Der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung
Der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung ist klar geregelt. Beide Versicherungen sind wichtig und ergänzen einander.
Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude und alle fest verbauten Teile des Hauses wie etwa Türen, Wände, oder Rohrleitungen. Sie wird vom Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer (-Gemeinschaften) abgeschlossen. Die Wohngebäudeversicherung sichert alles ab, was sich von Anfang an im Gebäude befindet, also bereits schon am Tag des ersten Einzugs fest eingebaut ist. Ist eine Küche speziell für die Wohnung oder das Haus angefertigt worden, zählt sie auch zu den fest verbauten Teilen. Wird eine „seriengefertigte Küche“ nur angepasst, kann es sein, dass sie nicht zu den fest-verbauten Teilen zählt. Das muss bei Vertragsabschluss beachtet werden.
Die Hausratversicherung ist für Eigentümer und Mieter wichtig. Sie schützt dagegen die beweglichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, auch gegen Einbruchdiebstahl. Unter die Hausratversicherung fällt zum Beispiel auch nachträglich verlegter Teppichboden. Erneuern Sie einen fest verbauten Parkettboden, zählt das jedoch immer noch zu den fest verbauten Teilen.
Als Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Was müssen Sie bei einer Gebäudeversicherung beachten? Und wie teuer ist diese? Nutzen Sie unseren Gebäudeversicherungsrechner.
Als Mieter raten wir zu einer Hausratversicherung, die im Schadenfall alles abdeckt. Was kostet eine Hausratversicherung? Hier geht es zu unserem Hausratversicherungsrechner. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.