Immobilienkauf: Was Sie unbedingt beim Vertragsabschluss beachten sollten
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare25.08.2019
Der Immobilienkauf hat längst Sparbücher und Lebensversicherungen als Kapitalanlage abgelöst, weil Immobilien als wertstabil und ertragreich gelten. Unabhängig davon, ob Sie die Immobilie für die eigene Nutzung kaufen, oder als Investor und Anleger agieren, sollten Sie vor, während und nach dem Abschluss eines Kaufvertrages einiges beachten.
- Vor der Finanzierung stellt sich die Frage nach dem Budget
– Was kann ich mir als monatliche Kreditsumme leisten? Nicht nur im Hier und Jetzt. Wie sieht mein Einkommen in 10 Jahren aus? Sind Faktoren möglich, die dies nachhaltig beeinflussen? So kann man zum Beispiel bei Paaren (doppeltes Einkommen) wenn Kinder geplant sind, nicht mit beiden Gehältern kalkulieren.
– Gibt es Förderungen, die für mich in Frage kommen
– Wie hoch sind die Kaufnebenkosten und wovon bezahle ich sie? (Maklergebühr, Notar, Grunderwerbssteuer)
– Kann ich mir die Instandhaltung und die notwendigen Versicherungen leisten? - Ist eine passende Immobilie gefunden, gilt es, sich gut zu informieren
-Werfen sie ruhig mal einen Blick ins Grundbuch: Wer ist Eigentümer? Gibt es auf dem Objekt Belastungen (Hypothek, Grundschuld, Pfandrechte)? Sind Rechte Dritter wie z.B. ein Nießbrauch eingetragen? Gibt es öffentlich-rechtliche Belastungen: Denkmalschutz, Naturschutz, etc.?
– Ist die Immobilie erschlossen? (Wege, Wasser und Abwasser, Strom, Telefon)
– Wie ist der Zustand des Objekts: Holen Sie Handwerkerrechnungen, Baupläne und bei Eigentumswohnungen die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen ein. Sicherheit bringt auch die Meinung eines Sachverständigers. - Ein Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, ansonsten ist er nicht gültig. Sie erhalten ihn mindestens zwei Wochen vor der Unterzeichnung zur Ansicht. Prüfen Sie ihn!
– Er muss Folgendes beinhalten: Größe, Lage und Bewirtschaftungsart der Immobilie (Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt-Nummer, etc.), Eintragungen aus dem Grundbuch (Dienstbarkeiten, Belastungen, etc.), Angaben zu den Vertragsparteien, Höhe und Fälligkeit des Kaufpreises, Zahlungsabwicklung (Termin, Zahlungsweise), Grunderwerbssteuer, Zubehör, Kaufnebenkosten, bekannte Mängel der Immobilie, gegebenenfalls Gewährleistung, Rücktritts- und Widerrufsrechte, Verzugszinsenregelung, Datum des Eigentumsübergangs und der Übergabe der Immobilie. Bei Wohnungskauf zusätzlich: Wohnungsnummer, Nutzungsrechte, Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteil, Hausgeld, etc. - Eintrag im Grundbuch: Zunächst muss eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden. Somit kann niemand nachträglich etwas im Grundbuch ändern, wenn es Ihre Rechte betrifft. Nur wenn das erfolgt ist, sollten Sie den Kaufpreis bezahlen. Nach erfolgreichem Kaufvorgang wird die Auflassungsvormerkung gelöscht und Sie werden als neuer Besitzer der Immobilie im Grundbuch eingetragen.
Wenn Sie Hilfe bei der realistischen Kalkulation Ihrer finanziellen Möglichkeiten benötigen, oder zum Thema Immobilienkauf Fragen haben, wir beraten Sie neutral und zuverlässig. Mit unserem online Finanzierungsrechner können Sie selbst ausprobieren, wie eine Finanzierung für Sie aussehen könnte. Außerdem finden Sie dort die aktuellen Top-Zinsen (immer hochaktuell).