen kann man immer nur basierend auf der aktuellen Gesetzgebung machen. Das gilt aber natürlich für alle Produkte, mit denen man die Riester-Rente gegenüberstellen könnte.
Zusammenfassung:
Bei Rentenbeginn sind garantiert € 51.200,00 Guthaben vorhanden. Davon hat der Sparer selbst lediglich € 33.779,84 bezahlt, die Differenz in Höhe von € 17.420,16 sind staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Das entspricht einer Förderung in Höhe von 34,02% im Verhältnis zum Garantieguthaben.
Über die Vertragslaufzeit erhält dieser Riester-Sparer eine Rendite von 51,57%, was einer mittleren Jahresrendite von 1,61% entspricht. Wie gesagt: im Worst-Case-Fall, also bei 0% Wertentwicklung und nach allen Kosten!
Selbst diese extreme Worst-Case-Betrachung liefert also eine bessere Rendite, als aktuell Tagesgeldkonten.
Hinzu kommt, dass der Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent förderunschädlich kapitalisieren könnte. Vor Steuern wären das, wieder unter der Annahme, es hätte keine Wertentwicklung gegeben, € 15.360.- Unterstellen wir in dem Jahr, in dem diese Kapitalisierung als Rentner stattfindet z.B. einen Grenzsteuersatz von 30% und rechnen diesen, grob vereinfacht, auf diese € 15.360.-, blieben netto € 10.752.- übrig.
Setzen wir diesen Betrag ins Verhältnis zu seinen selbst eingezahlten Beiträgen in Höhe von € 33.779,84 entspricht dies einem knappen Drittel. Das bedeutet, der Kunde hätte bei Rentenbeginn über die Kapitalisierungsmöglichkeit bereits ca. 1/3 seiner selbst eingezahlten Beiträge zurück.
Beispiel 2: Mutter alleinerziehend, ledig, 30 Jahre, 2 Kinder (geboren 2011 und 2013), Jahresbruttoeinkommen: € 9.000.-, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel müsste man berücksichtigen, dass die jährliche Kinderzulage in Höhe von insgesamt € 600.- spätestens dann wegfällt, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Fallen die Kinderzulagen weg, würde sich der Eigenbeitrag der Mutter entsprechend erhöhen. Unterstellten wir den unrealistischen Fall, dass die Mutter dann immer noch € 9.000.- Brutto verdienen würde, ergäbe sich ein monatlicher Eigenbeitrag in Höhe von 4% X € 9.000.- abzüglich € 154.- Grundzulage der Mutter /12 = € 17,17 im Monat, aktuell zahlt sie den Sockelbeitrag in Höhe von € 5.- im Monat.
Es ist aber auf der anderen Seite auch unwahrscheinlich, dass die Mutter während die Kinder älter werden, nicht mehr Einkommen erhält. Irgendeine Annahme muss ich treffen, um eine Berechnung für eine alleinerziehende Frau darstellen zu können, deshalb habe ich folgendes gemacht:
Einkommen bis zum Rentenbeginn unverändert gelassen, was wohl auch wieder eher ein Worst-Case ist. Die Kinderzulagen fallen mit Erreichen des 25. Lebensjahres der Kinder weg, also einmal im Jahr 2036 und einmal im Jahr 2038.
2016 bis 2036 (20 Jahre): Eigenleistung im Jahr = € 60.-, gesamt: € 1.200,00
Zulagen pro Jahr: € 754.-, gesamt: € 9.048,00
2037 bis 2038 (2 Jahre): Eigenleistung im Jahr: € 60.-, gesamt: € 120,00
Zulagen pro Jahr: € 454.-, gesamt: € 908,00
2039 bis 2053 (14 Jahre): Eigenleistung im Jahr: 206.- (€ 9.000.- X 4% abzgl. € 154.- Zulage), gesamt: € 2.884,00
Zulagen pro Jahr: € 154.-, gesamt: € 2.156,00
Zusammenfassung:
Gesamte Eigenleistungen bis Rentenbeginn
4.204,00 €
Gesamte Zulagenförderungen bis Rentenbeginn
12.112,00 €
Garantiekapital
16.316,00 €
Das ist etwa viermal so viel Guthaben im Worst-Case-Fall, als von der Frau selbst eingezahlt wurde!
Nimmt man die Berechungen von Heydorn (http://www.n-heydorn.de/riesterrendite.html) zur Hilfe, ergeben sich etwas andere Werte, da hier die Kinderzulage mit 20 entfällt ( „Beiträge und Kosten anzeigen“ anklicken):
Garantiekapital zu Rentenbeginn: € 20.892,00
Eigenleistung: €4.994,00
Riester-Zulagen: € 15.898,00
Über die Vertragslaufzeit ergibt sich damit eine Rendite von 318,34 Prozent und eine mittlere Jahresrendite von 8,60 Prozent (im Worst-Case-Fall!). Auch hier hat die Frau zum Rentenbeginn etwa 4 mal so viel Garantieguthaben, als sie selbst eingezahlt hat.
Damit haben wir zwei typische Fälle betrachtet, den Single ohne Kinder, der etwas besser verdient (ein Topverdiener ist er mit € 40.000.- Jahresbrutto auch nicht, das ist fast deutschlandweites Durchschnittsbrutto, bzw. nur leicht darüber) und den zweiten Fall einer alleinerziehenden Frau, die nur sehr wenig Einkommen hat. Das alles rein im Worst-Case-Szenario betrachtet.
Artikel vom 01.02.2016 aus procontra- online/ Autor Joachim Heid
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.
Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Name
Beschreibung
PHPSESSID
Dieses Cookie ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Anbieter-TypCookieLaufzeitSession
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
Name
Beschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
Name
Beschreibung
_ga
Dieses Cookie wird von Google Analytics installiert. Dieses Cookie wird verwendet um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für einen Analysebericht zu erfassen. Die Cookies speichern diese Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer Besuchern zu um sie eindeutig zu identifizieren.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit2 Jahre
_gid
Dieses Cookie wird von Google Analytics installiert. Das Cookie wird verwendet, um Informationen darüber zu speichern, wie Besucher eine Website nutzen und hilft bei der Erstellung eines Analyseberichts über den Zustand der Website. Die gesammelten Daten umfassen in anonymisierter Form die Anzahl der Besucher, die Website von der sie gekommen sind und die besuchten Seiten.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
Name
Beschreibung
NID
Google verwendet Cookies wie das NID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit24 Stunden
SID
Google verwendet Cookies wie das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen.
AnbieterGoogle Inc.TypCookieLaufzeit24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.