Sommerzeit ist Bauzeit. Für Bauherren und solche, die es möglichst bald werden wollen, haben wir fünf wichtige Tipps zusammengestellt. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Bauprojekt und die dafür meist notwendige Baufinanzierung kostengünstig und klug angehen.
Budget richtig kalkulieren: Beim Bauen gilt es noch mehr als beim Kaufen, das Budget richtig zu kalkulieren. Denken Sie an alle Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten für die Baugenehmigung, Erschließungskosten, Baustrom, Versicherungen fürs Haus ( z.B. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder auch Versicherungen für die Bauzeit wie z.B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung etc.) . Kosten für Planung und Bau sollten Sie sich vom Planer gut abschätzen und belegen lassen. Bei der Ermittlung des nötigen Darlehens sollten Sie einen Puffer von etwa zehn Prozent der Baukosten für Unvorhergesehenes einplanen. Viele Banken bieten die Möglichkeit, dass man gegen Ende der Bauphase einen Teil des Darlehens stornieren kann. Und auch wenn diese Stornierung nicht möglich ist, kann man das Geld, das man nicht braucht, oft als Sondertilgung in die Finanzierung einbringen.
Objekt finden: Neubauprojekte und Immobilien lassen sich über gängige Portale wie Immobilienscout, Immonet und Immowelt und spezielle Online-Portale für Bauprojekte wie Neubaukompass oder Bauplatz gut recherchieren. Sinnvoll ist es auch, bei Kommunen nachzufragen. Gemeinden verkaufen neu erschlossene Grundstücke oft recht günstig.
Bauzeiten planen: Passen Sie die Auszahlung Ihres Darlehens am besten an die vereinbarten Zahlungsfristen nach Baufortschritt an. Natürlich kann es Verzögerungen beim Bau geben. Deshalb sollten Sie sich nach Darlehen von Banken umsehen, die für eine relativ lange Zeit keine Bereitstellungszinsen verlangen. Das sind Zinsen, die für nicht abgerufene Darlehensteile bezahlt werden müssen. Eine bereitstellungszinsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten wird von vielen Banken angeboten. Vereinzelt sind auch 24 Monate möglich.
KfW-Programme nutzen: Die staatliche Förderbank KfW bietet günstige Kredite für Bauherren an, etwa das Wohneigentumsprogramm und das Programm Energieeffizient Bauen mit zum Teil sehr günstigen Krediten. Lesen Sie mehr auf unseren Seiten über die KfW-Programme.
Fördermittel von Städten und Gemeinden: Fördermittel gibt es oft auch vom Land oder von Städten und Gemeinden. Informieren Sie sich bei uns.
Tipp: Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie persönlich und umfassend, damit Sie eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben finden.
Egal, ob für 5, 10, 15 oder 20 Jahre: Wir zeigen Ihnen, wo das Zinsniveau heute liegt – Sie sehen damit zum Beispiel, wie groß der Zinsunterschied je nach Wahl der Zinsbindung in etwa ausfallen wird.
So sind Sie sicher, dass Sie das Marktniveau gut einschätzen können. Allerdings: Der individuelle Zins kann variieren, je nach den gewählten Eckdaten, etwa dem Postleitzahlengebiet oder auch dem Anteil der Finanzierung am Kaufpreis. Für den individuellen Zins eignet sich als Orientierung auch der Zins-Check .
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Einfamilienhausbesitzer
Bekannte KfW-Förderprogramme und vergünstigte Kredite für eine Immobilienfinanzierung – ein Überblick
„My home ist my castle“ – dieses alte Sprichwort gilt in Deutschland für sehr viele Menschen. Durch die Bedrohungen des Klimawandels werden energetische Fragen beim Bau, Kauf oder der Sanierung einer Immobilie indes immer wichtiger. Mit staatlichen Förderungen können Einfamilienhausbesitzer hierbei eine Menge erreichen.
Aus diesem Grund werden nun einige wichtige Förderprogramme der KfW einmal übersichtlich aufgezeigt:
Dieses Programm fördert alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards führen. Sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmen-Pakete sind förderfähig:
– Wärmedämmung
– Erneuerung von Fenstern und Außentüren
– Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
– Einbau oder Erneuerung einer Heizungsanlage
– Deutlich vergünstigter Kredit/Kreditsumme von bis zu 100.000 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 50.000 Euro (energetische Einzelmaßnahmen)
– Laufzeit bis zu 30 Jahre
– Tilgungsfreie Zeit zu Beginn des Darlehens
– Je nach Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards bis zu 27.500 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit möglich
– Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung– Komplettsanierung mit hohem Energiespar-potenzial
– Eigenheime, Mietshäuser und Umwidmungen von beheizten Gewerbeflächen zu Wohnhäusern
Dieses Programm ist speziell für die Modernisierung und Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen. Folgende Maßnahmen gelten als Förderfähig:– Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
– Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z.B. Holzvergaser oder Pelletheizungen)
– Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
– Heizungskombis (erneuerbare Energien und fossile Energieträger)
– Vergünstigter Kredit– Bis zu 50.000 Euro Kreditsumme pro Wohnungseinheit
– 4-10 Jahre Laufzeit
– Anfängliche Tilgungsfreie Zeit von 1-2 Jahren
– Heizungserneuerungen– Kompletter Austausch der Heizungsanlage
– Kombinierbar mit anderen Förderungen (z.B. Programm 151), falls die Kosten für die Heizung das Fördervolumen sprengen
– Ferienhäuser werden nicht gefördert
KfW-Programm 274 „Standard-Photovoltaik“
Der Aufbau neuer Solaranlagen sowie die effektive Modernisierung neuerer Anlagen werden gefördert. Auch Batteriespeicher in der Nachrüstung können förderfähig sein.
– Vergünstigter Kredit– Kreditsumme von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
– Bis zu 20 Jahre Laufzeit
– Tilgungsfreier Zeitraum zu Beginn
– Stromerzeugung durch Solarenergie– Privathäuser
– Unternehmen
– Es muss zumindest ein kleiner Teil des Stroms in das Stromnetz eingespeist werden.
Darüber hinaus haben interessierte Privatpersonen auch noch die Möglichkeit, die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen. Die BAFA-Förderung beschränkt sich dabei auf verschiedenen Formen der modernen Heizung:
Solarthermie: mindestens 2.000 Euro Förderung
Biomasse-Anlagen: mindestens 2.000 Euro Förderung (Scheitholzvergaser-Anlagen)
Wärmepumpen: mindestens 1.300 Euro Förderung (elektrisch betriebene Wärmepumpen mit Wärmequelle Luft)
Mitunter kann es also auch interessant sein, sich zusätzlich zur KfW auch die Fördermöglichkeiten des BAFAs anzuschauen.
Energieberatung – damit die Förderung nicht am Ende verpufft
Gerade bei der KfW-Förderung wird durch energetische Sanierungen versucht, einen bestimmten Energiestandard für ein Gebäude zu erreichen. Auch wenn für die Hausbesitzer die Förderung im Vordergrund steht, ist es dem Staat wichtig, auf diese Weise den Energieverbrauch auch tatsächlich abzusenken. Aus diesem Grund sind Teile der Förderung beispielsweise an die Erreichung der Standards geknüpft. Wer diese am Ende nicht erreicht, muss beispielsweise auf Tilgungszuschüsse verzichten. Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen.
Tabelle 2: Beispiel für eine Förderung:
Vorgang
Kosten
Förderung
Maßnahmenpaket zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standard 70
100.000 Euro
Günstiger Kredit: 100.000 Euro
Möglicher Tilgungszuschuss: 22.500 Euro
Tatsächlich zu zahlender Kredit
77.500 Euro
–
Sollten die Maßnahmen aufgrund schlechter Vorbereitung oder falscher Planung am Ende nur für den Standard „KfW-Effizienzhaus 100“ ausreichen, läge der Tilgungszuschuss nur bei 15.000 Euro. Dies zeigt sehr eindeutig, wie wichtig eine Energieberatung sein kann.
Die Vorteile im Überblick:
Es wird im Vorhinein eine Bestandsaufnahme durchgeführt
Auf Basis des Ergebnisses können geeignete Maßnahmen und deren Potenzial festgelegt werden
Die Erreichung eines bestimmten Standards lässt sich vorher planen
Die Kosten für einen anerkannten Energieberater können vom BAFA gefördert werden
Fazit
Neben den hier aufgeführten Fördermöglichkeiten gibt es noch sehr viele kommunale Förderprogramme, die eventuell interessant sein können. Wer sich also für eine energetische Sanierung seiner Immobilie interessiert, kann durch geschickte Programmauswahl und eine günstige Bank die Kosten erheblich senken. Ein solcher Schritt ist somit mehr als lohnend.
Steigenden Immobilienpreisen zum Trotz – eine Immobilienpreisblase droht den Deutschen laut einer neuen BVR-Studie nicht. Grund zur Sorge bereitet einzig die Situation in drei deutschen Städten.
Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt – in Zeiten von Niedrigzinsen erscheint vielen Deutschen die Investitionen in Haus und Hof als einzige lohnenswerte Option zur Geldanlage. Angesichts des hohen Investitionsvolumens, sehen erste Experten bereits Anzeichen für eine drohende Immobilienblase:
Günstige Finanzierungskonditionen und mangelnden Alternativen bei der Geldanlage sei Dank.
Doch wie wahrscheinlich ist eine solche Blase? „Das Risiko von Preisübertreibungen auf dem deutschen Immobilienmarkt bleibt auf Bundesebene weiterhin beherrschbar.“ Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in einer neuen Studie.
So hätten sich die Immobilienpreise in den städtischen als auch ländlichen Regionen weitestgehend im Einklang mit den Mieten und Einkommen entwickelt, so der BVR. So kam es 2015 über alle Land- und Stadtkreise hinweg zu einem Preisanstieg für selbstgenutzten Wohnraum in Höhe von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme bilden dabei die drei Millionenstädte Berlin, Hamburg und München.
Risiko bleibt beherrschbar
„In Berlin, Hamburg und München haben sich mittlerweile die Immobilienpreise vom Einkommen der Einwohner deutlich abgekoppelt. Auch hat sich hier die Angebotssituation von Wohnraum in den vergangenen Jahren verschlechtert. Der Neubau hat den starken Zuzug bislang nicht auffangen können”, so BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Auch für die Zukunft wird von einer Fortsetzung der bestehenden Trends ausgegangen: „In den drei Millionenstädten wird sich die Situation verschärfen“, so die Studie.
Trotz der Dynamik in den Großstädten bleibe das Risiko einer klassischen Immobilienpreisblase allerdings beherrschbar, schlussfolgert die Studie. „In der Mehrheit der Städte und im ländlichen Raum dürften die Preise mit der Entwicklung der Einkommen und den Mieten im Einklang bleiben.“
Dass unter anderem aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen die Immobilienpreise in den deutschen Metropolen mal wieder einen satten Anstieg verzeichnet haben, ist mittlerweile eine regelmäßig wiederkehrende Nachricht. In die Reihe der Mahner, die aufgrund dieser Entwicklung eine Überhitzung befürchten, reiht sich nun auch der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer. Seiner Ansicht nach befeuert die EZB auf zweierlei Weise den Immobilienmarkt: Zum einen trägt die Niedrigzinspolitik und der damit verbundenen günstigen Immobilienfinanzierung zur unverändert wachsenden Beliebtheit der Immobilie als Anlageobjekt bei; zum anderen wurde jüngst der ohnehin schon große Kreis möglicher Käufer durch den Nullzins noch einmal erweitert. Auch wenig solvente Menschen könnten nun zugreifen.
Kann hierzulande passieren, was sich vor einem Jahrzehnt in den USA mit der Subprime-Krise ereignete? Eine riesige Blase, die irgendwann platzt und enorme Vermögenswerte vernichtet? Eine solche Gefahr sehen die meisten Marktbeobachter nach wie vor nicht. Die Nachfrage wird in perspektivreichen Städten noch viele Jahre lang das Angebot übersteigen, zum Leidwesen der Interessenten, zur Freude der Immobilienbesitzer. Mit anderen Worten: Die Fundamentaldaten stimmen. Lediglich an einigen „Hot Spots“ dürfte früher oder später mit Korrekturen zu rechnen sein.
Im Bereich der Immobilienfinanzierung gibt es bei der KFW ab dem 01.04.2016 für Neubauten, Sanierungen & altersgerechtes Umbauen
( Maßnahmen Einbruchschutz) interessante Änderungen und Verbesserungen, über die wir Sie gerne informieren.
(KfW-Bildarchiv / Torsten George)
Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153) zum 1. April 2016:
Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus Vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit auf 100.000 Euro verdoppelt Förderung der Baubegleitung
Zum 01.04.2016 erneuert die KfW ihr Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153). Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt: Damit werden Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an.
Aufgrund der energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zusätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 31.03.2016 aus.
„Der hohe Anteil des KfW-Effizienzhauses 70 im Wohnungsneubau belegt den deutlich gestiegenen Baustandard. In Verbindung mit den neuen Anforderungen aus der EnEV ist dies der richtige Zeitpunkt, die Förderung auf effizientere Standards zu konzentrieren. Dabei gilt auch zukünftig: Je anspruchsvoller der erreichte Energieeffizienzstandard ist, desto höher die Förderung der KfW“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird eine 20-jährige Zinsbindung angeboten.
Ferner hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50% (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.
Die neuen Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick:
KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15% der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40: 10% der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55: 5% der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152):
12,5 % Tilgungszuschuss für Heizungs- und/oder Lüftungspaket
Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.
Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
Kombination: Zusammen mit dem Heizungs- und/oder Lüftungspaket können auch weitere Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden.
Antragstellung: Mit den Maßnahmen des “Heizungs- und Lüftungspakets” können Sie ab 01.01.2016 beginnen. Ihren Antrag können Sie jedoch erst ab dem 01.04.2016 über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl stellen.
Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Finanzfragen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss bzw. Vergleich von Versicherungen, Beratung zu Baufinanzierung/ Krediten/ Geldanlage o.ä. geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den unabhängigen Finanz,- und Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Gesellschaft anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Beratung im Bereich Finanzen & Versicherungen sind und bleiben Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
Artikel ohne Wertung und Haftung aus procontra- online vom Joachim Haid:
Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Riester-Rente nicht schon allein auf Grund der Bruttobeitragsgarantie nicht zu teuer ist. Schließlich muss der Anbieter zum Rentenbeginn sicherstellen, dass mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Initiative pro Riester (www.proriester.de) habe ich hierzu Walter Riester am 20.01.2016 in Heidelberg interviewt. Ich wollte von ihm wissen, ob diese Bruttobeitragsgarantie noch zeitgemäß ist und ob es nicht sinnvoller wäre, eine flexible Beitragsgarantie, in der Höhe dem Absicherungswunsch des Kunden entsprechend, zu ermöglichen.
Hierzu führte Herr Riester aus, dass er auch in der aktuellen Phase diese gesetzliche Regelung für sehr wichtig hält. Die Garantie ist bereits in der aktuellen Ausgestaltung sehr flexibel, da sie nicht dauerhaft vorhanden ist, sondern eben zum Rentenbeginn ihre Wirkung zeigt. Kündigt der Kunde z.B. vorher seinen Riester-Vertrag, verfällt die Garantie. Ein langfristiges Produkt, welches teilweise über Jahrzehnte läuft, wird immer wieder einmal Phasen niedriger Zinsen erleben und diese auch überstehen, ohne großen Schaden zu erleiden. Es wird aber auch wieder Zeiten steigender Zinsen geben. So lange aber die Menschen in dem hohen Maße wie aktuell Angst haben, ihr Kapital verlieren zu können, ist es außerordentlich wichtig, ihnen sagen zu können, dass ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, außer man kündigt vor Rentenbeginn, so Riester weiter.
Sparer sollten selbst entscheiden.
Persönlich würde ich es bevorzugen, wenn der Sparer entsprechend seinem Risikoprofil selbst entscheiden könnte, welches Absicherungsniveau er wünscht. Hierzu können dem Gesetzgeber gegenüber Anregungen gemacht werden. Dem Verbraucher von der Riester-Rente pauschal abzuraten, solange dieser Punkt nicht erfüllt ist, halte ich für einen großen Fehler.
Man muss aber auch anerkennen, dass durch die aktuelle gesetzliche Regelung kein Sparer zum Rentenbeginn, trotz mehrerer Finanzkrisen bisher, Geld verloren haben wird. Schließlich wurde die Riester-Rente nicht nur eingeführt, um die seit 1957 etwa verdoppelte Rentenbezugszeit, bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen der Rentner im Alter, mit finanzieren zu können, sondern auch, um die Auswirkungen der damaligen Rentenreform durch private, staatlich geförderte Altersvorsorge ausgleichen zu können.
Nicht pauschal von Riester-Renten abraten
Berücksichtigt man die Zulagen- und in vielen Fällen die zusätzliche steuerliche Förderung, so gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen sich die Riester-Rente selbst rein unter Betrachtung des Verhältnisses von selbst eingezahlten Beiträgen und dem bei Rentenbeginn vorhandenen Garantiekapital rechnet. Der Kunde sollte durch den Berater/Vermittler objektiv zu den Vorteilen und der Funktionsweise der Riester-Rente informiert werden. Dazu gehören natürlich auch die „Spielregeln“, die in den Medien gerne pauschal als Nachteil dargestellt werden. Anschließend kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die Riester-Rente als einen Baustein seiner Altersvorsorgeplanung nutzen möchte, oder nicht. Von der Riester-Rente pauschal abzuraten, halte ich für einen klaren Beratungsfehler, für den der Vermittler haftbar zu machen ist.
Rechenbeispiele ohne Wertentwicklung
In den folgenden zwei Rechen-Beispielen habe ich ganz bewusst eine Wertentwicklung außen vor gelassen. Betrachtet werden also Worst-Case-Fälle, die das Greifen der Bruttobeitragsgarantie bei Riester veranschaulichen sollen. Vorteil: Es kann niemand kritisieren, dass eine angenommene Wertentwicklung von x% zu hoch sei. Auch Diskussionen über unterschiedliche Riester-Produktkosten entfallen. Denn laut Gesetzgeber müssen bei Rentenbeginn die eingezahlten Riester-Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen, egal wie hoch die Kosten waren, egal, wie die Wertentwicklung war, selbst wenn diese negativ wäre.
Beispiel 1, Single, 35 Jahre alt, Jahresbruttoeinkommen € 40.000.-, keine Kinder, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel wird unterstellt, dass sich das Einkommen die nächsten 32 Jahre weder erhöht, noch verringert. Je näher das Einkommen dem maximalen Brutto kommt, aus dem sich aktuell der maximale Riester-Beitrag errechnet (€ 52.000.- X 4% = € 2.100.- Jahresbeitrag inkl. Zulagen), desto höher würde der Steuervorteil und damit die prozentuale Förderung.
Garantie-Guthaben zum Rentenbeginn
51.200,00 €
./.Riester-Zulagen (€ 154,- X 32)
4.928,00 €
./. Steuervorteile
12.492,16 €
Eigenleistung des Kunden
33.779,84 €
Natürlich basiert die Berechnung des Steuervorteils auf der heutigen Steuergesetzgebung. Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, wie sich die Steuersätze in den nächsten 32 Jahren entwickeln. Hochrechnungen kann man immer nur basierend auf der aktuellen Gesetzgebung machen. Das gilt aber natürlich für alle Produkte, mit denen man die Riester-Rente gegenüberstellen könnte.
Zusammenfassung:
Bei Rentenbeginn sind garantiert € 51.200,00 Guthaben vorhanden. Davon hat der Sparer selbst lediglich € 33.779,84 bezahlt, die Differenz in Höhe von € 17.420,16 sind staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Das entspricht einer Förderung in Höhe von 34,02% im Verhältnis zum Garantieguthaben.
Über die Vertragslaufzeit erhält dieser Riester-Sparer eine Rendite von 51,57%, was einer mittleren Jahresrendite von 1,61% entspricht. Wie gesagt: im Worst-Case-Fall, also bei 0% Wertentwicklung und nach allen Kosten!
Selbst diese extreme Worst-Case-Betrachung liefert also eine bessere Rendite, als aktuell Tagesgeldkonten.
Hinzu kommt, dass der Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent förderunschädlich kapitalisieren könnte. Vor Steuern wären das, wieder unter der Annahme, es hätte keine Wertentwicklung gegeben, € 15.360.- Unterstellen wir in dem Jahr, in dem diese Kapitalisierung als Rentner stattfindet z.B. einen Grenzsteuersatz von 30% und rechnen diesen, grob vereinfacht, auf diese € 15.360.-, blieben netto € 10.752.- übrig.
Setzen wir diesen Betrag ins Verhältnis zu seinen selbst eingezahlten Beiträgen in Höhe von € 33.779,84 entspricht dies einem knappen Drittel. Das bedeutet, der Kunde hätte bei Rentenbeginn über die Kapitalisierungsmöglichkeit bereits ca. 1/3 seiner selbst eingezahlten Beiträge zurück.
Beispiel 2: Mutter alleinerziehend, ledig, 30 Jahre, 2 Kinder (geboren 2011 und 2013), Jahresbruttoeinkommen: € 9.000.-, Rentenbeginn mit 67
Bei diesem Beispiel müsste man berücksichtigen, dass die jährliche Kinderzulage in Höhe von insgesamt € 600.- spätestens dann wegfällt, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Fallen die Kinderzulagen weg, würde sich der Eigenbeitrag der Mutter entsprechend erhöhen. Unterstellten wir den unrealistischen Fall, dass die Mutter dann immer noch € 9.000.- Brutto verdienen würde, ergäbe sich ein monatlicher Eigenbeitrag in Höhe von 4% X € 9.000.- abzüglich € 154.- Grundzulage der Mutter /12 = € 17,17 im Monat, aktuell zahlt sie den Sockelbeitrag in Höhe von € 5.- im Monat.
Es ist aber auf der anderen Seite auch unwahrscheinlich, dass die Mutter während die Kinder älter werden, nicht mehr Einkommen erhält. Irgendeine Annahme muss ich treffen, um eine Berechnung für eine alleinerziehende Frau darstellen zu können, deshalb habe ich folgendes gemacht:
Einkommen bis zum Rentenbeginn unverändert gelassen, was wohl auch wieder eher ein Worst-Case ist. Die Kinderzulagen fallen mit Erreichen des 25. Lebensjahres der Kinder weg, also einmal im Jahr 2036 und einmal im Jahr 2038.
2016 bis 2036 (20 Jahre): Eigenleistung im Jahr = € 60.-, gesamt: € 1.200,00
Zulagen pro Jahr: € 754.-, gesamt: € 9.048,00
2037 bis 2038 (2 Jahre): Eigenleistung im Jahr: € 60.-, gesamt: € 120,00
Zulagen pro Jahr: € 454.-, gesamt: € 908,00
2039 bis 2053 (14 Jahre): Eigenleistung im Jahr: 206.- (€ 9.000.- X 4% abzgl. € 154.- Zulage), gesamt: € 2.884,00
Zulagen pro Jahr: € 154.-, gesamt: € 2.156,00
Zusammenfassung:
Gesamte Eigenleistungen bis Rentenbeginn
4.204,00 €
Gesamte Zulagenförderungen bis Rentenbeginn
12.112,00 €
Garantiekapital
16.316,00 €
Das ist etwa viermal so viel Guthaben im Worst-Case-Fall, als von der Frau selbst eingezahlt wurde!
Nimmt man die Berechungen von Heydorn (http://www.n-heydorn.de/riesterrendite.html) zur Hilfe, ergeben sich etwas andere Werte, da hier die Kinderzulage mit 20 entfällt ( „Beiträge und Kosten anzeigen“ anklicken):
Garantiekapital zu Rentenbeginn: € 20.892,00
Eigenleistung: €4.994,00
Riester-Zulagen: € 15.898,00
Über die Vertragslaufzeit ergibt sich damit eine Rendite von 318,34 Prozent und eine mittlere Jahresrendite von 8,60 Prozent (im Worst-Case-Fall!). Auch hier hat die Frau zum Rentenbeginn etwa 4 mal so viel Garantieguthaben, als sie selbst eingezahlt hat.
Damit haben wir zwei typische Fälle betrachtet, den Single ohne Kinder, der etwas besser verdient (ein Topverdiener ist er mit € 40.000.- Jahresbrutto auch nicht, das ist fast deutschlandweites Durchschnittsbrutto, bzw. nur leicht darüber) und den zweiten Fall einer alleinerziehenden Frau, die nur sehr wenig Einkommen hat. Das alles rein im Worst-Case-Szenario betrachtet.
Artikel vom 01.02.2016 aus procontra- online/ Autor Joachim Heid
Vor allem in einer Beratung und Beantragung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen sollten Versicherungsnehmer die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ beachten. Sie hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen.
Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
In der aktuellen Niedrigzinsphase wissen viele Anleger nicht, wohin mit ihren Geld. Lieber schleichenden Wertverlust hinnehmen, dafür aber Sicherheit genießen? Oder doch ins Risiko gehen, damit eine nennenswerte Rendite hereinkommt? Woran viele Eigenheimbesitzer mit laufendem Kredit nicht denken: Eine Sondertilgung kann beides vereinen, maximale Sicherheit und eine (in heutigen Zeiten) erfreuliche Rendite der Geldanlage.
Wer beispielsweise vor acht Jahren seine Immobilienfinanzierung in Bruchsal, Karlsruhe, Heidelberg o.ä. mit einem Zinssatz von vier Prozent abgeschlossen hat, spart eben diesen Prozentsatz bei einer Sondertilgung ein – das ist nichts anderes als Rendite auf die zur Tilgung eingesetzten Mittel. Vier Prozent bei null Risiko: ein Paket, das man derzeit am Kapitalmarkt kaum finden dürfte. Immokreditnehmer sollten daher die diesbezüglichen Möglichkeiten ihres Finanzierungsmodells ausloten und nutzen.
Wer seine Zinsbelastung sich gerne näher errechnen möchte, kann dies hier tun Zinsrechner .
Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an.
Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung.
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