Kapitalanlage Denkmalschutzgebäude: Wie wandle ich einen Teil meiner Steuerlast in Vermögen um? Immobilie für 0 Euro Aufwand ab 2021!
Uli Stritzelberger | Keine Kommentare24.10.2020
Wenn man darüber nachdenkt, ein Denkmalschutzgebäude zu kaufen, stehen oft zunächst mal Gedanken an Richtlinien und Aufwand im Vordergrund. Was darf ich, was darf ich nicht? Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass sich die Investition in eine solche Immobilie steuerlich sehr lohnen kann.
So eine Immobilie ist renoviert besonders schön und bietet attraktive, gesetzlich garantierte Steuervorteile. Unserem Staat ist es durchaus ein eichtiges Anliegen, dass unser Kulturgut erhalten bleibt.
Folgende Steuervorteile erwarten die Anleger:
- Gewinne nach 10 Jahren steuerfrei!
- bis zu 35% des Kaufpreises vom Finanzamt zurück
- Abgeltungssteuerfrei
- Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises möglich
Nachfolgend ein Musterbeispiel inklusive Nebenkosten:
-Wohnung 3 Zimmer, Wohnfläche 93,59 Quadratmeter
-Einkommen Brutto 90.000 Euro pro Jahr, verheiratet
-kein Eigenkapital
(allerdings empfehlen wir, die Kaufnebenkosten als Eigenkapital einzubringen)
Der reale Kaufpreis lässt sich durch einen KFW Tilgungszuschuss, den man nicht zurückzahlen muss, nochmals reduzieren. Bis zu 16875 € bekommt man vom Staat geschenkt. Info hier
Außerdem können Arbeitnehmer den Betrag, den Sie netto ab 2021 mehr erhalten, da der Solidaritätsbeitrag entfällt, ebenfalls für eine Finanzierung verwenden (erfahren Sie hier im Soli-Rechner, ob der Soli für Sie entfällt).
Gerne berechnen wir für Sie mit ihren persönlichen Daten Ihren Steuervorteil und helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Denkmaschutzgebäude. Termine unter +49 (7251) 3812618 oder per E-Mail an immobilien@stritzelberger.net