Wann ist ein Krankenrücktransport „medizinisch notwendig“?
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare06.09.2016
06.09.2016
Werdende Eltern stellen sich oft die Frage, ob der Nachwuchs privat oder gesetzlich krankenversichert werden muss oder kann. Je nach vorliegender Konstellation kann ein Kind automatisch ab der Geburt gesetzlich krankenversichert sein. Doch auch wenn sich bestimmte Faktoren ändern, wie die berufliche Tätigkeit oder das Einkommen eines Elternteils, kann dies Auswirkungen darauf haben, inwieweit ein Kind in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern ist.
Grundsätzlich hängt es von verschiedenen Kriterien ab, inwieweit ein Kind über die private oder gesetzliche Krankenversicherung abzusichern ist.
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, ist deren Kind ab Geburt automatisch im Rahmen der Familienmitversicherung gesetzlich krankenversichert.
Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil pflichtversichert und der andere nicht berufstätig oder geringfügig beschäftigt ist und ebenfalls im Rahmen der Familienmitversicherung bereits beim Ehepartner mitversichert ist.
In der GKV pflichtversichert sind gemäß § 5 SGB V unter anderem Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro im Monat und unter der Versicherungspflicht-Grenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze) von aktuell 56.250 Euro im Jahr verdienen, aber auch Auszubildende.
Wer im Rahmen der Familienmitversicherung beitragsfrei in der GKV versichert ist, regelt der § 10 SGB V. Eine kostenfreie Familienmitversicherung gilt unter anderem für alle minderjährigen leiblichen oder adoptierten Kinder beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlicher Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Das minderjährige Kind darf jedoch kein oder nur ein geringes Gesamteinkommen von bis zu 415 Euro im Monat (in 2016) – das entspricht einem Siebtel der sogenannten Bezugsgröße – haben, außer es ist geringfügig beschäftigt.
Zum Gesamteinkommen zählen regelmäßige Einkünfte aus Miet- oder Zinserträgen, aus einer selbstständigen Tätigkeit sowie Renteneinkünfte – Bafög-Leistungen zählen nicht dazu. Kinder, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen, dürfen maximal monatlich 450 Euro verdienen, um weiterhin in der GKV familienversichert zu bleiben.
Volljährige Kinder können ebenfalls kostenlos familienmitversichert bleiben, sofern sie nicht erwerbstätig sind und das 23. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, zum Beispiel in einem Studium befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, ist eine beitragsfreie Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Über das 25. Lebensjahr hinaus ist eine Familienversicherung für Kinder längstens um weitere zwölf Monate nur möglich, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung für folgende Tätigkeiten entsprechend lange unterbrochen oder verzögert haben: für den Freiwilligen Wehrdienst, die Tätigkeit als Entwicklungshelfer, den Freiwilligendienst wie Bundesfreiwilligen-Dienst, den Jugendfreiwilligen-Dienst oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst.
Nur für Kinder, die seit der Geburt oder ab einem Zeitpunkt während einer bestehenden Familienversicherung behindert sind und nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, besteht eine altersunabhängige Familienversicherung.
Studenten, die einen dualen Studiengang absolvieren, gelten als Auszubildende, wenn sie ein Arbeitsentgelt (Gehalt), Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten. Sie sind somit in der GKV pflichtversichert. Die Beiträge, die sie für die gesetzliche Krankenversicherung entrichten müssen, werden in der Regel automatisch von ihrem Einkommen durch den Arbeitgeber abgezogen und an die jeweilige Krankenkasse weiterleitet.
Wer als Student 25 Jahre alt wird und damit die Altersgrenze für eine beitragsfreie Familienversicherung überschritten hat, kann sich bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für einen festgelegten Beitrag weiterversichern.
Für 2016 sind das derzeit monatlich 61,01 Euro für die gesetzliche Kranken- und 14,03 Euro beziehungsweise bei Kinderlosen 15,52 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt eventuell noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag.
Diese vergünstigte GKV-Versicherung ist maximal bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, höchstens jedoch bis zum 30. Lebensjahr möglich. Studierende können aber auch eine private Krankenvollversicherung abschließen. Die privaten Krankenversicherer bieten hierfür in der Regel vergünstigte Studententarife an, die im Gegensatz zur GKV auch über das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr hinausgehen können.
Wenn beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, ist auch das Kind privat abzusichern. In diesem Fall sollten werdende Eltern sich möglichst noch vor der Geburt um einen entsprechenden privaten Krankenvollversicherungs-Schutz für das Kind kümmern.
Zwar ist die Absicherung in der PKV im Gegensatz zur GKV nicht kostenlos, dafür kann bei der privaten Krankenversicherung aber ein besserer Versicherungsschutz im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung vereinbart werden.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss dann einen Aufnahmeantrag beim privaten Krankenversicherer gestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Geburt.
Voraussetzung ist nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert ist, bei dem auch das Kind versichert werden soll.
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert, hängt es unter anderem von der jeweiligen Einkommenshöhe der Elternteile ab, ob ein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden kann.
Ist ein Elternteil privat krankenversichert und verdient zum einen mehr als 56.250 Euro (Versicherungspflicht-Grenze) im Jahr und zum anderen mehr als der in der GKV versicherte Elternteil, besteht zwar ein Wahlrecht, das Kind über die PKV oder die GKV zu versichern.
Allerdings ist in diesem Fall eine beitragsfreie Familienversicherung über die GKV ausgeschlossen. Das Kind kann also entweder in der PKV oder als freiwillig versichertes Mitglied gegen einen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden.
Anders verhält es sich, wenn der in der PKV-versicherte Elternteil weniger verdient als der Elternteil, der über die GKV abgesichert ist: Hier kann das Kind entweder im Rahmen der Familienmitversicherung kostenlos in der GKV oder aber kostenpflichtig, dafür aber optional mit einem besseren Versicherungsschutz über die PKV krankenversichert werden.
Das Gleiche gilt, wenn ein Elternteil, beispielsweise ein Selbstständiger, in der PKV versichert ist, sein Einkommen aber unterhalb der Versicherungspflicht-Grenze liegt und der andere Elternteil GKV-Mitglied ist.
Sommerzeit ist Bauzeit. Für Bauherren und solche, die es möglichst bald werden wollen, haben wir fünf wichtige Tipps zusammengestellt. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Bauprojekt und die dafür meist notwendige Baufinanzierung kostengünstig und klug angehen.
Budget richtig kalkulieren: Beim Bauen gilt es noch mehr als beim Kaufen, das Budget richtig zu kalkulieren. Denken Sie an alle Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten für die Baugenehmigung, Erschließungskosten, Baustrom, Versicherungen fürs Haus ( z.B. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder auch Versicherungen für die Bauzeit wie z.B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung etc.) . Kosten für Planung und Bau sollten Sie sich vom Planer gut abschätzen und belegen lassen. Bei der Ermittlung des nötigen Darlehens sollten Sie einen Puffer von etwa zehn Prozent der Baukosten für Unvorhergesehenes einplanen. Viele Banken bieten die Möglichkeit, dass man gegen Ende der Bauphase einen Teil des Darlehens stornieren kann. Und auch wenn diese Stornierung nicht möglich ist, kann man das Geld, das man nicht braucht, oft als Sondertilgung in die Finanzierung einbringen.
Objekt finden: Neubauprojekte und Immobilien lassen sich über gängige Portale wie Immobilienscout, Immonet und Immowelt und spezielle Online-Portale für Bauprojekte wie Neubaukompass oder Bauplatz gut recherchieren. Sinnvoll ist es auch, bei Kommunen nachzufragen. Gemeinden verkaufen neu erschlossene Grundstücke oft recht günstig.
Bauzeiten planen: Passen Sie die Auszahlung Ihres Darlehens am besten an die vereinbarten Zahlungsfristen nach Baufortschritt an. Natürlich kann es Verzögerungen beim Bau geben. Deshalb sollten Sie sich nach Darlehen von Banken umsehen, die für eine relativ lange Zeit keine Bereitstellungszinsen verlangen. Das sind Zinsen, die für nicht abgerufene Darlehensteile bezahlt werden müssen. Eine bereitstellungszinsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten wird von vielen Banken angeboten. Vereinzelt sind auch 24 Monate möglich.
KfW-Programme nutzen: Die staatliche Förderbank KfW bietet günstige Kredite für Bauherren an, etwa das Wohneigentumsprogramm und das Programm Energieeffizient Bauen mit zum Teil sehr günstigen Krediten. Lesen Sie mehr auf unseren Seiten über die KfW-Programme.
Fördermittel von Städten und Gemeinden: Fördermittel gibt es oft auch vom Land oder von Städten und Gemeinden. Informieren Sie sich bei uns.
Tipp: Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie persönlich und umfassend, damit Sie eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben finden.
Egal, ob für 5, 10, 15 oder 20 Jahre: Wir zeigen Ihnen, wo das Zinsniveau heute liegt – Sie sehen damit zum Beispiel, wie groß der Zinsunterschied je nach Wahl der Zinsbindung in etwa ausfallen wird.
So sind Sie sicher, dass Sie das Marktniveau gut einschätzen können. Allerdings: Der individuelle Zins kann variieren, je nach den gewählten Eckdaten, etwa dem Postleitzahlengebiet oder auch dem Anteil der Finanzierung am Kaufpreis. Für den individuellen Zins eignet sich als Orientierung auch der Zins-Check .
15.06.2016
Bekannte KfW-Förderprogramme und vergünstigte Kredite für eine Immobilienfinanzierung – ein Überblick
„My home ist my castle“ – dieses alte Sprichwort gilt in Deutschland für sehr viele Menschen. Durch die Bedrohungen des Klimawandels werden energetische Fragen beim Bau, Kauf oder der Sanierung einer Immobilie indes immer wichtiger. Mit staatlichen Förderungen können Einfamilienhausbesitzer hierbei eine Menge erreichen.
Aus diesem Grund werden nun einige wichtige Förderprogramme der KfW einmal übersichtlich aufgezeigt:
Tabelle 1: Wichtige Förderprogramme der KfW im Überblick
Programm | Beschreibung | Leistungen | Geeignet für… |
KfW-Programm 151 – „Energieeffizient sanieren – Kredit“ | Dieses Programm fördert alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards führen. Sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmen-Pakete sind förderfähig:
– Wärmedämmung – Erneuerung von Fenstern und Außentüren – Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage – Einbau oder Erneuerung einer Heizungsanlage |
– Deutlich vergünstigter Kredit/Kreditsumme von bis zu 100.000 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 50.000 Euro (energetische Einzelmaßnahmen)
– Laufzeit bis zu 30 Jahre – Tilgungsfreie Zeit zu Beginn des Darlehens – Je nach Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards bis zu 27.500 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit möglich |
– Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung– Komplettsanierung mit hohem Energiespar-potenzial
– Eigenheime, Mietshäuser und Umwidmungen von beheizten Gewerbeflächen zu Wohnhäusern – Keine Förderung von Ferienhäusern |
KfW-Programm 167 – „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ | Dieses Programm ist speziell für die Modernisierung und Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen. Folgende Maßnahmen gelten als Förderfähig:– Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
– Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z.B. Holzvergaser oder Pelletheizungen) – Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW – Heizungskombis (erneuerbare Energien und fossile Energieträger) |
– Vergünstigter Kredit– Bis zu 50.000 Euro Kreditsumme pro Wohnungseinheit
– 4-10 Jahre Laufzeit – Anfängliche Tilgungsfreie Zeit von 1-2 Jahren |
– Heizungserneuerungen– Kompletter Austausch der Heizungsanlage
– Kombinierbar mit anderen Förderungen (z.B. Programm 151), falls die Kosten für die Heizung das Fördervolumen sprengen – Ferienhäuser werden nicht gefördert |
KfW-Programm 274 „Standard-Photovoltaik“ | Der Aufbau neuer Solaranlagen sowie die effektive Modernisierung neuerer Anlagen werden gefördert. Auch Batteriespeicher in der Nachrüstung können förderfähig sein. | – Vergünstigter Kredit– Kreditsumme von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
– Bis zu 20 Jahre Laufzeit – Tilgungsfreier Zeitraum zu Beginn |
– Stromerzeugung durch Solarenergie– Privathäuser
– Unternehmen – Es muss zumindest ein kleiner Teil des Stroms in das Stromnetz eingespeist werden.
|
Darüber hinaus haben interessierte Privatpersonen auch noch die Möglichkeit, die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen. Die BAFA-Förderung beschränkt sich dabei auf verschiedenen Formen der modernen Heizung:
Mitunter kann es also auch interessant sein, sich zusätzlich zur KfW auch die Fördermöglichkeiten des BAFAs anzuschauen.
Energieberatung – damit die Förderung nicht am Ende verpufft
Gerade bei der KfW-Förderung wird durch energetische Sanierungen versucht, einen bestimmten Energiestandard für ein Gebäude zu erreichen. Auch wenn für die Hausbesitzer die Förderung im Vordergrund steht, ist es dem Staat wichtig, auf diese Weise den Energieverbrauch auch tatsächlich abzusenken. Aus diesem Grund sind Teile der Förderung beispielsweise an die Erreichung der Standards geknüpft. Wer diese am Ende nicht erreicht, muss beispielsweise auf Tilgungszuschüsse verzichten. Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen.
Tabelle 2: Beispiel für eine Förderung:
Vorgang | Kosten | Förderung |
Maßnahmenpaket zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standard 70 | 100.000 Euro | Günstiger Kredit: 100.000 Euro
Möglicher Tilgungszuschuss: 22.500 Euro |
Tatsächlich zu zahlender Kredit | 77.500 Euro | – |
Sollten die Maßnahmen aufgrund schlechter Vorbereitung oder falscher Planung am Ende nur für den Standard „KfW-Effizienzhaus 100“ ausreichen, läge der Tilgungszuschuss nur bei 15.000 Euro. Dies zeigt sehr eindeutig, wie wichtig eine Energieberatung sein kann.
Die Vorteile im Überblick:
Fazit
Neben den hier aufgeführten Fördermöglichkeiten gibt es noch sehr viele kommunale Förderprogramme, die eventuell interessant sein können. Wer sich also für eine energetische Sanierung seiner Immobilie interessiert, kann durch geschickte Programmauswahl und eine günstige Bank die Kosten erheblich senken. Ein solcher Schritt ist somit mehr als lohnend.
31.05.2016
Steigenden Immobilienpreisen zum Trotz – eine Immobilienpreisblase droht den Deutschen laut einer neuen BVR-Studie nicht. Grund zur Sorge bereitet einzig die Situation in drei deutschen Städten.
Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt – in Zeiten von Niedrigzinsen erscheint vielen Deutschen die Investitionen in Haus und Hof als einzige lohnenswerte Option zur Geldanlage. Angesichts des hohen Investitionsvolumens, sehen erste Experten bereits Anzeichen für eine drohende Immobilienblase:
Günstige Finanzierungskonditionen und mangelnden Alternativen bei der Geldanlage sei Dank.
Doch wie wahrscheinlich ist eine solche Blase? „Das Risiko von Preisübertreibungen auf dem deutschen Immobilienmarkt bleibt auf Bundesebene weiterhin beherrschbar.“ Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in einer neuen Studie.
So hätten sich die Immobilienpreise in den städtischen als auch ländlichen Regionen weitestgehend im Einklang mit den Mieten und Einkommen entwickelt, so der BVR. So kam es 2015 über alle Land- und Stadtkreise hinweg zu einem Preisanstieg für selbstgenutzten Wohnraum in Höhe von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme bilden dabei die drei Millionenstädte Berlin, Hamburg und München.
„In Berlin, Hamburg und München haben sich mittlerweile die Immobilienpreise vom Einkommen der Einwohner deutlich abgekoppelt. Auch hat sich hier die Angebotssituation von Wohnraum in den vergangenen Jahren verschlechtert. Der Neubau hat den starken Zuzug bislang nicht auffangen können”, so BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Auch für die Zukunft wird von einer Fortsetzung der bestehenden Trends ausgegangen: „In den drei Millionenstädten wird sich die Situation verschärfen“, so die Studie.
Trotz der Dynamik in den Großstädten bleibe das Risiko einer klassischen Immobilienpreisblase allerdings beherrschbar, schlussfolgert die Studie. „In der Mehrheit der Städte und im ländlichen Raum dürften die Preise mit der Entwicklung der Einkommen und den Mieten im Einklang bleiben.“
30.05.2016
Wie viele Mitbürger aktuell schmerzlich erfahren müssen, sind heftige Gewitter und Starkregengüsse, orkanartige Stürme, bisweilen sogar kleine Tornados auch in Deutschland nicht mehr selten und suchen uns häufiger auch in den Sommer-Monaten heim. So mancher verliert innerhalb von Sekunden Haus oder Wohnung. Betroffene haben zwar meist eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen, die Versicherungen kommen im Schadensfall aber nicht immer auf. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie sich rechtzeitig gründlich darüber informieren, welcher Versicherungsschutz in Ihrer Police enthalten ist und gegebenenfalls nachbessern. Informationen darüber, welche Versicherungen Sie haben sollten, um gegen Unwetterschäden gut gewappnet zu sein, was Sie im Schadensfall zu tun haben und worauf Sie beim Abschluss von Hausrat- und Gebäudeversicherungen noch achten müssen, um nicht unnötig Geld zu verlieren, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wofür kommen Gebäude- und Hausratversicherungen auf?
(Bildquelle:M. Großmann/pixelio.de)
Eine Hausratversicherung kommt auf, wenn Sachen in Ihrer Wohnung wie Möbel, Teppiche oder Unterhaltungselektronik, die dem Ge- oder Verbrauch dienen, durch
Neben dem überwiegenden Ausschluss von Elementarschäden gelten bei der “normalen” Hausrat- und Gebäudeversicherung noch weitere Einschränkungen, die im Schadensfall nach einem Unwetter verheerende finanzielle Folgen haben können. Schätzen Sie genau ab, gegen welche einzelnen Schäden Sie besonders versichert sein müssen. Im Folgenden finden Sie ein Übersicht.
Bei Blitzeinschlag werden nur Schäden ersetzt, die unmittelbar entstehen. Das heißt, wenn der Blitz direkt in Ihre Wohnung oder Ihr Haus einschlägt und als Folge etwa ein Brand entsteht, zahlen die Versicherungen. Dies ist aber nur in 5 bis 10 Prozent der Fälle so. Über 90 Prozent der durch Blitzschlag verursachten Schäden sind Überspannungsschäden, die als Folge eines Blitzeinschlags in der unmittelbaren Umgebung ihres Hauses entstehen können. Durch Überspannung werden nicht selten alle elektrischen Geräte im Haushalt außer Gefecht gesetzt – und Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung zahlt keinen Cent. Hier müssen Sie mit einer Zusatzversicherung gegen Überspannungsschäden vorsorgen.
Hochwasser und Überschwemmungen
Jedes Jahr treten in Deutschland Millionenschäden durch Hochwasser und Überschwemmungen auf. Das wohl häufigste Problem dabei stellen überflutete Keller und Wohnungen dar. Anders als bei einer normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die ausschließlich Schäden durch Leitungswasser erstattet, sind Sie mit einer Elementarversicherung gegen Schäden durch Oberflächen- oder Hochwasser versichert. Aber auch in diesen Fällen prüfen die Versicherer genau, ob das Wasser von außen eingedrungen oder etwa über überfüllte Abwasserleitungen eingeströmt ist.
Bei so genanntem Rückstau, bei dem Wasser über die Abwasserleitungen in die Wohnung gedrückt wird, wird nur gezahlt, wenn Sie ein Rückstauventil eingebaut haben. Zusätzliche Einschränkungen erfahren Bewohner von Hochwassergebieten. In so genannten Risikogebieten sind Elementarversicherungen sehr teuer und mit immensen Auflagen verbunden. Oft werden sie hier auch gar nicht erst angeboten. Betroffenen bleibt nur die Wahl, sich einen neuen Wohnort zu suchen oder selbst für die Schäden aufzukommen. Hauseigentümer mit Öltanks, die in Hochwassergebieten leben, sollten sich, wenn möglich, mit einer Öltankversicherung besonders absichern. Anderenfalls drohen erhebliche Kosten, weil Sie als Hauseigentümer für Schäden durch verseuchtes Erdreich oder Trinkwasser aufkommen müssen.
Sturm
Standard-Hausrat- und Gebäudeversicherungen zahlen bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (70 Kilometer pro Stunde) aufwies. Die Beweisführung obliegt dabei jedoch dem Geschädigten. Im Schadensfall können Sie bei den Wetterämtern anfragen. Oft gelten aber auch Beweiserleichterungen, wenn etwa ihr Haus oder Dach glaubhaft nachweisbar in einwandfreiem Zustand war und die Schäden nur durch Sturm entstanden sein können bzw. wenn ebenfalls Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung aufgetreten sind. Meldungen in der Tagespresse können ebenfalls als Nachweis dienen.
Die Gebäudeversicherung ersetzt dann kaputte Dächer, Schornsteine und Fenster oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume genauso wie Folgeschäden, wenn Regenwasser durch beschädigte Dächer und Fenster eindringt und Wände oder Fußböden unbrauchbar macht. Sie erhalten allerdings keine Erstattung, wenn Sie keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen haben, wenn z.B. die Fenster offen waren und dadurch Wasser eindringen konnte. Entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus. Die Kosten für eventuell erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten auf Ihrem Grundstück werden zwar durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, aber nur bis zu einer Höhe von 5 Prozent Ihrer Gesamtversicherungssumme.
Wenn Haus- und Grundstück total verwüstet sind, reicht dieser Schutz unter Umständen nicht mehr aus. In gefährdeten Regionen lohnt sich deshalb möglicherweise eine Zusatzversicherung. Die meisten Versicherungen bieten gegen einen kleinen Aufpreis eine Erweiterung der Deckungssumme bei Abbruch- und Aufräumarbeiten auf 10 Prozent der Gesamtversicherungssumme an.
Schäden am Auto
Beschädigt eine Naturgewalt Ihr Auto, kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf. So zum Beispiel, wenn ein Baum durch Sturm entwurzelt wird und auf Ihr Auto stürzt oder die Garage voll Wasser läuft. Sind Sie jedoch mit Ihrem Auto unterwegs und fahren in der Dunkelheit gegen einen umgestürzten Baum, ist das ein Unfall. Den Schaden übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Vermeiden Sie fahrlässiges Verhalten und fahren Sie möglichst nicht auf überfluteten Straßen, wenn Sie die Wassertiefe nicht abschätzen können. In diesem Fall zahlt nämlich keine Versicherung und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Wichtig ist es, im Schadensfall richtig zu handeln, denn nur so können Sie Ihre Ansprüche problemlos geltend machen und ersparen sich zähe Verhandlungen mit Ihrem Versicherer. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie im Schadensfall haben und wie Sie sich am Besten verhalten, um möglichst schnell wieder zum Alltag zurückkehren zu können.Bei jedem Unwetterschaden sind Sie – wie auch bei allen anderen Versicherungsfällen – verpflichtet, umgehend ihre Versicherung zu informieren. Viele Versicherungen bieten zur Schadensmeldung und -aufnahme Formulare im Internet an. Ist niemand zu erreichen oder erhalten Sie kein weiteres Feedback, ist eine schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben/Rückschein ratsam. Zur Dokumentation und zum Hergang des Schadens sollten Sie Fotos machen bzw. Zeugen benennen. Zudem ist eine genaue Auflistung aller beschädigten Gegenstände nötig.
Ferner sind Sie als Hauseigentümer oder Wohnungsbesitzer verpflichtet, im Falle eines Schadens Sofortmaßnahmen einzuleiten, um Folgeschäden zu vermeiden. Sie müssen beispielsweise zerbrochene Fenster abdichten oder wasserempfindliche Gegenstände aus feucht gewordenen Räumen entfernen, sofern diese noch nicht beschädigt sind.
Andererseits sollten Sie die Versicherungen dazu veranlassen, möglichst umgehend weitere Reparaturen zu gewährleisten. Kostenvoranschläge sollten möglichst schnell eingeholt werden. Warten Sie aber mit der Bestellung eines eigenen Sachverständigen, denn die Versicherung trägt meist nur die Kosten für einen von ihr beauftragten Gutachter. Beschädigte Gegenstände sollten Sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer Versicherung entsorgen. Bei Zugeständnissen der Versicherung ist es ferner ratsam, immer auf eine schriftliche Form zu bestehen.
Ist ein Schadensfall eingetreten und Sie waren mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden, können Sie in der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen bis zu vier Wochen nach der Entschädigung kündigen, entweder fristlos oder zum Jahresende. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie zum Jahresende kündigen, da bei fristloser Kündigung trotzdem der gesamte Jahresbeitrag entrichtet werden muss.
Wenn Sie Ihr Geld nicht verschenken wollen, sollten Sie genau prüfen, ob alle gewünschten Gegenstände bzw. Sachwerte in Ihrer Police eingeschlossen sind, ob Ihre Versicherungssumme gut gewählt ist und Sie bei Ihrem derzeitigen Versicherer nicht zu viel bezahlen. Gehen Sie am Besten die folgenden Fragepunkte genau durch.Sind wesentliche Schadengegenstände in der Police erfasst?
Informieren Sie sich im Zweifelsfall genau, ob Nebengebäude und Garagen sowie Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Satelliten- oder elektrische Anlagen in ihre Gebäudeversicherung eingeschlossen sind, denn dies ist nicht garantiert der Fall.
Stimmt die Höhe der Versicherungssumme?
Achten Sie beim Versicherungsabschluss für Ihr Wohngebäude auf Versicherung des so genannten gleitenden Neuwertes, denn nur so können Sie nach einer Zerstörung Ihres Eigentums die Wiederaufbaukosten zu aktuellen Preisen einfordern. Bei Hausratversicherungen bieten die Versicherungen folgende Faustregel an: Wohnfläche in qm x (600-750) Euro.
Sind Sie im Besitz besonders teurer Einrichtungsgegenstände oder leben Sie eher spartanisch, dann lohnt sich ein genaues Durchrechnen und die entsprechende Korrektur des Richtwertes nach oben bzw. unten. Wertsachen wie Schmuck, Sparbücher oder Wertpapiere müssen zum Richtwert hinzugerechnet werden. Sonst sind sie nur bis zu 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme enthalten.
Ist der Anbieter günstig?
Hausrat- und Gebäudeversicherungen unterscheiden sich kaum im Grundpaket, aber gewaltig im Preis. Ein Vergleich lohnt sich deshalb allemal. Die Versicherungskosten richten sich nach Wohnungsgröße und Wohnort. Entscheidend ist, ob Sie etwa in einer noblen Wohngegend wohnen – dort zahlen sie mehr – oder in einem durch Unwetter besonders gefährdetem Gebiet, wo Sie ebenfalls tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Einschätzung der Gebiete nach den benannten Kriterien kann von Versicherer zu Versicherer etwas differieren, was zu Preisunterschieden führt.
Grundsätzlich sollte die Hausratversicherung auch in einer teuren Wohngegend nicht mehr als 2 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Wollen Sie Wertsachen extra versichern, lassen Sie sich ein konkretes Angebot machen und vergleichen Sie mehrere Anbieter. Wünschen Sie eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutz über den Grundschutz hinaus, bieten die Versicherer meist Zusatzversicherungen im günstigen Paket an. Überprüfen Sie genau, welche Leistungen enthalten sind und vergleichen Sie auch hier mehrere Anbieter, denn es gibt erhebliche Unterschiede, sowohl im Preis als auch in den angebotenen Leistungen.
Empfehlenswert sowohl hinsichtlich der Prämienhöhe aber auch im Speziellen im Schadensfall sind sogenannte Eigenheimpolicen, bei denen alle Sparten in einer Police versichert werden können (Wohngebäude,-Hausrat,- Leitungswasser,- Elementarschäden etc.) mit sogenannter Allgefahrendeckung mit ausreichender Versicherungssumme und OHNE Kleingedrucktes (sogar für den Fall der groben Fahrlässigkeit ) versichert werden können.
Da ein Ansprechpartner für alle Bereiche hat man hier die Gewissheit im Schadensfall, nicht von Versicherer zu Versicherer verwiesen zu werden und man muss keine Angst haben, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, da ausgerecht dieser Part in der jeweiligen Police nicht mitversichert sein könnte.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne und prüfen Ihrer derzeitige Policen durch bzw. unterbeiten Ihnen preiswerte und dennoch leistungsstarke Angebote rund um das Thema Haus & Wohnen.
Berufsunfähigkeit trotz Vorerkrankung versichern
Wer chronisch krank ist oder schon einmal wegen Depressionen oder Rückenleiden behandelt wurde, hat es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten schwer.
Die Entscheidung über die Antragsannahme wird individuell getroffen, doch es gibt gewisse Tendenzen.
So sind die Versicherer bei psychischen Beschwerden sehr vorsichtig und lehnen vielfach ab, insbesondere bei einer laufenden Therapie. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Besser sieht es bei Rückenbeschwerden aus – hier formulieren die Anbieter oft einen Ausschluss, so dass keine Rente gezahlt wird, wenn das Rückenleiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
Es empfiehlt sich, vor einem Antrag zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, was beim Abschluss über einen Versicherungsmakler möglich ist, nur dieser gewährleistet eine unabhängige Beratung, losgelöst von Abhängigkeiten zu bestimmten Versicherungen und im besten Fall unter Anwendung von real unabhängigen Vergleichsrechnern bzw. mit Bedingungsvergleichen. Weitere Empfehlung: alle Gesundheitsfragen peinlich genau zu beantworten.
Wer keine Berufsunfähigkeitspolice erhält, kann die Schutzlücke beispielsweise mit einer Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auffüllen – oder gleich mit einem Bündel dieser Alternativen.
10.04.2016
Ein Wechsel einer gesetzlichen Krankenversicherung kann sich durchaus lohnen.
Zum Jahresanfang haben mehr als zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Im Schnitt liegt er nun bei 1,1 Prozent, nach 0,9 Prozent im Vorjahr. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer erwartet, dass auch in den nächsten Jahren an dieser Schraube gedreht wird. Ein Kassenwechsel kann sich also richtig lohnen, denn unter Umständen spart man dabei mehr als 1 Prozent seines Bruttoeinkommens. Aufgrund des Kontrahierungszwangs dürfen die Kassen keinen Interessenten abweisen, sofern er in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt.
Doch bevor man diesen Schritt geht, sollte man sich vergewissern, dass auch die günstigere Kasse die gewünschten Leistungen bietet. Zwar ist das Leistungspaket zu rund 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, doch der verbleibende Spielraum kann den Unterschied machen.
Vergleichen Sie hier unter den gesetzlichen Krankenkassen nach Ihren Vorstellungen und lassen Sie uns bei Bedarf einfach gewünschten Antrag zukommen.
So werden beispielsweise homöopathische Medikamente, Auslandsreiseimpfungen oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nicht von allen Anbietern erstattet. Auch die Zuschüsse zur Zahnprophylaxe; Osteopathie oder zu einer künstlichen Befruchtung können sich deutlich unterscheiden, zudem bieten manche Kassen Bonusprogramme an, andere nicht.
Ein mögliche Beitragsersparnis kann bei Bedarf sinnvoll für die Abdeckung wichtiger Leistungen z.B. im Zahnbereich oder für Krankenhausaufenthalte durch private Krankenzusatzversicherungen genutzt werden.
23.03.2016
Im Bereich der Immobilienfinanzierung gibt es bei der KFW ab dem 01.04.2016 für Neubauten, Sanierungen & altersgerechtes Umbauen
( Maßnahmen Einbruchschutz) interessante Änderungen und Verbesserungen, über die wir Sie gerne informieren.
(KfW-Bildarchiv / Torsten George)
Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153) zum 1. April 2016:
Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55
Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit auf 100.000 Euro verdoppelt
Förderung der Baubegleitung
Zum 01.04.2016 erneuert die KfW ihr Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153). Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt: Damit werden Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an.
Aufgrund der energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zusätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 31.03.2016 aus.
„Der hohe Anteil des KfW-Effizienzhauses 70 im Wohnungsneubau belegt den deutlich gestiegenen Baustandard. In Verbindung mit den neuen Anforderungen aus der EnEV ist dies der richtige Zeitpunkt, die Förderung auf effizientere Standards zu konzentrieren. Dabei gilt auch zukünftig: Je anspruchsvoller der erreichte Energieeffizienzstandard ist, desto höher die Förderung der KfW“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird eine 20-jährige Zinsbindung angeboten.
Ferner hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50% (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.
Die neuen Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick:
KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15% der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40: 10% der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55: 5% der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152):
Das Wichtigste in Kürze
Dieses KfW-Programm wird aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes finanziert.
Technische Anforderungen 04/2106
Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist ab 01.04.2016 nicht mehr möglich.
Anträge dafür können noch bis zum 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW) gestellt werden.
Neuerungen im Programm 159 – Altersgerecht Umbauen:
Die ab den 19.11.2015 verbesserte Förderung zum Thema “Einbruchschutz” wird in der Kreditvariante
zum 01.04.2016 umgesetzt und kann auch erst ab 01.04.2016 beantragt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
( Quelle: Auszug u.a. Pressemitteilung / KfW auf www.kfw.de)
Es dauert nicht mehr lange bis zum Frühlingsbeginn – und Frühlingszeit ist Immobilien- Bauzeit! Wenn Sie die Finanzierung eines Bauvorhabens planen, sollten Sie sich gut informieren. Wir haben 4 Tipps für Sie zusammengestellt.
Ein Bauvorhaben sollte gut geplant sein. Das gilt natürlich genauso für die Finanzierung. Für angehende Bauherren folgen für Sie 4 wichtige Tipps zur Finanzierung Ihres Neubauvorhabens.
TIPP 1: Bereitstellungszinsen überdenken. Gerade bei Neubauprojekten ist es wichtig, die Gesamtkondition konsequent zu optimieren. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Bereitstellungszinsen beziehungsweise die Vereinbarung einer bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Darlehensbeträge von der Bank zur Verfügung gestellt, aber erst später in Anspruch genommen werden – was beim Neubau wegen der Möglichkeiten der Bauverzögerung durchaus häufiger vorkommt. Bei langen Verzögerungen und ohnehin knapper Kalkulation können Bereitstellungszinsen unter Umständen teuer werden. Die Vereinbarung mit dem Darlehensgeber, für einen bestimmten Zeitraum von etwaigen Bereitstellungszinsen befreit zu sein, ist deshalb ratsam.
Allerdings erhebt die Bank für jeden Bereitstellungsmonat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag, der die Finanzierung im Einzelfall teuer werden lassen kann. Am besten sollte zuerst der Zahlungsplan studiert werden, denn dieser gibt Aufschluss darüber, wann genau welcher Betrag abgerufen wird. Mit diesem Wissen kann man entscheiden, ob und in wie viele Tranchen der gesamte Darlehensbetrag aufgeteilt und welche Regelungen zum Bereitstellungszins für welchen Darlehensteil getroffen werden müssen.
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TIPP 2: Beleihung im Blick behalten. Eine wichtige Rolle für die Kreditentscheidung der Bank spielt die Ermittlung eines sogenannten Beleihungswertes. Eine zentrale Grundlage hierfür ist die Aufstellung aller Bau- und Baunebenkosten. Viele Darlehensgeber gehen hier nach einem festen System vor. So setzen einige beispielsweise maximal fünf Prozent der gesamten Baukosten für die Außenanlagen an oder akzeptieren höchstens 15 Prozent der Gesamtkosten als Baunebenkosten. Wir als unabhängige Finanzierungsspezialisten können für jede einzelne Kostenposition analysieren, wie die Bank die Kosten einschätzt und was sich daraus für die Finanzierung ergibt.
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TIPP 3: Eigenleistung nicht überschätzen. Wollen Sie beim Bau der eigenen Immobilie auch selbst Hand anlegen und aktiv an der Entstehung mitwirken? (Stichwort Muskelhypothek). Wer seine handwerklichen Fähigkeiten einbringt, kann Geld sparen. Aber: Überschätzen Sie sich nicht. Eigenleistungen in Höhe von 5 bis 10 Prozent der Finanzierungssumme sind meist realistisch. Und es gilt abzuklären, in welcher Höhe diese Leistungen bei der Baufinanzierung berücksichtigt werden können, da die verschiedenen Darlehensgeber dies unterschiedlich handhaben. Auch hierzu informieren wir Sie gerne.
TIPP 4: Förderdarlehen z.B. der L-Bank oder KFW berücksichtigen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, bietet unter anderem im Neubausektor interessante Förderdarlehen an, die es sich lohnt zu berücksichtigen. Zum einen sind diese wegen den günstigem Zinskonditionen interessant, aber auch Tilgungszuschüsse schmälern die Kosten und minimieren den finanziellen Aufwand. Es gibt jedoch einiges zu berücksichtigen, deshalb fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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