Risiko einer Immobilienblase ist derzeit nur in 3 Städten gegeben
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare31.05.2016
Steigenden Immobilienpreisen zum Trotz – eine Immobilienpreisblase droht den Deutschen laut einer neuen BVR-Studie nicht. Grund zur Sorge bereitet einzig die Situation in drei deutschen Städten.
Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt – in Zeiten von Niedrigzinsen erscheint vielen Deutschen die Investitionen in Haus und Hof als einzige lohnenswerte Option zur Geldanlage. Angesichts des hohen Investitionsvolumens, sehen erste Experten bereits Anzeichen für eine drohende Immobilienblase:
Günstige Finanzierungskonditionen und mangelnden Alternativen bei der Geldanlage sei Dank.
Doch wie wahrscheinlich ist eine solche Blase? „Das Risiko von Preisübertreibungen auf dem deutschen Immobilienmarkt bleibt auf Bundesebene weiterhin beherrschbar.“ Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in einer neuen Studie.

So hätten sich die Immobilienpreise in den städtischen als auch ländlichen Regionen weitestgehend im Einklang mit den Mieten und Einkommen entwickelt, so der BVR. So kam es 2015 über alle Land- und Stadtkreise hinweg zu einem Preisanstieg für selbstgenutzten Wohnraum in Höhe von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme bilden dabei die drei Millionenstädte Berlin, Hamburg und München.
Risiko bleibt beherrschbar
„In Berlin, Hamburg und München haben sich mittlerweile die Immobilienpreise vom Einkommen der Einwohner deutlich abgekoppelt. Auch hat sich hier die Angebotssituation von Wohnraum in den vergangenen Jahren verschlechtert. Der Neubau hat den starken Zuzug bislang nicht auffangen können“, so BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Auch für die Zukunft wird von einer Fortsetzung der bestehenden Trends ausgegangen: „In den drei Millionenstädten wird sich die Situation verschärfen“, so die Studie.
Trotz der Dynamik in den Großstädten bleibe das Risiko einer klassischen Immobilienpreisblase allerdings beherrschbar, schlussfolgert die Studie. „In der Mehrheit der Städte und im ländlichen Raum dürften die Preise mit der Entwicklung der Einkommen und den Mieten im Einklang bleiben.“
Unwetterschäden: Welche Versicherung zahlt wann? Wie gehe ich vor im Schadensfall?
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare30.05.2016
Wie viele Mitbürger aktuell schmerzlich erfahren müssen, sind heftige Gewitter und Starkregengüsse, orkanartige Stürme, bisweilen sogar kleine Tornados auch in Deutschland nicht mehr selten und suchen uns häufiger auch in den Sommer-Monaten heim. So mancher verliert innerhalb von Sekunden Haus oder Wohnung. Betroffene haben zwar meist eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen, die Versicherungen kommen im Schadensfall aber nicht immer auf. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie sich rechtzeitig gründlich darüber informieren, welcher Versicherungsschutz in Ihrer Police enthalten ist und gegebenenfalls nachbessern. Informationen darüber, welche Versicherungen Sie haben sollten, um gegen Unwetterschäden gut gewappnet zu sein, was Sie im Schadensfall zu tun haben und worauf Sie beim Abschluss von Hausrat- und Gebäudeversicherungen noch achten müssen, um nicht unnötig Geld zu verlieren, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wofür kommen Gebäude- und Hausratversicherungen auf?
(Bildquelle:M. Großmann/pixelio.de)
Eine Hausratversicherung kommt auf, wenn Sachen in Ihrer Wohnung wie Möbel, Teppiche oder Unterhaltungselektronik, die dem Ge- oder Verbrauch dienen, durch
- Feuer,Explosion
- Diebstahl und Raub
- Leitungswasser sowie
- Sturm und Hagel.Sollen auch zum Gebäude gehörende Einbauten wie Satelliten- oder elektrische Anlagen, Markisen und dergleichen mitversichert sein, müssen Sie eine „verbundene“ Wohngebäudeversicherung abschließen. Von Interesse beim Schutz vor finanziellen Schäden durch Naturgewalten wie Sturm oder Hochwasser ist auch die Übernahme der Aufräum- und Abbruchkosten. Diese Kosten sind zwar grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung enthalten, jedoch meist nur bis zu 5 Prozent der Gesamtversicherungssumme bei Standardpolicen. Das reicht im Ernstfall bei Weitem nicht aus.Ausdrücklich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz – sowohl bei der Hausrat- als auch bei der Gebäudeversicherung – sind alle Schäden, die durch Niederschläge, stehendes oder fließendes Gewässer sowie durch dadurch verursachten Rückstau entstehen. Wenn Sie gegen finanzielle Einbußen solcher Art versichert sein wollen, müssen Sie zusätzlich eine so genannte Elementarversicherung abschließen.Die Elementarversicherung schließt Schäden ein, die als Folge von Naturereignissen entstanden sind. Im Einzelnen sind das Schäden durch:
- Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau)
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck oder Lawinen.
Versicherungsschutz bei Blitzschlag Hochwasser Überschwemmung Sturm und Schaden am Auto
Neben dem überwiegenden Ausschluss von Elementarschäden gelten bei der „normalen“ Hausrat- und Gebäudeversicherung noch weitere Einschränkungen, die im Schadensfall nach einem Unwetter verheerende finanzielle Folgen haben können. Schätzen Sie genau ab, gegen welche einzelnen Schäden Sie besonders versichert sein müssen. Im Folgenden finden Sie ein Übersicht.
Bei Blitzeinschlag werden nur Schäden ersetzt, die unmittelbar entstehen. Das heißt, wenn der Blitz direkt in Ihre Wohnung oder Ihr Haus einschlägt und als Folge etwa ein Brand entsteht, zahlen die Versicherungen. Dies ist aber nur in 5 bis 10 Prozent der Fälle so. Über 90 Prozent der durch Blitzschlag verursachten Schäden sind Überspannungsschäden, die als Folge eines Blitzeinschlags in der unmittelbaren Umgebung ihres Hauses entstehen können. Durch Überspannung werden nicht selten alle elektrischen Geräte im Haushalt außer Gefecht gesetzt – und Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung zahlt keinen Cent. Hier müssen Sie mit einer Zusatzversicherung gegen Überspannungsschäden vorsorgen.
Hochwasser und Überschwemmungen
Jedes Jahr treten in Deutschland Millionenschäden durch Hochwasser und Überschwemmungen auf. Das wohl häufigste Problem dabei stellen überflutete Keller und Wohnungen dar. Anders als bei einer normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die ausschließlich Schäden durch Leitungswasser erstattet, sind Sie mit einer Elementarversicherung gegen Schäden durch Oberflächen- oder Hochwasser versichert. Aber auch in diesen Fällen prüfen die Versicherer genau, ob das Wasser von außen eingedrungen oder etwa über überfüllte Abwasserleitungen eingeströmt ist.
Bei so genanntem Rückstau, bei dem Wasser über die Abwasserleitungen in die Wohnung gedrückt wird, wird nur gezahlt, wenn Sie ein Rückstauventil eingebaut haben. Zusätzliche Einschränkungen erfahren Bewohner von Hochwassergebieten. In so genannten Risikogebieten sind Elementarversicherungen sehr teuer und mit immensen Auflagen verbunden. Oft werden sie hier auch gar nicht erst angeboten. Betroffenen bleibt nur die Wahl, sich einen neuen Wohnort zu suchen oder selbst für die Schäden aufzukommen. Hauseigentümer mit Öltanks, die in Hochwassergebieten leben, sollten sich, wenn möglich, mit einer Öltankversicherung besonders absichern. Anderenfalls drohen erhebliche Kosten, weil Sie als Hauseigentümer für Schäden durch verseuchtes Erdreich oder Trinkwasser aufkommen müssen.
Sturm
Standard-Hausrat- und Gebäudeversicherungen zahlen bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (70 Kilometer pro Stunde) aufwies. Die Beweisführung obliegt dabei jedoch dem Geschädigten. Im Schadensfall können Sie bei den Wetterämtern anfragen. Oft gelten aber auch Beweiserleichterungen, wenn etwa ihr Haus oder Dach glaubhaft nachweisbar in einwandfreiem Zustand war und die Schäden nur durch Sturm entstanden sein können bzw. wenn ebenfalls Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung aufgetreten sind. Meldungen in der Tagespresse können ebenfalls als Nachweis dienen.
Die Gebäudeversicherung ersetzt dann kaputte Dächer, Schornsteine und Fenster oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume genauso wie Folgeschäden, wenn Regenwasser durch beschädigte Dächer und Fenster eindringt und Wände oder Fußböden unbrauchbar macht. Sie erhalten allerdings keine Erstattung, wenn Sie keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen haben, wenn z.B. die Fenster offen waren und dadurch Wasser eindringen konnte. Entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus. Die Kosten für eventuell erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten auf Ihrem Grundstück werden zwar durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, aber nur bis zu einer Höhe von 5 Prozent Ihrer Gesamtversicherungssumme.
Wenn Haus- und Grundstück total verwüstet sind, reicht dieser Schutz unter Umständen nicht mehr aus. In gefährdeten Regionen lohnt sich deshalb möglicherweise eine Zusatzversicherung. Die meisten Versicherungen bieten gegen einen kleinen Aufpreis eine Erweiterung der Deckungssumme bei Abbruch- und Aufräumarbeiten auf 10 Prozent der Gesamtversicherungssumme an.
Schäden am Auto
Beschädigt eine Naturgewalt Ihr Auto, kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf. So zum Beispiel, wenn ein Baum durch Sturm entwurzelt wird und auf Ihr Auto stürzt oder die Garage voll Wasser läuft. Sind Sie jedoch mit Ihrem Auto unterwegs und fahren in der Dunkelheit gegen einen umgestürzten Baum, ist das ein Unfall. Den Schaden übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Vermeiden Sie fahrlässiges Verhalten und fahren Sie möglichst nicht auf überfluteten Straßen, wenn Sie die Wassertiefe nicht abschätzen können. In diesem Fall zahlt nämlich keine Versicherung und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Handeln im Schadensfall – So zahlt die Versicherung
Wichtig ist es, im Schadensfall richtig zu handeln, denn nur so können Sie Ihre Ansprüche problemlos geltend machen und ersparen sich zähe Verhandlungen mit Ihrem Versicherer. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie im Schadensfall haben und wie Sie sich am Besten verhalten, um möglichst schnell wieder zum Alltag zurückkehren zu können.Bei jedem Unwetterschaden sind Sie – wie auch bei allen anderen Versicherungsfällen – verpflichtet, umgehend ihre Versicherung zu informieren. Viele Versicherungen bieten zur Schadensmeldung und -aufnahme Formulare im Internet an. Ist niemand zu erreichen oder erhalten Sie kein weiteres Feedback, ist eine schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben/Rückschein ratsam. Zur Dokumentation und zum Hergang des Schadens sollten Sie Fotos machen bzw. Zeugen benennen. Zudem ist eine genaue Auflistung aller beschädigten Gegenstände nötig.
Ferner sind Sie als Hauseigentümer oder Wohnungsbesitzer verpflichtet, im Falle eines Schadens Sofortmaßnahmen einzuleiten, um Folgeschäden zu vermeiden. Sie müssen beispielsweise zerbrochene Fenster abdichten oder wasserempfindliche Gegenstände aus feucht gewordenen Räumen entfernen, sofern diese noch nicht beschädigt sind.
Andererseits sollten Sie die Versicherungen dazu veranlassen, möglichst umgehend weitere Reparaturen zu gewährleisten. Kostenvoranschläge sollten möglichst schnell eingeholt werden. Warten Sie aber mit der Bestellung eines eigenen Sachverständigen, denn die Versicherung trägt meist nur die Kosten für einen von ihr beauftragten Gutachter. Beschädigte Gegenstände sollten Sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer Versicherung entsorgen. Bei Zugeständnissen der Versicherung ist es ferner ratsam, immer auf eine schriftliche Form zu bestehen.
Ist ein Schadensfall eingetreten und Sie waren mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden, können Sie in der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen bis zu vier Wochen nach der Entschädigung kündigen, entweder fristlos oder zum Jahresende. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie zum Jahresende kündigen, da bei fristloser Kündigung trotzdem der gesamte Jahresbeitrag entrichtet werden muss.
Der Versicherungsabschluss: Versichern gegen alle Unwetter
Wenn Sie Ihr Geld nicht verschenken wollen, sollten Sie genau prüfen, ob alle gewünschten Gegenstände bzw. Sachwerte in Ihrer Police eingeschlossen sind, ob Ihre Versicherungssumme gut gewählt ist und Sie bei Ihrem derzeitigen Versicherer nicht zu viel bezahlen. Gehen Sie am Besten die folgenden Fragepunkte genau durch.Sind wesentliche Schadengegenstände in der Police erfasst?
Informieren Sie sich im Zweifelsfall genau, ob Nebengebäude und Garagen sowie Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Satelliten- oder elektrische Anlagen in ihre Gebäudeversicherung eingeschlossen sind, denn dies ist nicht garantiert der Fall.
Stimmt die Höhe der Versicherungssumme?
Achten Sie beim Versicherungsabschluss für Ihr Wohngebäude auf Versicherung des so genannten gleitenden Neuwertes, denn nur so können Sie nach einer Zerstörung Ihres Eigentums die Wiederaufbaukosten zu aktuellen Preisen einfordern. Bei Hausratversicherungen bieten die Versicherungen folgende Faustregel an: Wohnfläche in qm x (600-750) Euro.
Sind Sie im Besitz besonders teurer Einrichtungsgegenstände oder leben Sie eher spartanisch, dann lohnt sich ein genaues Durchrechnen und die entsprechende Korrektur des Richtwertes nach oben bzw. unten. Wertsachen wie Schmuck, Sparbücher oder Wertpapiere müssen zum Richtwert hinzugerechnet werden. Sonst sind sie nur bis zu 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme enthalten.
Ist der Anbieter günstig?
Hausrat- und Gebäudeversicherungen unterscheiden sich kaum im Grundpaket, aber gewaltig im Preis. Ein Vergleich lohnt sich deshalb allemal. Die Versicherungskosten richten sich nach Wohnungsgröße und Wohnort. Entscheidend ist, ob Sie etwa in einer noblen Wohngegend wohnen – dort zahlen sie mehr – oder in einem durch Unwetter besonders gefährdetem Gebiet, wo Sie ebenfalls tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Einschätzung der Gebiete nach den benannten Kriterien kann von Versicherer zu Versicherer etwas differieren, was zu Preisunterschieden führt.
Grundsätzlich sollte die Hausratversicherung auch in einer teuren Wohngegend nicht mehr als 2 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Wollen Sie Wertsachen extra versichern, lassen Sie sich ein konkretes Angebot machen und vergleichen Sie mehrere Anbieter. Wünschen Sie eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutz über den Grundschutz hinaus, bieten die Versicherer meist Zusatzversicherungen im günstigen Paket an. Überprüfen Sie genau, welche Leistungen enthalten sind und vergleichen Sie auch hier mehrere Anbieter, denn es gibt erhebliche Unterschiede, sowohl im Preis als auch in den angebotenen Leistungen.
Empfehlenswert sowohl hinsichtlich der Prämienhöhe aber auch im Speziellen im Schadensfall sind sogenannte Eigenheimpolicen, bei denen alle Sparten in einer Police versichert werden können (Wohngebäude,-Hausrat,- Leitungswasser,- Elementarschäden etc.) mit sogenannter Allgefahrendeckung mit ausreichender Versicherungssumme und OHNE Kleingedrucktes (sogar für den Fall der groben Fahrlässigkeit ) versichert werden können.
Da ein Ansprechpartner für alle Bereiche hat man hier die Gewissheit im Schadensfall, nicht von Versicherer zu Versicherer verwiesen zu werden und man muss keine Angst haben, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, da ausgerecht dieser Part in der jeweiligen Police nicht mitversichert sein könnte.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihrer derzeitige Policen durch bzw. unterbeiten Ihnen preiswerte und dennoch leistungsstarke Angebote rund um das Thema Haus & Wohnen.
Es dauert nicht mehr lange bis zum Frühlingsbeginn – und Frühlingszeit ist Immobilien- Bauzeit! Wenn Sie die Finanzierung eines Bauvorhabens planen, sollten Sie sich gut informieren. Wir haben 4 Tipps für Sie zusammengestellt.
Ein Bauvorhaben sollte gut geplant sein. Das gilt natürlich genauso für die Finanzierung. Für angehende Bauherren folgen für Sie 4 wichtige Tipps zur Finanzierung Ihres Neubauvorhabens.
TIPP 1: Bereitstellungszinsen überdenken. Gerade bei Neubauprojekten ist es wichtig, die Gesamtkondition konsequent zu optimieren. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Bereitstellungszinsen beziehungsweise die Vereinbarung einer bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Darlehensbeträge von der Bank zur Verfügung gestellt, aber erst später in Anspruch genommen werden – was beim Neubau wegen der Möglichkeiten der Bauverzögerung durchaus häufiger vorkommt. Bei langen Verzögerungen und ohnehin knapper Kalkulation können Bereitstellungszinsen unter Umständen teuer werden. Die Vereinbarung mit dem Darlehensgeber, für einen bestimmten Zeitraum von etwaigen Bereitstellungszinsen befreit zu sein, ist deshalb ratsam.
Allerdings erhebt die Bank für jeden Bereitstellungsmonat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag, der die Finanzierung im Einzelfall teuer werden lassen kann. Am besten sollte zuerst der Zahlungsplan studiert werden, denn dieser gibt Aufschluss darüber, wann genau welcher Betrag abgerufen wird. Mit diesem Wissen kann man entscheiden, ob und in wie viele Tranchen der gesamte Darlehensbetrag aufgeteilt und welche Regelungen zum Bereitstellungszins für welchen Darlehensteil getroffen werden müssen.
Hier gehts zum unverbindlichen Beratungsgespräch.
TIPP 2: Beleihung im Blick behalten. Eine wichtige Rolle für die Kreditentscheidung der Bank spielt die Ermittlung eines sogenannten Beleihungswertes. Eine zentrale Grundlage hierfür ist die Aufstellung aller Bau- und Baunebenkosten. Viele Darlehensgeber gehen hier nach einem festen System vor. So setzen einige beispielsweise maximal fünf Prozent der gesamten Baukosten für die Außenanlagen an oder akzeptieren höchstens 15 Prozent der Gesamtkosten als Baunebenkosten. Wir als unabhängige Finanzierungsspezialisten können für jede einzelne Kostenposition analysieren, wie die Bank die Kosten einschätzt und was sich daraus für die Finanzierung ergibt.
Angebot anfordern und Konditionen berechnen.
TIPP 3: Eigenleistung nicht überschätzen. Wollen Sie beim Bau der eigenen Immobilie auch selbst Hand anlegen und aktiv an der Entstehung mitwirken? (Stichwort Muskelhypothek). Wer seine handwerklichen Fähigkeiten einbringt, kann Geld sparen. Aber: Überschätzen Sie sich nicht. Eigenleistungen in Höhe von 5 bis 10 Prozent der Finanzierungssumme sind meist realistisch. Und es gilt abzuklären, in welcher Höhe diese Leistungen bei der Baufinanzierung berücksichtigt werden können, da die verschiedenen Darlehensgeber dies unterschiedlich handhaben. Auch hierzu informieren wir Sie gerne.
TIPP 4: Förderdarlehen z.B. der L-Bank oder KFW berücksichtigen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, bietet unter anderem im Neubausektor interessante Förderdarlehen an, die es sich lohnt zu berücksichtigen. Zum einen sind diese wegen den günstigem Zinskonditionen interessant, aber auch Tilgungszuschüsse schmälern die Kosten und minimieren den finanziellen Aufwand. Es gibt jedoch einiges zu berücksichtigen, deshalb fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hier gehts zum KFW Produktfinder, welche Programme für wen in Frage kommen.
In Finanzfragen bleibt persönliche & unabhängige Beratung gefragt
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare03.03.2016
Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Finanzfragen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss bzw. Vergleich von Versicherungen, Beratung zu Baufinanzierung/ Krediten/ Geldanlage o.ä. geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den unabhängigen Finanz,- und Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Gesellschaft anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Beratung im Bereich Finanzen & Versicherungen sind und bleiben Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
Zum 01.01.2016 gibt es in den Bereichen Altersvorsorge, Sozialversicherung, privatem Finanz,- Vermögensmanagement u.a. wichtige Änderungen:
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare02.01.2016
Wie alle Jahre wieder erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung.
Die BBG ist bekanntlich das maximale Bruttoeinkommen, von dem SV-Beiträge erhoben werden. Der darüber hinausgehende Teil ist beitragsfrei. Für 2016 steigt sie in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung um 150 Euro auf 6.200 Euro im Westen sowie um 200 Euro auf 5.400 Euro im Osten (einschließlich Berlin).
Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV), denn der geförderte Höchstbeitrag für die Entgeltumwandlung beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Das entspricht 2016 dann 248 Euro pro Monat (2015: 242 Euro) beziehungsweise 2.976 Euro pro Jahr (2015: 2.904 Euro). Die Entgeltumwandlung kann damit dynamisiert werden – im Gegensatz zur Riester-Rente.
Aufwendungen zu einer Basisrente (= Rüruprente) können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Sonderausgabenabzug steigt jährlich.
2016 können bei Singles nun 22.766 Euro nun 82 Prozent der Altersvorsorgebeiträge zur Basisrente steuerlich geltend gemacht werden, bei Ehepaaren das Doppelte. Das sind maximal 18.668 Euro (37.336 Euro für Verheiratete). Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, deren Werte genau 75 Prozent der Werte für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ausmachen, wird es für Besserverdiener unter den Versicherten 2016 teurer – auch wenn der Beitragssatz samt Zusatzbeitrag von derzeit 15,5 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 8,2 Prozent) nicht steigt. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, können dies 2016 ab einem Monats- Bruttoeinkommen von 4.687,50 Euro tun; bisher liegt die Grenze bei 4.575 Euro. Allerdings muss man dieses Einkommen ein Jahr lang nachweisen.
Am 1. Januar 2016 treten Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Mit dem Gesetz wird zum Beispiel die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert, aber auch pflegende Angehörige haben dann Anspruch auf Pflegeberatung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, nach dem aus bisher drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade werden, kommt erst 2017. Dadurch werden mehr Menschen mit leichten Einschränkungen und auch mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen mehr Leistungen bekommen.
Im Breich des privaten Finanz,- & Vermögensmanagements gibt es folgende Änderung:
Beim Kindergeld ist ab Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) ein Muss.
Eine Nachricht hat unlängst für viel Verunsicherung gesorgt: Vor einigen Monaten berichteten diverse Medien, dass Eltern im neuen Jahr kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie bis dahin keine Steuer-Identifikationsnummer eingereicht haben.
Richtig ist, dass die Familienkasse ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes verlangt, um Doppelauszahlungen zu verhindern.
Falsch sei jedoch, dass die Zahlungen eingestellt würden, wenn die Nummer nicht vorliegt. Die FK wird die Eltern im Laufe des Jahres diesbezüglich kontaktieren.
Zu empfehlen ist jedoch,die Nummer zeitnah anzugeben, damit das bereits ausgezahlte Kindergeld – das zum 1. Januar übrigens um zwei
Euro pro Monat steigt – nicht von der Familienkasse zurückgefordert wird.
Das Zahlungskontengesetz räumt ab dem 1. Juni 2016 jedem Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto ein, so auch Menschen, denen es bislang von vielen Banken verweigert wurde. „Auch Wohnungslose oder Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, also ein einfaches Girokonto mit den grundlegenden Funktionen. Das Gesetz soll zudem die Transparenz der Entgelte vergrößern und es Verbrauchern erleichtern, Banken und deren Konten zu vergleichen.
Zum Wintersemester 2016/17 erhalten die Studenten etwa sieben Prozent mehr Geld für Leben und Wohnen sowie
Kranken- und Pflegeversicherung. Der BaföG-Maximalbetrag liegt dann statt bei 670 Euro künftig bei 735 Euro. Auch die Freibeträge steigen um etwa sieben Prozent an.
Sowohl das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners als
auch das Einkommen des Studierenden selbst darf ab dem Herbst höher liegen als früher, ohne dass dadurch der BaföG- Anspruch verfällt.
Studierende dürfen dann pro Monat 50 Euro mehr, also
insgesamt 450 Euro, hinzuverdienen.
Smartphone-Generation neigt zu konservativem Anlageverhalten
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare25.11.2015
Die „Digital Natives“ – jene jungen Menschen also, die mit dem Internet aufgewachsen sind – bilden eine schillernde Zielgruppe. Progressiv soll sie sein, immer dem Fortschritt zugewandt und für unkonventionelle Lösungen offen. Hauptsache, diese sind digital. So setzen denn die Anbieter von Online-Finanzdiensten auch große Hoffnungen in diese Altersgruppe.
Eine neue Studie der Postbank zeigt nun allerdings, dass die Smartphone-Generation in Gelddingen zaghafter und konservativer agiert als der deutsche Durchschnitt. Nur 22 Prozent nutzen Online-Banking (Schnitt: 23), 47 Prozent lagern ihr Geld auf einem Sparbuch (Schnitt: 45), rund 33 Prozent zahlen in einen Bausparvertrag ein (Schnitt: 30). Mit 88 Prozent gaben zudem ebenso viele Digital Natives wie Deutsche insgesamt an, den Bankberater in Geldfragen als erste persönliche Anlaufstelle zu sehen. Lediglich bei der Nutzung von Vergleichsportalen, Infowebseiten von Banken oder Finanzblogs setzt sich die junge Konsumentengruppe deutlich vom Durchschnitt ab.
Welche Auswirkung hat die Flüchtlingskrise auf die Konkunktur ?
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare09.11.2015
Der Effekt auf die deutsche Wirtschaft spielt keine untergeordnete Rolle bei der Bewältigung und politischer Bewertung des aktuellen Flüchtlingstroms. Die Volkswirtschaftsexperten zeigen sich hier gespalten. Zunächst wurde von belebenden Effekten und zusätzlichem Wachstum gesprochen; immerhin nimmt der Staat derzeit viel Geld in die Hand und verteilt es an Vermieter und Hoteliers, Bauunternehmen, Containerhersteller, Sicherheitsdienste, Bildungseinrichtungen, Caterer etc. Die Ausgaben wirken wie ein milliardenschweres Konjunkturprogramm, daran gibt es keinen Zweifel.
Hinsichtlich der langfristigen Effekte werden jedoch zunehmend Stimmen laut, die vor einem Negativsaldo warnen. Entscheidend wird es sein, einen Großteil der Flüchtlinge schnell und zu auskömmlichen Bedingungen in Lohn und Brot zu bringen. Ob das gelingt, ist noch offen. Zwar brauchen die Unternehmen dringend Mitarbeiter, und sie zu finden würde der Konjunktur im Allgemeinen guttun. Doch auf der anderen Seite bestehen bei der Qualifikation vieler Flüchtlinge erhebliche Defizite. Sicher ist nur: Die Integration in den Arbeitsmarkt wird keine leichte Aufgabe.


