Bei Umwandlung von Büros in Wohnungen gibt es nun staatliche Förderung
In vielen deutschen Städten verschärft sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zunehmend und entwickelt sich zu einer erheblichen sozialen Herausforderung. Gleichzeitig stehen zahlreiche Bürogebäude leer – insbesondere ältere Immobilien, die hinsichtlich ihrer Raumaufteilung, Lage oder Ausstattung den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Derzeit werden deutschlandweit mehr als zwölf Millionen Quadratmeter Bürofläche nicht genutzt. Daher bietet sich die Umnutzung dieser Bestandsgebäude zu Wohnraum als sinnvolle Lösung an. Viele Immobilieninvestoren schrecken jedoch aufgrund der hohen Kosten für den erforderlichen Umbau vor solchen Projekten zurück.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm eingeführt. Seit Anfang Juli 2026 können Investoren für jede neu geschaffene Wohneinheit einen Zuschuss von 30.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 300.000 Euro pro Investor.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung bestimmter Vorgaben zur energetischen Sanierung der Gebäude. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz stehen für das Programm insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

